Anklage gegen Andrzej Poczobut fallengelassen

Das zweite Strafverfahren gegen den Journalisten Andrzej Poczobut ist eingestellt und die Anklage wegen “Verleumdung des Staatspräsidenten” fallengelassen worden. Andrzej Poczobut geriet aufgrund seiner journalistischen Tätigkeit und der Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung ins Visier der Behörden.

Am 15. März 2013 stellte der Untersuchungsausschuss der Region Hrodna in Belarus das Strafverfahren gegen Andrzej Poczobut aufgrund von Mangel an Beweisen ein. Der Ausschuss kam zu dem Schluss, dass es keinen Beweis für ein Verbrechen von Andrzej Poczobut gebe, da die Fachleute dem Vorwurf nicht beipflichteten, er habe den Staatspräsidenten in seinen Artikeln verleumdet.

Andrzej Poczobut war am 21. Juni in seinem Apartment in Grodno im Westen von Belarus festgenommen worden. Am 30. Juni wurde er dann gegen Kaution und unter Auflagen freigelassen. Er darf Grodno, wo er mit seiner Familie lebt, nicht verlassen und muss sich Befragungen stellen, wenn dies von den Ermittlungsbehörden verlangt wird. Außerdem muss er sich dreimal im Monat bei der Polizei melden. Die Bewährungsauflagen gegen ihn sind nun aufgehoben worden und er kann innerhalb von Belarus reisen.

Andrzej Poczobut ist Korrespondent der polnischen Tageszeitung Gazeta Wyborcza und ein bekannter Aktivist der polnischen Minderheit in Belarus. Gegen ihn ist nach Paragraph 367 (2) des belarussischen Strafgesetzbuchs offiziell Anklage wegen „Verleumdung des Staatspräsidenten“ erhoben worden. Die Anklage stützt sich auf zwölf von ihm geschriebene Artikel, die in den unabhängigen Medien von Belarus veröffentlicht worden waren. Er hat in diesen Artikeln über gewaltlose politische Gefangene in Belarus geschrieben und die Reaktion der Behörden auf eine Welle von „stillen Protesten“, die von Juni bis August 2011 im Land stattfanden, kritisiert. Dabei versammelten sich Gruppen von Demonstrierenden ohne zu sprechen, um so ihren Widerstand gegen die Regierungspolitik zu zeigen. Er kritisierte zudem das Strafverfahren und das Urteil im Fall von Uladzislau Kavalyou und Dzmitry Kanavalau, die beide im März 2012 im Zusammenhang mit einer Serie von Bombenanschlägen hingerichtet worden waren.

Andrzej Poczobut verbüßt derzeit eine weitere, ihm am 5. Juli 2011 auferlegte, dreijährige Bewährungsstrafe wegen ähnlicher Vorwürfe im Zusammenhang mit anderen Zeitungsartikeln. Das Urteil untersagt es ihm, Belarus zu verlassen und er muss bei der Polizei gemeldet sein. Amnesty International wird sich weiter für Andrzej Poczobut einsetzen und die belarussischen Behörden auffordern, das Urteil vom 5. Juli 2011 ebenso wie das Reiseverbot aufzuheben.

Andrzej Poczobut möchte sich bei allen bedanken, die sich für ihn eingesetzt haben.