Jahresberichte

Inhaltsverzeichnis

Amnesty Report 2022 – Belarus

Berichtszeitraum: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022

Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben weiter massiv eingeschränkt. Mindestens ein Mann wurde hingerichtet. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor an der Tagesordnung und blieben meist ungeahndet. Das Justizsystem wurde zur Unterdrückung kritischer Stimmen missbraucht, und Gerichtsverfahren entsprachen regelmäßig nicht internationalen Standards. Ethnische und religiöse Minderheiten wurden diskriminiert. Flüchtlinge und Migrant*innen waren Gewalt und Zurückweisung (Refoulement) ausgesetzt.

 

Hintergrund

Belarus blieb international weitgehend isoliert, da die EU und die USA Alexander Lukaschenko weiterhin die demokratische Legitimität als Präsident absprachen. Belarus richtete seine Außen- und Verteidigungspolitik weitgehend an Russland aus, u. a. indem es strategische Unterstützung für Russlands Krieg gegen die Ukraine bereitstellte.

Nachdem der Handel mit der Ukraine zum Stillstand gekommen war und westliche Regierungen neue Sanktionen gegen belarussische Firmen verhängt hatten, brach das Bruttoinlandsprodukt ein und die Inflation stieg an.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb auch 2022 massiv eingeschränkt. Tausende Menschen wurden strafrechtlich verfolgt, weil sie z. B. Unterstützung für die Ukraine bekundet, über die Bewegungen russischer Truppen bzw. Militärausrüstung berichtet oder die belarussische Regierung kritisiert hatten. 40 unabhängige Journalist*innen wurden willkürlich festgenommen, und gegen bereits inhaftierte Journalist*innen wurden neue Vorwürfe erhoben. Am Jahresende befanden sich 32 Journalist*innen in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Arbeit in Haft.

Hunderte Personen standen in nichtöffentlichen Verfahren vor Gericht, weil sie Staatsbedienstete “beleidigt”, staatliche Institutionen und Symbole “diskreditiert” oder “zu gesellschaftlicher Feindseligkeit und Feindschaft angestachelt” haben sollen. Im Juli 2022 wurde die Studentin Danuta Perednya zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt, weil sie im Internet einen Beitrag geteilt hatte, der den Krieg in der Ukraine anprangerte und Alexander Lukaschenkos Rolle darin kritisierte.

Die Behörden verhängten weiterhin willkürlich das Etikett “extremistisch” über Organisationen und Online-Inhalte sowie gedruckte und andere Materialien. Tausende Menschen wurden strafrechtlich verfolgt, weil sie z. B. einen Beitrag in den Sozialen Medien gelikt oder ein T-Shirt mit einem “extremistischen” Aufdruck getragen hatten. Offiziell galten mehr als 2.200 Personen als “Extremist*innen”, von denen sich die meisten aufgrund politisch motivierter Anklagen in Haft befanden.

Der Journalist Juri Hantsarewitsch wurde im Juli 2022 zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er “eine extremistische Handlung ermöglicht” haben soll, indem er Fotos von russischem Militärgerät an unabhängige Medien geschickt hatte.

Im November 2022 verbot das Innenministerium die Verwendung des traditionellen Grußes “Lang lebe Belarus” und setzte ihn auf die Liste der “Nazisymbole und -embleme”. Der Slogan wurde u. a. von Belaruss*innen verwendet, die 2020 im Zuge der Proteste gegen Machthaber Alexander Lukaschenko auf die Straße gegangen waren.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Die Behörden setzten auch 2022 ihr hartes Durchgreifen gegen unabhängige Organisationen der Zivilgesellschaft fort, mit dem sie nach den umstrittenen Präsidentschaftswahlen 2020 begonnen hatten. Dabei gerieten NGOs, Medienunternehmen, Berufsverbände sowie ethnische und religiöse Gemeinschaften ins Visier.

Die Behörden erhoben willkürliche “Extremismus”- und “Terrorismus”-Vorwürfe gegen Organisationen, um deren Tätigkeiten zu unterbinden. Mehr als 250 zivilgesellschaftliche Organisationen sowie einige große unabhängige Medienunternehmen mussten schließen – in vielen Fällen waren sie vorher zu “extremistischen Organisationen” erklärt worden.

Im April 2022 führten die Behörden Razzien in den Privatwohnungen und Büros von Führungsmitgliedern unabhängiger Gewerkschaften durch und nahmen 16 Personen aus nicht genannten Gründen fest. Im Juli 2022 wurde der unabhängige Gewerkschaftsverband BKDP (“Belarussischer Kongress der demokratischen Gewerkschaften”) nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs aufgelöst, womit faktisch sämtliche unabhängigen Gewerkschaften verboten wurden.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Nach Russlands Einmarsch in die Ukraine am 24. Februar 2022 kam es in ganz Belarus zu friedlichen Demonstrationen, die die Polizei gewaltsam auflöste. Allein am 27. Februar wurden mindestens 700 Protestierende festgenommen. Nach nichtöffentlichen Verfahren wurden viele der Festgenommenen bis zu 30 Tage lang inhaftiert, andere wurden mit Geldstrafen belegt. Grundlage waren konstruierte Vorwürfe, wonach sie “Aktivitäten, die die öffentliche Ordnung massiv störten, organisiert, vorbereitet oder daran teilgenommen” hatten.

Auch Personen, die im Jahr 2020 friedlich an Protestveranstaltungen teilgenommen hatten, wurden 2022 weiterhin strafrechtlich verfolgt. Allein im ersten Halbjahr kam es zur Festnahme von 280 Personen.

Im Mai wurden Gesetzesänderungen umgesetzt, die es Streitkräften des Innenministeriums erlauben, bei der Auflösung öffentlicher Protestveranstaltungen sowie anderer Aktivitäten, die vermeintlich die öffentliche Ordnung stören, Kriegswaffen und spezielles militärisches Gerät einzusetzen.

Todesstrafe

Es wurde mindestens ein Mann hingerichtet.

Im Mai 2022 wurde der Anwendungsbereich der Todesstrafe in terrorbezogenen Fällen durch eine Gesetzesänderung auf “versuchte Straftaten” erweitert. Dies läuft den belarussischen Verpflichtungen als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte zuwider. Im Dezember billigte das Parlament in erster Lesung ein Gesetz, mit dem Staatsbedienstete oder Militärangehörige, denen Hochverrat vorgeworfen wird, zum Tode verurteilt werden können.

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor an der Tagesordnung, und die Verantwortlichen gingen straffrei aus.

Personen, die aufgrund politisch motivierter Anklagen verurteilt worden waren, sahen sich häufig mit einer härteren Behandlung und schlechteren Haftbedingungen konfrontiert als andere Inhaftierte. Sie wurden regelmäßig unter unmenschlichen Bedingungen in Einzelhaft gehalten oder durften nicht telefonieren, keine Verwandtenbesuche empfangen, keine Essenspakete entgegennehmen oder nicht im Freien Sport treiben. Der politische Aktivist Sergej Tichanowski, der aufgrund konstruierter Anklagen eine Gefängnisstrafe von 18 Jahren verbüßte, sah sich wiederholt derartigen willkürlichen Repressalien ausgesetzt und verbrachte mehr als zwei Monate in Isolationshaft.

Menschenrechtsverteidiger*innen

Die Behörden hinderten Menschenrechtsverteidiger*innen an der Ausübung ihrer Tätigkeit und gingen mit willkürlicher Inhaftierung, Gewalt und Einschüchterungsversuchen gegen sie vor. Zu den Betroffenen zählten Mitglieder der bekannten Menschenrechtsorganisation Viasna, von denen sich mehrere in Untersuchungshaft befanden oder Haftstrafen erhalten hatten. Im September 2022 sahen sich die inhaftierten Führungsmitglieder Ales Bialiatski, Valyantsin Stefanovich und Uladzimir Labkovich mit neuen konstruierten Anklagen wegen Störung der öffentlichen Ordnung konfrontiert. Am 7. Oktober 2022 wurde Ales Bialiatski neben anderen Preisträgern mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Marfa Rabkova und Andrei Chapiuk, die seit 2020 inhaftiert waren, wurden in einem nichtöffentlichen Gerichtsverfahren zu 15 bzw. sechs Jahren Haft verurteilt.

Nasta Loika verbüßte unter dem konstruierten Vorwurf des “minderschweren Rowdytums” mindestens sechs 15-tägige Verwaltungshaftstrafen, während derer ihr Medikamente und die Erfüllung von Grundbedürfnissen wie warme Kleidung und Trinkwasser verweigert wurde. Im Dezember 2022 wurde sie beschuldigt, “Aktivitäten organisiert zu haben, die die öffentliche Ordnung massiv stören”, und in Untersuchungshaft genommen.

Unfaire Gerichtsverfahren

Das Justizsystem wurde von den Behörden auch 2022 systematisch dazu missbraucht, jegliche Form von Regierungskritik zu unterdrücken, Oppositionelle zu inhaftieren und deren Rechtsbeistände einzuschüchtern und mundtot zu machen. Mindestens sieben Rechtsbeistände wurden mit willkürlichen Anklagen überzogen und wenigstens fünf von ihnen festgenommen. Mindestens 17 weiteren Rechtsbeiständen wurde willkürlich ihre Zulassung entzogen, nachdem sie an politisch motivierten Fällen gearbeitet hatten.

Die Verhandlungen in politisch motivierten Fällen waren meist nicht öffentlich und von Unregelmäßigkeiten gekennzeichnet. Im Juli wurde ein Gesetz erlassen, das die Möglichkeiten erweitert, Ermittlungen und Gerichtsverfahren in Abwesenheit von Angeklagten durchzuführen. Diese Regelungen wurden im weiteren Verlauf des Jahres angewandt.

Diskriminierung

Einige Minderheiten wurden von den Behörden 2022 verstärkt ins Visier genommen, darunter polnische und litauische Staatsangehörige. Diese wurden offenbar deshalb schikaniert, weil Polen und Litauen oppositionelle Exilant*innen aufgenommen und die belarussische Regierung kritisiert hatten.

Militärfriedhöfe mit polnischen Gefallenen wurden wiederholt verwüstet, ohne dass jemand zur Verantwortung gezogen wurde. Die Regierung verbot willkürlich zwei Schulen im Westen des Landes (wo eine beträchtliche polnische Minderheit lebt), auf Polnisch zu unterrichten, und schloss eine litauischsprachige Schule in der Region Hrodsenskaja Woblasz. Obwohl Belarussisch den Status einer offiziellen Landessprache besitzt, nahmen die Behörden Schulen und Verlage ins Visier, die auf Belarussisch unterrichteten bzw. veröffentlichten, da sie Belarussisch als Sprache der Opposition betrachteten. Belarussische Buchhandlungen wurden geschlossen und Aktivist*innen, Wissenschaftler*innen, Persönlichkeiten aus Literatur und Kultur sowie Reiseleiter*innen, die Belarussisch sprachen, mussten mit willkürlicher Festnahme rechnen.

Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit

Die Behörden nahmen auf kommunaler Ebene führende Vertreter*innen der christlichen Kirche sowie christliche Aktivist*innen ins Visier, die öffentlich die Polizeigewalt bei den Protesten im Jahr 2020 und die Rolle von Belarus in Russlands Krieg gegen die Ukraine anprangerten. Im März 2022 durchsuchten Polizeiangehörige die Wohnungen mehrerer katholischer Priester. In der Folge erhielten Aliaksandr Baran eine zehntägige Haftstrafe und Vasil Yahorau eine Geldstrafe, weil sie öffentlich Solidarität mit der Ukraine gezeigt hatten.

Nach einem Brand am 26. September 2022, bei dem es einige Ungereimtheiten gab, kündigten die Behörden den Vertrag mit einer lokalen katholischen Kirchengemeinde über die Nutzung der Kirche des Heiligen Simon und der Heiligen Helena in der Hauptstadt Minsk. Während der Demonstrationen im Jahr 2020 hatte die Kirche Demonstrierenden, die mit Polizeigewalt konfrontiert waren, Zuflucht geboten.

Recht auf Gesundheit

Die Qualität und der Zugang zur Gesundheitsfürsorge waren auch 2022 massiv eingeschränkt. Das lag zum einen daran, dass medizinisches Personal fehlte, weil nach wie vor Beschäftigte des Gesundheitswesens aus politischen Gründen entlassen wurden. Zum anderen lag es an der Knappheit bestimmter Medikamente und medizinischer Geräte infolge der internationalen Sanktionen. Medizinischen Fachkräften, denen aufgrund ihrer Unterstützung der friedlichen Proteste im Jahr 2020 gekündigt worden war, wurde willkürlich die Wiedereinstellung verweigert. Die Behörden entzogen mindestens sieben großen privaten Kliniken die Betriebserlaubnis, was offenbar eine koordinierte Kampagne gegen die Bereitstellung unabhängiger Gesundheitsdienste war

Rechte von Flüchtlingen und Migrant*innen

Die Behörden zwangen weiterhin Flüchtlinge und Migrant*innen, darunter Menschen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan, die Grenze nach Polen, Litauen oder Lettland zu überqueren. Viele wurden daraufhin wieder nach Belarus zurückgeschoben, wo ihnen Folter und Misshandlungen durch Grenzposten und andere Sicherheitskräfte sowie die Zurückweisung (Refoulement) drohten. Zudem waren sie in Belarus mit Hindernissen bei Asylanträgen konfrontiert.

Im März 2022 vertrieben die Behörden dem Vernehmen nach Flüchtlinge und Migrant*innen aus einem provisorischen Lager in der Ortschaft Brusgi, wodurch fast 700 Menschen obdachlos wurden und jegliche Unterstützung verloren. Unter ihnen befanden sich zahlreiche kleine Kinder sowie Personen mit schweren Erkrankungen oder Behinderungen.

 

Amnesty Report 2021 – Belarus

Schutzsuchende an der polnisch-belarussischen Grenze am 10. November 2021 © Anadolu Agency via Getty Images

Berichtszeitraum: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben 2021 weiter massiv eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor an der Tagesordnung und wurden nicht geahndet. Die Justiz wurde systematisch dazu missbraucht, kritische Stimmen zu unterdrücken. Im Strafjustizwesen wurden die Rechte von Minderjährigen routinemäßig verletzt. Es gab weiterhin Todesurteile und Hinrichtungen. Migrant_innen wurden Opfer von Menschenrechtsverletzungen seitens staatlicher Stellen. Willkürliche Entlassungen und Strafverfahren gegen medizinische Fachkräfte führten dazu, dass sich die Gesundheitsversorgung qualitativ verschlechterte und nur in geringerem Umfang zur Verfügung stand.

Hintergrund

Nach der umstrittenen Präsidentschaftswahl im August 2020 und der Weigerung der EU, der USA und weiterer Länder, Amtsinhaber Alexander Lukaschenko als gewählten Präsidenten anzuerkennen, war das Land 2021 auf internationaler Ebene zunehmend isoliert. Zudem wurden weitere Sanktionen gegen die politische Führung verhängt.

Die Behörden förderten die Einreise von Menschen aus Ländern mit vielen Flüchtlingen und Migrant_innen und transportierten sie in Richtung EU-Außengrenze. Sie setzten damit Alexander Lukaschenkos Drohung um, er werde die Grenzen zu EU-Staaten nicht mehr vor Flüchtlingen “schützen”.

Es wurden wiederholt Vorwürfe laut, die Behörden würden Regierungskritiker_innen im ausländischen Exil verfolgen und dabei auch vor Tötungen nicht zurückschrecken.

Etwa die Hälfte der Bevölkerung wurde 2021 gegen Covid-19 geimpft, wobei der Anteil der zweifach Geimpften knapp 40 Prozent betrug. Der Impfstoffvorrat überstieg die Nachfrage. Laut offiziellen Angaben lag die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit der Pandemie bei über 5.500. Die tatsächliche Zahl dürfte jedoch wesentlich höher liegen, da anzunehmen war, dass die Angaben absichtlich nach unten korrigiert wurden. Eine Überprüfung war kaum möglich, weil es weder freie Medien noch unabhängige Beobachter_innen des Gesundheitswesens gab und Whistleblower_innen mit Sanktionen rechnen mussten.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2021 nach wie vor stark beschnitten. Zahlreiche unabhängige Journalist_innen und Blogger_innen wurden strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Die Behörden blockierten mehr als 480 Websites, darunter Seiten großer nationaler und internationaler Medienunternehmen, sowie mehr als 400 Telegram-Gruppen wegen ihrer unabhängigen Berichterstattung. Einige wurden willkürlich als “extremistisch” bezeichnet und verboten. Die Behörden inhaftierten zahlreiche Regierungskritiker_innen wegen “Beleidigung von Staatsbediensteten”, was nach wie vor als Straftat galt.

Im März 2021 wurde die Reporterin Kazjaryna Baryssewitsch, die für das große Online-Nachrichtenportal TUT.by arbeitete, anhand fingierter Anklagen zu sechs Monaten Haft und einer hohen Geldstrafe verurteilt, weil sie aufgedeckt hatte, dass staatliche Stellen bezüglich der Tötung des Künstlers und gewaltlosen Demonstranten Raman Bandarenka im November 2020 Beweise gefälscht hatten.

Im Mai 2021 blockierten die Behörden den Zugang zu TUT.by wegen angeblicher “zahlreicher Verstöße gegen das Massenmediengesetz”. Sie durchsuchten die Redaktionsräume des Nachrichtenportals im ganzen Land und inhaftierten 14 Mitarbeiter_innen aufgrund haltloser Anschuldigungen, wie z. B. Steuerhinterziehung. Am 13. August wurden TUT.by und ihre Mirrorseite Zerkalo.io als “extremistisch” eingestuft und die Verbreitung ihrer Materialien zur Straftat erklärt.

Ende 2021 befanden sich 32 Journalist_innen aufgrund ihrer unabhängigen Arbeit in Haft.

Am 23. Mai 2021 wurden der im Exil lebende Journalist und Blogger Roman Protasewitsch und seine Lebensgefährtin Sofia Sapega festgenommen, nachdem die Behörden das Flugzeug, in dem die beiden saßen, auf dem Flug von Griechenland nach Litauen wegen eines erwiesenermaßen falschen Bombenalarms zu einer Landung in der belarussischen Hauptstadt Minsk gezwungen hatten. Das Paar wurde mehrere Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und willkürlich beschuldigt, zu “Massenunruhen” und “schweren Verstößen gegen die öffentliche Ordnung” angestiftet zu haben. Roman Protasewitsch wurde außerdem “Anstiftung zu sozialem Hass” zur Last gelegt. Die Behörden strahlten drei Videos im Fernsehen aus, in denen er “Geständnisse” abgab, gegen andere aussagte und versicherte, man habe ihn nicht misshandelt, obwohl auf dem ersten Video mögliche Verletzungen zu sehen waren. Am 25. Juni wurden er und Sofia Sapega an einen unbekannten Ort verbracht und unter Hausarrest gestellt. Bis August durften sie auf Twitter posten. Ende 2021 warteten beide noch immer auf ihren Prozess. Ihr Aufenthaltsort war weiterhin unbekannt, und ihren Rechtsbeiständen wurde die Verbreitung jeglicher Information verboten.

Jede Form kritischer freier Meinungsäußerung von Menschen aller Bevölkerungsschichten wurde in unfairen Verfahren strafrechtlich verfolgt.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Die Behörden verschärften 2021 die Unterdrückung unabhängiger zivilgesellschaftlicher Organisationen. Betroffen waren u. a. NGOs, Anwält_innenverbände, Gewerkschaften, politische Gruppen sowie Organisationen ethnischer und religiöser Gemeinschaften.

Allein am 22. Juli 2021ordneten die Behörden die Schließung von 53 NGOs an. Bis zum Jahresende waren mehr als 270 zivilgesellschaftliche Organisationen willkürlich aufgelöst worden oder befanden sich im Prozess der erzwungenen Schließung. Hunderte, wenn nicht Tausende zivilgesellschaftlicher Aktivist_innen verließen aus Angst vor Repressalien das Land. Als Alexander Lukaschenko im November in einem BBC-Interview auf die massenhafte Schließung von NGOs angesprochen wurde, warf er diese mit der politischen Opposition in einen Topf und versprach, er werde “den ganzen Abschaum massakrieren, den ihr finanziert habt”. Mit “ihr” meinte er offensichtlich den Westen.

Die Behörden durchsuchten im Februar 2021 die Büroräume der bekannten Menschenrechtsgruppe Viasna in Minsk und leiteten im März unbegründete strafrechtliche Maßnahmen gegen Viasna ein. Im Laufe des Jahres wurden fünf Mitarbeiter_innen der Menschenrechtsgruppe inhaftiert, unter ihnen ihr Gründer Ales Bialiatski. Im November wurden die Mitarbeiter_innen Leanid Sudalenka und Tatsiana Lasitsa wegen angeblicher Beteiligung an einem “Verstoß gegen die öffentliche Ordnung” zu Haftstrafen von drei bzw. zweieinhalb Jahren verurteilt. Weitere Viasna-Mitglieder, darunter die bereits zuvor inhaftierten Marfa Rabkova und Andrei Chapiuk, warteten Ende 2021 noch auf ihr Verfahren.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Die Behörden erhielten das faktische Verbot friedlicher Kundgebungen 2021 aufrecht und bestraften Demonstrierende mit bis zu 15 Tagen Haft oder hohen Geldbußen. Nach Angaben von Viasna wurden mehr als 900 Personen festgenommen und in politisch motivierten Verfahren strafrechtlich verfolgt. Viele von ihnen wurden auf Grundlage falscher Anklagen wie “Massenunruhen” und ähnlicher Vorwürfe, die mit Kundgebungen zusammenhingen, zu langen Haftstrafen verurteilt.

Im Januar 2021 drang eine Tonaufnahme an die Öffentlichkeit, in der der Kommandeur einer Sondereinheit die ihm unterstellten Polizeikräfte anwies, internationale Menschenrechtsnormen zu missachten und mit Gummigeschossen auf lebenswichtige Organe von Demonstrierenden zu zielen. Er gab damit zu verstehen, dass man deren Tod billigend in Kauf nehme.

Im Juli 2021 traten Änderungen der “Gesetze zum Schutz der Souveränität und der verfassungsmäßigen Ordnung” in Kraft. Sie knüpften ausdrücklich an das Vorgehen zur Niederschlagung der friedlichen Proteste im Jahr 2020 an, indem sie u. a. die Anwendung und das Ausmaß von Notstandsmaßnahmen ausdehnten, die Befugnisse der Sicherheitskräfte erweiterten und die Armee mit der “Unterdrückung von Massenunruhen” beauftragten.

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen waren auch 2021 allgemein üblich und wurden häufig angewandt. Gleichzeitig herrschte nach wie vor absolute Straffreiheit für diese Taten. In einem BBC-Interview räumte Alexander Lukaschenko im November 2021 ein, dass im August 2020 im Okrestina-Gefängnis in Minsk Gewalt gegen Inhaftierte ausgeübt worden sei. Zuvor hatte die Staatsführung entsprechende Beweise stets als “Fake” bezeichnet. Es gab nach diesen Äußerungen jedoch keinerlei Versuche, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Sicherheitskräfte, die Folter und andere Misshandlungen anwandten, u. a., indem sie mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende vorgingen, genossen völlige Straflosigkeit. Personen, die wegen Teilnahme an den Protesten im Jahr 2020 strafrechtlich verfolgt wurden, mussten besonders harte Maßnahmen und Haftbedingungen erdulden.

Im Mai 2021 starb der gewaltlose oppositionelle Aktivist Vitold Ashurak plötzlich im Gefängnis in Schklou, wo er eine fünfjährige Haftstrafe verbüßte. In einem Brief hatte er sich darüber beschwert, dass die Gefängnisverwaltung ihn und andere “politische” Gefangene gezwungen habe, auffällige gelbe Erkennungszeichen auf ihrer Häftlingskleidung zu tragen. Die Behörden lehnten es ab, seinen Tod als verdächtig einzustufen, und veröffentlichten ein offensichtlich manipuliertes Video, das Vitold Ashurak zeigt, wie er durch eine leere Zelle geht und plötzlich zusammenbricht.

Unfaire Gerichtsverhandlungen

Die Justiz wurde von den Behörden systematisch dazu missbraucht, jegliche Form von Regierungskritik zum Schweigen zu bringen, Oppositionelle und Menschenrechtsverteidiger_innen zu inhaftieren sowie deren Rechtsbeistände einzuschüchtern und mundtot zu machen. Gerichte trafen Entscheidungen ganz offenkundig im Sinne der Staatsanwaltschaften und Sicherheitskräfte, die mannigfach eingesetzt wurden, um haltlose straf- und verwaltungsrechtliche Verfahren einzuleiten und die nötigen “Beweise” für die Verhandlungen zu liefern. Bei politisch motivierten Strafprozessen war es üblich, die Öffentlichkeit auszuschließen, alle Verfahrensakten als geheim zu deklarieren und die Rechtsbeistände zu zwingen, Verschwiegenheitserklärungen zu unterzeichnen, da ihnen anderenfalls schwere Strafen drohten.

Nach Angaben des Projekts Defenders.by wurde zwischen Februar und August 2021 mehr als 30 Rechtsanwält_innen ihre Zulassung entzogen oder diese wurde nicht verlängert, nachdem sie Personen verteidigt hatten, die Opfer politisch motivierter Strafverfolgung geworden waren, oder nachdem sie selbst an friedlichen Protestaktionen teilgenommen hatten. Im November weitete ein neues Gesetz die Kontrollbefugnisse des Justizministeriums über die Anwaltschaft weiter aus. In Verbindung mit weiteren neuen Regelungen führte dies dazu, dass die Zahl der zugelassenen Anwält_innen zwischen Januar und November um sieben Prozent zurückging.

Im Juli 2021 verurteilte der Oberste Gerichtshof den ehemaligen Bankmanager Viktor Babariko, der im Jahr 2020 versucht hatte, bei den Präsidentschaftswahlen zu kandidieren, unter haltlosen Anklagepunkten wie Bestechung und Geldwäsche zu 14 Jahren Haft und einer Geldstrafe von umgerechnet 57.000 US-Dollar. Zudem ordnete das Gericht an, dass er als “Wiedergutmachung für den angerichteten Schaden” umgerechnet mehr als 18 Millionen US-Dollar bezahlen müsse.

Im September 2021 verurteilte ein Gericht Maria Kolesnikowa und Maxim Snak – die beiden bekanntesten Mitglieder der Opposition, die sich noch in Belarus befanden – nach einem Schnellverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu elf bzw. zehn Jahren Haft. Sie wurden wegen haltloser Anklagepunkte wie “Verschwörung”, “Extremismus” und Straftaten, die die nationale Sicherheit betrafen, schuldig gesprochen.

Kinderrechte

Die Rechte von Minderjährigen wurden im Strafjustizwesen systematisch verletzt.

Im Zusammenhang mit Protesten gegen die Präsidentschaftswahl wurden mindestens zehn jugendliche Demonstrierende und ein minderjähriger Blogger festgenommen. Alle wurden 2021 in nichtöffentlichen, politisch motivierten Verfahren schuldig gesprochen und erhielten Freiheitsstrafen. Drei von ihnen, die volljährig wurden, während sie auf ihr Verfahren warteten, wurden vor Gericht als Erwachsene behandelt. Viele erhoben den Vorwurf, in der Haft gefoltert worden zu sein.Die Behörden verweigerten Mikita Zalatarou, der 2020 im Alter von 16 Jahren inhaftiert worden war, seine Epilepsiemedikamente. Außerdem wurde er in der Haft wiederholt mit Schlägen und Elektroschocks traktiert. Nachdem er zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, warf man ihm anschließend Gewalttätigkeit gegenüber einem Gefängniswärter vor und verhängte eine weitere Haftstrafe gegen ihn.Minderjährige wurden weiterhin wegen geringfügiger, gewaltfreier Drogendelikte zu Haftstrafen zwischen sieben und zwölf Jahren verurteilt. Wie viele derartige Urteile 2021 gefällt wurden, war nicht bekannt, doch deuteten die Behörden an, dass deren Zahl zugenommen habe.

Todesstrafe

Auch 2021 wurden Todesurteile verhängt und Hinrichtungen im Geheimen vollzogen. Die beiden im Vorjahr zum Tode verurteilten Brüder Stanislau und Illia Kostseu, die beide Anfang 20 waren, wurden begnadigt. Es war erst das zweite Mal seit der Unabhängigkeit des Landes im Jahr 1991, dass einem Gnadengesuch stattgegeben wurde.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant_innen

Die belarussischen Behörden ließen 2021 Tausende Flüchtlinge und Migrant_innen aus anderen Ländern einreisen, nachdem sie diese zuvor mit dem falschen Versprechen gelockt hatten, sie könnten von Belarus aus problemlos in die EU gelangen. Stattdessen waren die Migrant_innen und Flüchtlinge an den Grenzen zu Polen, Litauen und Lettland Pushbacks ausgesetzt. Die belarussischen Sicherheitskräfte traktierten Migrant_innen, die an der Grenze zu Polen zurückgeschoben worden waren oder denen die Einreise nach Polen nicht gelang, mit Schlägen und anderen Formen von Gewalt, verweigerten ihnen Essen, Wasser, Unterkunft und Sanitäranlagen, nahmen ihnen ihre Mobiltelefone ab und erpressten Geld von ihnen. Der belarussische Grenzschutz hinderte die im Grenzgebiet gestrandeten Menschen systematisch daran, den eingezäunten Grenzstreifen zu verlassen. Mehrere Personen starben an Unterkühlung, darunter mindestens ein Kind.

Der irakische Staatsbürger Rebin Sirwan wurde aus Belarus abgeschoben, nachdem er versucht hatte, dort Asyl zu beantragen.

Recht auf Gesundheit

Im Gesundheitswesen herrschte aufgrund der Coronapandemie 2021 weiterhin Personalmangel. Dieser wurde noch dadurch verschärft, dass die Behörden mit willkürlichen Entlassungen, Strafverfahren und anderen harten Vergeltungsmaßnahmen gegen Beschäftige im Gesundheitswesen vorgingen, die die friedlichen Proteste im Jahr 2020 unterstützt oder die Brutalität und das Ausmaß der Polizeigewalt gegen Protestierende angeprangert hatten.

Die Vergeltungsmaßnahmen führten dazu, dass sich die Gesundheitsversorgung qualitativ verschlechterte und nur in geringerem Umfang zur Verfügung stand. In Grodno wurde ein durch Privatspenden finanziertes unabhängiges Kinderhospiz geschlossen, nachdem dessen Direktorin ihre Unterstützung der Proteste zum Ausdruck gebracht hatte.

Veröffentlichungen von Amnesty International

Den Link zum Bericht auf Deutsch gibt es hier.


Amnesty Report 2020 – Belarus

Berichtszeitraum: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020

Das Jahr 2020 war in Belarus von nicht nachlassenden friedlichen Protesten geprägt. Die Präsidentschaftswahl im August war Auslöser für die eklatanteste Unterdrückung der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die das Land seit seiner Unabhängigkeit erlebt hat. Oppositionelle Präsidentschaftskandidat_innen, ihre Wahlkampfteams und Unterstützer_innen wurden unter falschen Anschuldigungen inhaftiert oder ins Exil gezwungen. Die Polizei setzte willkürliche und unverhältnismäßige Gewalt ein, um Demonstrationen aufzulösen. Zehntausende friedliche Demonstrierende und unbeteiligte Passant_innen wurden inhaftiert, viele von ihnen erlitten Folter und andere Misshandlungen. Auch Journalist_innen, Sanitäter_innen, Studierende, führende Gewerkschafter_innen und viele weitere Personen wurden festgenommen, verprügelt und strafrechtlich verfolgt. Die erste Reaktion der Regierung auf die Corona-Pandemie war unzureichend. Auch 2020 ergingen wieder Todesurteile.

 

Hintergrund

Sich verschlechternde Wirtschaftsprognosen, die unzureichende Reaktion auf die Corona-Pandemie und zahlreiche aufhetzende Äußerungen von Präsident Alexander Lukaschenko trugen dazu bei, dass seine Popularität 2020 drastisch sank. Im Vorfeld der Präsidentschaftswahl am 9. August gab er in Fernsehsendungen, die zur besten Sendezeit ausgestrahlt wurden, frauenfeindliche Erklärungen ab. Zugleich eskalierten willkürliche Inhaftierungen, politisch motivierte Verfolgungen und andere Repressalien gegen Oppositionskandidat_innen, ihre Anhänger_innen, politische und zivilgesellschaftliche Aktivist_innen sowie unabhängige Medien. Ein oppositionelles Bündnis um die Präsidentschaftskandidatin Swetlana Tichanowskaja brachte Frauen an die Spitze einer wachsenden Protestbewegung, die das ganze Land und die gesamte Gesellschaft erfasste. Während Präsident Lukaschenko nach der Wahl behauptete, er habe einen erdrutschartigen Sieg davongetragen, wurde das Ergebnis von Swetlana Tichanowskaja lautstark angefochten und von zahlreichen unabhängigen Wahlbeobachter_innen als gefälscht eingestuft. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die an der Entsendung von Wahlbeobachter_innen gehindert worden war, erhielt glaubwürdige Berichte über weit verbreitete Unregelmäßigkeiten und massives Fehlverhalten staatlicher Stellen. Die Proteste gegen die Durchführung und das offizielle Ergebnis der Wahl breiteten sich rasch im ganzen Land aus und blieben trotz eines brutalen Vorgehens der Behörden überwiegend friedlich. Personen, von denen angenommen wurde, dass sie die Proteste anführten, wurden umgehend inhaftiert oder außer Landes gezwungen. Die Beziehungen der Regierung zu einem Großteil der internationalen Staatengemeinschaft verschlechterten sich drastisch, und es gab gezielte Sanktionen gegen zahlreiche belarussische Staatsbedienstete, die an Wahlverstößen und Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren. Russland bekräftigte seine Unterstützung für die belarussische Regierung und leistete finanzielle Hilfe.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Um jegliche Opposition und Kritik zu unterbinden, wurde das Recht auf freie Meinungsäußerung 2020 massiv beschnitten, unter anderem durch die gezielte Verfolgung von Einzelpersonen und Medien, aber auch durch Gesetzesänderungen, staatlichen Druck, die Abschaltung des Internets und andere technische Maßnahmen.

Die Medien unterlagen nach wie vor der strengen Kontrolle durch die Regierung. Unabhängige Journalist_innen und Medienorganisationen wurden schikaniert und daran gehindert, ihren legitimen Tätigkeiten nachzugehen. Allein zwischen Mai und Oktober dokumentierten lokale Beobachter_innen mehr als 400 Fälle von Festnahmen, Folter und anderen Misshandlungen Medienschaffender. Um eine unzensierte Berichterstattung zu verhindern, wurde ausländischen Medien die Akkreditierung verweigert oder entzogen. Staatlich kontrollierte Druckereien weigerten sich, Ausgaben inländischer Zeitungen, wie zum Beispiel der Komsomolskaja Prawda, zu drucken, die regierungskritische Artikel enthielten. Dem großen Online-Nachrichtenportal TUT.by wurde die Lizenz entzogen. Nataliya Lyubneuskaya, die für die unabhängige Zeitung Nasha Niva arbeitete, war eine von mindestens drei Journalist_innen, die am 10. August von der Polizei mit Gummigeschossen angegriffen wurden. Sie musste operiert werden und verbrachte 38 Tage im Krankenhaus. Gegen mehrere Blogger_innen und Journalist_innen wurden politisch motivierte Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet. Zu ihnen zählte Ihar Losik, der Mitbetreiber eines beliebten Telegram-Kanals, der am 25. Juni unter haltlosen Anschuldigungen inhaftiert wurde und sich Ende 2020 noch immer in Untersuchungshaft befand.

Die Behörden nötigten Internetprovider, während der ersten drei Protesttage nach den Wahlen und später während der allwöchentlichen Demonstrationen das mobile Internet fast vollkommen abzuschalten, um eine Koordinierung der Proteste und den Informationsaustausch zu verhindern. Gegen Webseiten unabhängiger Medien wurden routinemäßig Zugangsbeschränkungen verhängt.

Abweichende Meinungen, die sich in der gesamten Gesellschaft verbreiteten, wurden umgehend brutal unterdrückt. Studierende, Akademiker_innen, Sportler_innen, Persönlichkeiten aus den Bereichen Religion und Kultur sowie Angestellte staatlicher Unternehmen waren mit Entlassungen, Amtsenthebungen, Disziplinarverfahren oder gar Strafverfahren konfrontiert, weil sie sich gegen die Regierung ausgesprochen, friedliche Proteste unterstützt oder an Streiks teilgenommen hatten.

Frauen

Frauen mit abweichenden Ansichten waren geschlechtsspezifischen Repressalien ausgesetzt. Sie wurden mit gezielten Drohungen unter Druck gesetzt, die sie an ihren vermeintlich wunden Punkten treffen sollten. So drohte man ihnen mit sexueller Gewalt oder damit, ihre Kinder in staatliche Obhut zu nehmen.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Das Recht auf Versammlungsfreiheit war 2020 weiterhin übermäßig stark eingeschränkt. Die Verwaltungsstrafen, die gegen friedlich Demonstrierende verhängt wurden, waren oft härter als die Strafen für manch kriminelle Handlung.

Zu Beginn des Jahres wurden Dutzende Aktivist_innen wegen “Verwaltungsvergehen”, die sie angeblich während friedlicher Proteste Ende 2019 begangen hatten, zu hohen Geldstrafen oder zu Verwaltungshaft verurteilt. Teilweise bestand die Strafe aus mehreren aufeinanderfolgenden Haftzeiten, weil das gesetzliche Maximum der Verwaltungshaft bei 15 Tagen lag.

Insgesamt wurden vom Beginn des Präsidentschaftswahlkampfes im Mai bis zur Wahl selbst Hunderte Menschen willkürlich festgenommen, unter ihnen friedlich demonstrierende Bürger_innen, Online-Aktivist_innen und unabhängige Journalist_innen. Die Festnahmen erfolgten oft durch Männer in Zivil, die rechtswidrig Gewalt einsetzten und Fahrzeuge ohne Kennzeichen benutzten. Gegen Dutzende Personen wurden Geldstrafen und Verwaltungshaft verhängt. Nach der Wahl protestierten in ganz Belarus Hunderttausende Menschen regelmäßig und friedlich gegen das offizielle Ergebnis. Zehntausende wurden festgenommen, Hunderte wurden gefoltert oder anderweitig misshandelt und streng bestraft. Bei einer Reihe von Festnahmen sahen Vertreter_innen von Amnesty International das unbegründete, willkürliche und brutale Vorgehen mit eigenen Augen.

Allein vom 9. bis zum 12. August wurden nach Angaben der Regierung 6.700 Demonstrierende inhaftiert. Die allwöchentlichen friedlichen Proteste gingen im ganzen Land weiter, sowohl auf den Straßen als auch in Staatsbetrieben, Theatern, Universitäten und anderswo. Offiziellen und unabhängigen Schätzungen zufolge wurden bis Mitte November mehr als 25.000 Menschen inhaftiert, darunter auch zahlreiche Zuschauer_innen und Journalist_innen. Wiederholt wurden an einem einzigen Tag mehr als 1.000 Personen festgenommen.

Lokale Menschenrechtsorganisationen dokumentierten mehr als 900 Strafverfahren mit Anklagen gegen mindestens 700 Personen.

Die Polizei, oft in Zivil gekleidet, ging wahllos und mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor, sie feuerte Gummigeschosse aus kurzer Distanz in die Menge, setzte Blendgranaten, chemische Reizstoffe, Wasserwerfer, automatische Schusswaffen mit Platzpatronen, Schlagstöcke und andere Mittel ein, um friedliche Menschenmengen zu zerstreuen und Einzelpersonen festzunehmen. Mindestens vier Menschen wurden von den Sicherheitskräften getötet, einige weitere starben unter ungeklärten Umständen.

Während viele Demonstrierende und Passant_innen wahllos und willkürlich angegriffen wurden, gerieten andere wegen ihrer beruflichen Tätigkeit ins Visier der Polizei, zum Beispiel Medienschaffende, die über die Ereignisse berichteten, und freiwillige Sanitäter_innen, die sich um die Verwundeten kümmerten. Wieder andere wurden wegen ihrer sexuellen Identität herausgegriffen. Am 26. September nahm die Polizei die Menschenrechtsverteidigerin Victoria Biran auf dem Weg zu einer Kundgebung fest, nachdem sie als LGBTI-Aktivistin identifiziert worden war. Später wurden 15 Tage Verwaltungshaft gegen sie verhängt.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Die Behörden gingen 2020 brutal gegen jede Art von unabhängigen Vereinigungen vor, die sich dem Schutz der Menschenrechte und der friedlichen Opposition gegen die Regierung verschrieben hatten, wie zum Beispiel Initiativen von Menschenrechtsbeobachter_innen, oppositionelle Wahlteams und unabhängige Gewerkschaften. Dutzende Menschen wurden inhaftiert, unbegründet strafrechtlich verfolgt, in Verwaltungshaft genommen oder mit Gefängnis oder Ausweisung bedroht.

Am 6. Mai wurde der populäre Blogger und Präsidentschaftskandidat Sergej Tichanowskij 15 Tage lang unbegründet in Verwaltungshaft genommen, um seine Kandidatur zu verhindern, woraufhin seine Frau, Swetlana Tichanowskaja, entschied, selbst zu kandidieren. Als er am 29. Mai in Grodno Unterschriften für sie sammelte, versuchte man ihn zu provozieren, und er wurde auf der Stelle zusammen mit mindestens sieben seiner Mitarbeiter festgenommen. Sie wurden später gemeinsam mit anderen bekannten oppositionellen Bloggern im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen nach Artikel 342 des Strafgesetzbuches (“Organisation oder aktive Teilnahme an Gruppenaktionen, die die öffentliche Ordnung grob verletzen”) angeklagt.

Ein weiterer Präsidentschaftsanwärter, Viktor Babariko, wurde mit seinem Sohn Eduard Babariko, Mitgliedern seines Teams und ehemaligen Kolleg_innen wegen konstruierter Vorwürfe, die sich auf Wirtschaftsdelikte bezogen, ebenfalls festgenommen, um ihn von der Wahl auszuschließen und andere Präsidentschaftsanwärter_innen abzuschrecken.

Präsident Lukaschenko brandmarkte den von Swetlana Tichanowskaja initiierten und von einem siebenköpfigen Präsidium geleiteten oppositionellen Koordinierungsrat als “versuchte Machtergreifung”. Am 20. August leiteten die Behörden strafrechtliche Ermittlungen nach Artikel 361 Strafgesetzbuch (“Aufruf zu Handlungen, die die nationale Sicherheit zu untergraben suchen”) gegen das Gremium ein. Ende 2020 waren alle Präsidiumsmitglieder und viele ihrer Unterstützer_innen inhaftiert oder ins Exil gezwungen worden.

Am 7. September 2020 wurde die Oppositionsführerin Maria Kolesnikowa entführt und mit zwei Mitarbeitern zur ukrainischen Grenze gebracht. Dort drohte man ihr mit Gefängnis, sollte sie das Land nicht freiwillig verlassen. Während ihre Mitarbeiter die Grenze passierten, zerriss Maria Kolesnikowa ihren Pass und verhinderte so ihre Ausweisung. Die Behörden hielten sie zwei Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft und leugneten ihre Inhaftierung. Anschließend nahm man sie unter falschen Beschuldigungen als mutmaßliche Straftäterin in Untersuchungshaft. Auch Maxim Snak, ein weiteres Präsidiumsmitglied, wurde verschleppt und inhaftiert.

Am 17. September nahmen Sicherheitskräfte die Menschenrechtsverteidigerin Marfa Rabkova vom Menschenrechtszentrum Viasna fest. Sie wurde später wegen “Vorbereitung von Massenunruhen” in Zusammenhang mit ihrer Menschenrechtsarbeit angeklagt und blieb in Untersuchungshaft.

Der Vorsitzende der unabhängigen belarussischen Gewerkschaft, Anatoli Bakun, wurde in Zusammenhang mit politischen Streiks in der Kalimine Belaruskali in Salihorsk wiederholt willkürlich festgenommen und nacheinander zu insgesamt 55 Tagen Verwaltungshaft verurteilt. Drei weitere aktive Gewerkschafter, Yury Karzun, Syarhei Charkasau und Pavel Puchenya, waren zwischen September und November wegen desselben “Vergehens” jeweils 45 Tage in Haft.

Folter und andere Misshandlungen

Die Behörden setzten 2020 systematisch Folter und andere Misshandlungen gegen Menschen ein, die bei Protesten festgenommen wurden, seien es Demonstrierende, Journalist_innen oder Umstehende. Örtliche und internationale Gruppen dokumentierten Hunderte solcher Fälle im ganzen Land.

UN-Menschenrechtsexpert_innen erhielten 450 Zeugenaussagen über Misshandlungen von Inhaftierten, die durch Fotos, Videos und medizinische Beweise untermauert waren und eine fürchterliche Liste von Verstößen dokumentierten. Sie belegten, wie Demonstrierende bei der Festnahme, während des Transports und in der Haft in stark überfüllten Einrichtungen gefoltert und misshandelt wurden. Männer, Frauen und Minderjährige wurden gedemütigt, brutal geschlagen und sexualisierter Gewalt ausgesetzt, sie erhielten während langer Haftzeiten keinen Zugang zu Nahrung, sauberem Wasser und medizinischer Versorgung. Den Inhaftierten wurde auch das Recht verweigert, ihre Angehörigen über ihren Aufenthaltsort zu informieren, in einigen Fällen während der gesamten Dauer der Verwaltungshaft. Auch der Zugang zu ihren Rechtsbeiständen wurde ihnen verweigert. An sie gerichtete Briefe und Pakete wurden zurückgehalten und warme Kleidung und Hygieneartikel, wie zum Beispiel Produkte der Monatshygiene für Frauen, beschlagnahmt.

Die belarussischen Behörden gaben zu, dass sie etwa 900 Beschwerden über Misshandlungen durch die Polizei in Zusammenhang mit den Protesten erhalten hatten. Bis zum Jahresende war aber noch keine einzige strafrechtliche Ermittlung eingeleitet und noch keine Angehörigen der Behörden unter Anklage gestellt worden.

Recht auf Gesundheit

Die erste Reaktion der Regierung auf die Pandemie war unangemessen. Präsident Lukaschenko tat Covid-19 als “Psychose” ab. Als es die ersten bestätigten Todesopfer gab, erklärte er, sie seien aufgrund ihres Lebensstils gestorben. Er empfahl Traktorfahren, Wodka und Saunabesuche als Heilmittel und weigerte sich, stärkere Einschränkungen zu verhängen.

Todesstrafe

Belarus war auch 2020 das einzige Land Europas und der ehemaligen Sowjetunion, das Todesurteile verhängte. Mindestens vier Männer saßen Ende des Jahres in den Todestrakten. Gerichte verhängten mindestens drei Todesurteile, zwei davon gegen Brüder im Alter von 19 und 21 Jahren. Es wurden keine Hinrichtungen gemeldet.


Amnesty Report 2018 – Belarus

Zwischen Februar und April 2017 gingen die Behörden massiv gegen friedliche Proteste vor. Die Regierung weigerte sich noch immer, das Mandat des UN-Sonderberichterstatters über die Menschenrechtssituation in Belarus anzuerkennen. Mehrere Personen, die in Belarus um internationalen Schutz ersucht hatten, wurden in Länder zurückgeführt, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten. Die starken Einschränkungen für Medien, NGOs, politische Parteien und öffentliche Versammlungen galten weiter. 2017 wurden vier Todesurteile verhängt; eine Person wurde hingerichtet.

Hintergrund

Nach mehreren Jahren ohne größere Proteste kam es im Februar und März 2017 zu Massendemonstrationen gegen eine Sondersteuer für Arbeitslose, die im Jahr 2015 durch ein Dekret des Staatspräsidenten eingeführt worden war. Die Behörden gingen rücksichtslos gegen die Protestierenden vor. Im März 2017 wurden 35 Männer beschuldigt, sie hätten mit finanzieller Unterstützung aus dem Ausland Massenunruhen organisiert, dabei wurde ein Zusammenhang mit den Demonstrationen angedeutet. Die Festnahmen wurden im Fernsehen ausführlich dargestellt; im Juli befanden sich die Inhaftierten alle wieder auf freiem Fuß.

Der Annäherungsprozess zwischen Belarus und seinen westlichen Nachbarn ging 2017 weiter. Im Juli fand die Parlamentarische Versammlung der OSZE in der Hauptstadt Minsk statt.

Todesstrafe

Im April 2017 wurde Siarhei Vostrykau hingerichtet, der sich seit Mai 2016 im Todestrakt befunden hatte. Das Regionalgericht Homel erhielt am 29. April eine Bestätigung, dass das Todesurteil vollstreckt worden sei. Der letzte Brief, den seine Mutter von ihm erhalten hatte, war auf den 13. April datiert.

Mindestens fünf Männern drohte die Hinrichtung. Am 30. Juni 2017 bestätigte der Oberste Gerichtshof das Todesurteil gegen Aliaksei Mikhalenya, das am 17. März ergangen war. Ihar Hershankou und Siamion Berazhnoy wurden am 21. Juli zum Tode verurteilt. Ihr Rechtsmittel gegen die Entscheidung wurde am 20. Dezember 2017 vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen. Viktar Liotau wurde am 22. September 2017 zum Tode verurteilt. Der am 28. Dezember 2016 zum Tode verurteilte Kiryl Kazachok verzichtete darauf, Rechtsmittel einzulegen.

Gewaltlose politische Gefangene

Zahlreiche Protestierende wurden wegen friedlicher Aktivitäten verurteilt. Am 7. April 2017 wandelte das Bezirksgericht Zavodski in Minsk die 2016 gegen Dzmitry Paliyenka verhängte Bewährungsstrafe in eine zweijährige Gefängnisstrafe um, nachdem er in der Zwischenzeit zwei Verwaltungshaftstrafen erhalten hatte. Die erste siebentägige Verwaltungsstrafe erging am 10. März 2017 wegen Rowdytum und Widerstand gegen die Staatsgewalt, weil er als Zuschauer in einem Gerichtsverfahren Kritik am Urteil geäußert hatte, die zweite von 15 Tagen wurde am 20. März 2017 wegen „Organisation oder Beteiligung an nicht genehmigten Massenveranstaltungen“ verhängt, weil er am 25. Februar friedlich gegen eine Baumaßnahme im Zentrum von Minsk protestiert hatte. Seine ursprüngliche Bewährungsstrafe hatte Dzmitry Paliyenka erhalten, weil er im April 2016 in Minsk bei einer friedlichen Radfahrerdemonstration einen Polizisten tätlich angegriffen haben soll.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Im Februar und März 2017 protestierten bei friedlichen Kundgebungen im ganzen Land Tausende von Menschen gegen eine Sondersteuer für Arbeitslose. Einige Organisatoren und Teilnehmer berichteten von Polizeischikanen wie kurzzeitigen Inhaftierungen und Vorladungen zur Vernehmung. Am 25. März hinderte die Polizei Protestierende daran, sich im Zentrum von Minsk friedlich zu versammeln, und nahm Hunderte von ihnen fest, in einigen Fällen unter unverhältnismäßiger Gewaltanwendung. Mehrere Protestierende wurden von Polizisten bei der Festnahme und im anschließenden Gewahrsam verprügelt.

Zwischen Februar und April 2017 wurden im Zusammenhang mit den Protesten mehr als 900 Personen festgenommen, darunter auch Journalisten und politische Aktivisten, die auf diese Weise daran gehindert wurden, an den Kundgebungen teilzunehmen. Mindestens 177 von ihnen wurden wegen vermeintlicher Ordnungswidrigkeiten für schuldig befunden und zu Geldbußen oder Haftstrafen von fünf bis 25 Tagen verurteilt. In allen Fällen außer einem ergingen die Schuldsprüche in Schnellverfahren; die Gerichte erkannten die Polizeiberichte stets ohne weitere Nachfragen als Beweise gegen die Beschuldigten an.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Die strengen Auflagen für NGOs blieben 2017 weiter in Kraft. Nach Artikel 193 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs drohten für die Gründung einer nicht zugelassenen Organisation oder die Beteiligung an deren Aktivitäten weiterhin Haftstrafen von bis zu zwei Jahren.

Am 25. März stürmten vermummte Polizisten die Büros der Menschenrechtsgruppe Vyasna und nahmen alle 57 Anwesenden fest, darunter Menschenrechtsverteidiger und Journalisten aus dem In- und Ausland, die an einer Schulung zum Thema „Beobachtung von Demonstrationen“ teilnahmen. Sie wurden auf der örtlichen Polizeiwache drei Stunden lang festgehalten und anschließend ohne jede Erklärung und ohne Anklage wieder freigelassen. Ein Mann musste sich wegen der Kopfverletzungen, die er bei der Festnahme erlitten hatte, im Krankenhaus behandeln lassen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Journalisten, die für ausländische Medien arbeiteten, mussten nach wie vor beim Außenministerium eine Akkreditierung einholen, die ihnen häufig willkürlich verweigert wurde. Mehr als 100 für Zeitungen und Radio- und Fernsehstationen tätige Journalisten und Blogger wurden, teilweise mehrfach, festgenommen und mit Geldstrafen belegt, weil sie keine Akkreditierung vorlegen konnten. In mindestens acht Fällen wurden Journalisten, die über Protestkundgebungen berichteten, als Teilnehmer festgenommen und zu fünf bis 15 Tagen Verwaltungshaft verurteilt.

Die Journalistin Larysa Schyryakova aus Homel im Südosten von Belarus wurde wiederholt festgenommen und mit einer Geldstrafe belegt, weil sie über Proteste berichtete. Sie erklärte, die Polizei habe sie gewarnt, dass sie im Falle weiterer Ordnungswidrigkeiten als „sozial unverantwortlich“ eingestuft werden könne und man möglicherweise ihren elfjährigen Sohn in einem Kinderheim unterbringen werde.

Gesetzliche, verfassungsrechtliche und institutionelle Entwicklungen

Die Sondersteuer für Arbeitslose wurde weiterhin erhoben, und wer sie nicht bezahlte, musste mit einer Geldstrafe und verpflichtendem Sozialdienst rechnen. Nach den Protesten gegen die Steuer wies der Präsident im März 2017 die Regierung an, bis 2018 darauf zu verzichten, sie einzuziehen. Im August 2017 versprach er, „Kinderreiche, Kranke und Behinderte“ von der Steuer zu befreien. Im Oktober wurden entsprechende Änderungen eingeführt.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Belarus besaß kein funktionierendes Asylsystem und schob wiederholt Menschen, die um internationalen Schutz nachsuchten, in Länder ab, in denen ihnen Folter oder anderweitige Misshandlungen drohten.

Rückführungen

Am 5. September 2017 wurde der Tschetschene Imran Salamov, der angab, in Tschetschenien wiederholt gefoltert worden zu sein, nach Russland abgeschoben. Er war gerade dabei, Rechtsmittel gegen die Ablehnung seines Asylantrags einzulegen. Am 11. September bestätigten die tschetschenischen Behörden, dass er sich in Grosny im Polizeigewahrsam befinde. Seitdem hatte er weder Kontakt zu seinem Anwalt noch zu seiner Familie, und Ende 2017 war sein Verbleib unklar. Nach seiner Rückführung leiteten die belarussischen Behörden eine Untersuchung ein, die ergab, dass ein Verstoß gegen belarussisches Recht vorlag und Imram Salamov zu früh abgeschoben worden war. Gegen eine Reihe von Staatsbediensteten, die mit seinem Fall befasst waren, wurden Disziplinarmaßnahmen eingeleitet, die am Jahresende noch nicht abgeschlossen waren.

Der russisch-ukrainisch-israelische Blogger Aleksandr Lapshin, der im Dezember 2016 auf Ersuchen der aserbaidschanischen Behörden in Belarus inhaftiert worden war, wurde im Februar 2017 an Aserbaidschan ausgeliefert. Dort wurde er wegen seines Blogs, in dem er die aserbaidschanischen Behörden kritisierte, willkürlich inhaftiert, strafrechtlich verfolgt und zu drei Jahren Haft verurteilt. Am 11. September kam er durch einen Gnadenerlass des Präsidenten frei (siehe Länderbericht Aserbaidschan).


Amnesty Report 2017 – Belarus

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2016 weiterhin stark eingeschränkt. Die Regierung verweigerte nach wie vor die Zusammenarbeit mit dem UN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in Belarus. 2016 wurden mindestens vier Menschen hingerichtet und vier Todesurteile verhängt.

Hintergrund

Zum 28. Februar 2016 hob die EU ihre Sanktionen gegen hochrangige Vertreter des Landes fast vollständig auf. Nur die Reise- und Vermögenssperren gegen vier ehemalige Behördenvertreter, die für das Verschwindenlassen politisch engagierter Bürger in den Jahren 1999 und 2000 verantwortlich gemacht werden, blieben in Kraft.

Am 1. Juli 2016 wurde der Nominalwert der Landeswährung Belarus-Rubel im Zuge einer Währungsreform um vier Nullen gekürzt. Die Regierung reagierte damit auf den anhaltenden wirtschaftlichen Niedergang, der zum Teil durch die Wirtschaftskrise des Haupthandelspartners Russland ausgelöst worden war.

Das Mandat des 2012 vom UN-Menschenrechtsrat ernannten Sonderberichter-statters über die Menschenrechtssituation in Belarus wurde im Juli 2016 um ein weiteres Jahr verlängert.

Die Parlamentswahl im September 2016 fand vor dem Hintergrund massiver Einschränkungen der unabhängigen Medien und der politischen Opposition statt. Es wurden nur zwei Abgeordnete gewählt, die sich der Opposition zurechnen lassen.

Am 24. Oktober 2016 wurde erstmals eine nationale Menschenrechtsstrategie beschlossen, die Gesetzesreformen in Aussicht stellte, allerdings betrafen diese nicht die Todesstrafe. Vorgesehen war jedoch, den Beitritt des Landes zur Europäischen Menschenrechtskonvention und die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution “in Erwägung zu ziehen”.

Todesstrafe

Am 18. April 2016 wurde das im März 2015 gegen Siarhei Ivanou verhängte Todesurteil vollstreckt, obwohl die Überprüfung seines Falls durch den UN-Menschenrechtsausschuss noch nicht abgeschlossen war. Dies war die erste Hinrichtung in Belarus seit November 2014. Um den 5. November 2016 wurden Siarhei Khmialeuski, Ivan Kulesh und Hyanadz Yakavitski hingerichtet. Todesurteile werden in Belarus üblicherweise geheim vollstreckt und ohne dass die Angehörigen darüber informiert werden. Am 4. Oktober 2016 bestätigte der Oberste Gerichtshof das Todesurteil gegen Siarhei Vostrykau. Er wartete am Jahresende noch immer auf die Entscheidung des Präsidenten über sein Gnadengesuch. Von mehr als 400 Gnadengesuchen seit 1994 wurde bislang nur ein einziges positiv beschieden.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Auf der Grundlage des Gesetzes über Massenmedien wurde das Recht auf freie Meinungsäußerung auch im Jahr 2016 weiter stark eingeschränkt, und alle Medien wurden von der Regierung kontrolliert. Journalisten, die in Belarus für ausländische Medien arbeiten wollten, mussten nach wie vor beim Außenministerium eine Akkreditierung einholen, die jedoch häufig verweigert oder auf unbestimmte Zeit verschoben wurde.

Im Januar 2016 wurde der für seine kritischen Beiträge über die belarussischen und die russischen Behörden bekannte Politblogger Eduard Palchys während eines Besuchs im russischen Briansk festgenommen und in Untersuchungshaft gehalten. Am 7. Juni erfolgte seine Auslieferung an Belarus, wo man ihn inhaftierte. Am 28. Oktober verurteilte ihn ein Gericht wegen “Anstiftung zu rassistischem, nationalem oder religiösem Hass” und der “Verbreitung pornografischer Schriften”. Da er bereits seit Januar in Untersuchungshaft gesessen hatte, erhielt er keine Freiheitsstrafe, sondern wurde noch im Gericht auf freien Fuß gesetzt. Sein Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, doch zur Urteilsverkündung war die Öffentlichkeit zugelassen.

Überwachung der Bürger

Der rechtliche Rahmen für geheimdienstliche Überwachung erlaubte es den Behörden, ohne nennenswerte Begründung weitreichende Überwachungs-maßnahmen durchzuführen. Durch das Spähprogramm SORM (System of Operative-Investigative Measures), das die Überwachung der gesamten elektronischen Kommunikation ermöglicht, hatten die Behörden direkten Zugriff auf Telefon- und Internetverbindungen und die entsprechenden Daten. Die Gefahr der Überwachung schränkte Menschenrechtsverteidiger und andere zivilgesellschaftliche und politische Aktivisten sowie Journalisten bei der Wahr-nehmung ihrer Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie weiterer Menschenrechte ein.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Für NGOs und politische Parteien galten weiterhin unangemessene Auflagen, wie z. B. die Verpflichtung zur amtlichen Registrierung. In vielen Fällen wurden Anträge auf Zulassung wegen geringfügiger Verstöße oder ohne jegliche Begründung willkürlich abgelehnt. Nach Artikel 193 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs drohten für die Gründung einer nicht zugelassenen Organisation oder die Beteiligung an deren Aktivitäten weiterhin Haftstrafen von bis zu zwei Jahren.

Die ehemaligen gewaltlosen politischen Gefangenen Mikalaj Statkevich, Yury Rubtsou und vier weitere Aktivisten mussten 2016 weiterhin strenge Auflagen erfüllen, die zur Bedingung für ihre vorzeitige Haftentlassung im Jahr 2015 gemacht worden waren.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Das Gesetz über Massenveranstaltungen, das jede Form von öffentlichen Versammlungen oder Protestveranstaltungen unter Strafe stellt, wenn sie von den Behörden nicht ausdrücklich genehmigt wurden, blieb 2016 in Kraft.

Der zivilgesellschaftliche Aktivist Pavel Vinahradau wurde vom 7. Juni bis zum 13. September 2016 unter “präventive Überwachung” gestellt, nachdem er sich an vier “nichtgenehmigten” friedlichen Straßenprotesten beteiligt hatte.

Gesetzliche, verfassungsrechtliche und institutionelle Entwicklungen

Im Oktober 2016 gaben die Finanzbehörden bekannt, dass mehr als 72900 Personen, die zur Zahlung einer Sondersteuer verpflichtet waren, weil sie innerhalb eines Jahres an mehr als 183 Tagen arbeitslos waren, einen Mahnbescheid erhalten hätten.

Grundlage war das Dekret des Staatspräsidenten “Zur Verhinderung sozialer Abhängigkeit” aus dem Jahr 2015. Bürgern, die der Zahlungsaufforderung nicht nachkamen, drohten Geldstrafen oder “Verwaltungshaft” und ein verpflichtender Sozialdienst, der Zwangsarbeit gleichkommen könnte.


Amnesty Report 2016 – Belarus

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden 2015 weiterhin stark einge-schränkt. Journalisten mussten nach wie vor mit Schikanen rechnen. Einige Gefangene, die in den Vorjahren in politisch motivierten Verfahren zu Haftstrafen verurteilt worden waren, kamen frei. Sie mussten die Polizei jedoch regelmäßig über ihren Aufenthaltsort und ihre Aktivitäten informieren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt, aber es gab keine Berichte über Hinrichtungen. Die Drangsalierung und Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern war weiter gängige Praxis. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle litten unverändert unter Diskriminierung, Einschüchterungen und gewaltsamen Angriffen.

Hintergrund

Im Oktober 2015 wurde Präsident Alexander Lukaschenko mit einem Rekordergebnis für eine fünfte Amtszeit wiedergewählt. Die Wahl erfolgte vor dem Hintergrund einer umfassenden staatlichen Kontrolle der Medien. Politische Gegner Lukaschenkos waren Schikanen und Repressalien ausgesetzt.

In der Hauptstadt Minsk fanden unter internationaler Vermittlung Gespräche über den Konflikt in der Ostukraine statt. Die Gastgeberrolle unterstützte die diplomatischen Bemühungen von Belarus, seine Beziehungen zur Europäischen Union zu verbessern. Im Oktober 2015 setzte die EU ihre Sanktionen gegen hochrangige Vertreter des Landes vorübergehend aus. Nur die Reise- und Vermögenssperren gegen vier Geheimdienstmitarbeiter, die für das Verschwindenlassen politisch engagierter Bürger in den vergangenen Jahren verantwortlich gemacht werden, blieben in Kraft.

Infolge der Wirtschaftskrise in Russland, dem wichtigsten Handelspartner des Landes, verzeichnete der Belarus-Rubel einen Wertverlust von mehr als 50% gegenüber dem US-Dollar, und das Bruttoinlandsprodukt fiel um etwa 4%.

Todesstrafe

Das belarussische Recht sah weiterhin die Todesstrafe vor. Zwar wurden 2015 keine Hinrichtungen gemeldet, am 18. März 2015 erging jedoch ein Todesurteil gegen den 21-jährigen Siarhei Ivanou. Sein gegen das Urteil eingelegte Rechtsmittel wurde am 14. Juli vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen. Am 20. November verurteilte das Regionalgericht Hrodna den 28-jährigen Ivan Kulesh zum Tode.

Am 1. April 2015 befand der UN-Menschenrechtsausschuss, die Hinrichtung von Aleh Hryshkautsou im Jahr 2011 habe gegen das Recht auf Leben verstoßen, da er kein faires Verfahren erhalten habe und sein Geständnis unter Zwang erpresst worden sei.

Gewaltlose politische Gefangene

Im August 2015 kamen die beiden gewaltlosen politischen Gefangenen Mykalau Statkevich und Yury Rubtsou im Rahmen einer vom Präsidenten erlassenen Amnestie frei. Auch die Oppositionellen Mikalai Dziadok, Ihar Alinevich, Yauhen Vaskovich und Artsiom Prakapenka, die in politisch motivierten Verfahren zu Freiheitsstrafen verurteilt worden waren, wurden aus der Haft entlassen. Die Schuldsprüche gegen sie wurden allerdings nicht aufgehoben, und ihre Freilassung erfolgte unter strengen Auflagen, dazu zählt eine “präventive polizeiliche Überwachung”. Der ehemalige Präsidentschaftskandidat Mykalau Statkevich darf bei künftigen Wahlen nicht wieder antreten und muss die Polizei acht Jahre lang regelmäßig über seinen Aufenthaltsort und seine Aktivitäten informieren. Bei einem Verstoß muss er mit noch härteren Auflagen und erneuter Strafverfolgung rechnen. Ähnliche Auflagen, allerdings für kürzere Zeiträume, gelten auch für die anderen fünf freigelassenen Oppositionellen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Medien standen 2015 weiterhin unter strikter staatlicher Kontrolle. Schikanen gegen unabhängige Medien und Journalisten waren an der Tagesordnung.

Freiberufliche Journalisten, die für ausländische Medien tätig waren, mussten sich beim Außenministerium akkreditieren. Häufig wurde die Arbeitserlaubnis jedoch verweigert oder auf unbestimmte Zeit verschoben. Kastus Zhukouski, der für den in Polen ansässigen Fernsehsender Belsat arbeitete, wurde vom Zentralen Bezirksgericht und vom Bezirksgericht Zheleznodorozhnyi in Homel sowie vom Bezirksgericht in Rahachou dreimal wegen fehlender Akkreditierung zu Geldbußen verurteilt, zuletzt am 9. Juli 2015. Entsprechende Verstöße waren ihm in den Vorjahren bereits dreimal zur Last gelegt worden. Nach Angaben der unabhängigen Organisation Index on Censorship erhielten 2015 mindestens 28 freiberufliche Journalisten Geldstrafen von jeweils 3 bis 7,8 Mio. Belarus-Rubel (etwa 220-570 Euro), weil sie ohne Akkreditierung tätig waren.

Auf der Grundlage des im Dezember 2014 verabschiedeten, sehr vage formulierten neuen Gesetzes über Massenmedien konnte das Informationsministerium Internetprovider dazu zwingen, den Zugang zu bestimmten Webseiten ohne entsprechenden Gerichtsbeschluss zu sperren. Am 27. März 2015 wurde diese Bestimmung auf die Internetseiten der Menschen-rechtsorganisation Viasna und der unabhängigen Nachrichtenplattformen Belorusskij Partisan (Weißrussischer Partisan) und Charter 97 angewendet.

Vom 2. bis 5. Oktober 2015 war der Zugriff auf die Internetseiten der Nachrichtenagentur BelaPAN und der Online-Zeitung Naviny.by nach einem Hackerangriff nicht mehr möglich. Die beiden Medien hatten zuvor gemeldet, dass Schüler und Studierende gezwungen worden seien, an der öffentlichen Feierstunde “Gebet für Belarus” in Anwesenheit des Präsidenten teilzunehmen.

Am 11. August 2015 wurden in Minsk die Aktivisten Vyachaslau Kasinerau, Yaraslau Uliyanenkau, Maksim Pyakarski und Vadzim Zharomski sowie ein nicht namentlich bekannter russischer Staatsbürger in Haft genommen, weil sie zwei Graffiti angebracht haben sollen: den Schriftzug “Belarus muss belarussisch sein” mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz- und einem durchgestrichenen Hammer-und-Sichel-Schild sowie den Schriftzug “Revolution des Bewusstseins”. Sie wurden am 31. August 2015 freigelassen, nachdem sie eingewilligt hatten, keine Einzelheiten der Ermittlungen preiszugeben. Aufgrund des politischen Gehalts der Aufschriften wurden sie wegen “bösartigen Rowdytums” angeklagt. Im Falle eines Schuldspruchs drohen ihnen bis zu sechs Jahre Haft. Vyachaslau Kasinerau erlitt bei der Festnahme einen Kieferbruch und wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Das Verfahren war Ende 2015 noch anhängig.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Das Gesetz über Massenveranstaltungen, das jede Form von öffentlichen Versammlungen oder Protestveranstaltungen unter Strafe stellt, wenn sie von den Behörden nicht ausdrücklich genehmigt wurden, fand 2015 weiterhin regelmäßig Anwendung.

Am 27. September 2015 schlossen sich in Baranavichy etwa 30 Fußballfans, die auf dem Weg zu einem Fußballspiel waren, einer genehmigten öffentlichen Kundgebung zur Unterstützung der Präsidentschaftskandidatin Tatsyana Karatkevich an. Als die Fußballfans “Lang lebe Belarus!” zu skandieren begannen, griff die Polizei ein und transportierte sie in Fahrzeugen ab. Die übrigen Teilnehmenden durften die Kundgebung fortsetzen.

Am 30. September 2015 verhängte ein Minsker Gericht gegen die beiden Präsidentschaftskandidaten der Wahlen von 2010, Mykalau Statkevich und Uladzimir Nyaklyaeu, sowie gegen den Vorsitzenden der Vereinigten Bürgerpartei, Anatol Lyabedzka, Geldstrafen zwischen 5,4 und 9 Mio. Belarus-Rubel (etwa 395 bzw.650 Euro), weil sie eine “nicht genehmigte” Protest-kundgebung im Zusammenhang mit der bevorstehenden Wahl abgehalten hatten. Während des gesamten Jahres 2015 wurden immer wieder friedlich protestierende Bürger inhaftiert und mit Geldbußen belegt.

Menschenrechtsverteidiger

Artikel 193 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs, der alle Aktivitäten nicht zugelassener politischer Parteien, religiöser Gruppen und zivilgesellschaftlicher Organisationen unter Strafe stellt, war 2015 weiterhin in Kraft.

Die bekannte Menschenrechtsverteidigerin und Leiterin der Menschenrechtsorganisation Centre for Legal Transformation, Elena Tonkacheva, wurde angewiesen, das Land zu verlassen und in den kommenden drei Jahren nicht wieder einzureisen. Die russische Staatsbürgerin lebte seit 1985 in Belarus. Die Behörden hatten sie am 5. November 2014 zur Ausreise aufgefordert und zur Begründung auf mehrfache Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung verwiesen. Elena Tonkacheva legte mehrere Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein, die jedoch zurückgewiesen wurden. Am 19. Februar 2015 befand das Stadtgericht Minsk in letzter Instanz, dass sie das Land bis zum 21. Februar verlassen musste.

Der Leiter der Menschenrechtsorganisation Homel Centre for Strategic Litigation, Leanid Sudalenka, erhielt im März per E-Mail mindestens zwei Morddrohungen. Die Behörden lehnten es jedoch ab, Ermittlungen einzuleiten. Am 8. April 2015 durchsuchte die Polizei seine Wohnung und sein Büro, und am 14. April wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Man beschuldigte ihn, über E-Mail Pornographie verbreitet zu haben. Leanid Sudalenka sagte, Hacker hätten sich Zugang zu seinem E-Mail-Konto verschafft. Seiner Überzeugung nach ist der Grund für die Repressalien gegen ihn, dass er Opfern von Menschen-rechtsverletzungen dabei geholfen hat, Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss einzulegen. Zuletzt hatte Olga Haryunou mit seiner Unterstützung am 28. Februar 2015 Beschwerde eingereicht. Ihr Sohn war am 22. Oktober 2014 im Geheimen hingerichtet worden, und sie verlangte Auskunft darüber, wo er begraben war.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden nach wie vor diskriminiert und waren Drangsalierungen und gewaltsamen Angriffen ausgesetzt.

Mikhail Pischevsky war am 25. Mai 2014 in Minsk von aggressiven Homophoben beim Verlassen eines Schwulenlokals zusammengeschlagen worden und am 27. Oktober an den Komplikationen eines schweren Schädel-Hirn-Traumas gestorben. Nur einer der Täter wurde schuldig gesprochen und wegen Rowdytums und fahrlässigen Verhaltens zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Er kam im Zuge einer Amnestie des Präsidenten bereits im August 2015 nach elf Monaten Haft wieder frei.


Amnesty Report 2015 – Belarus

Als einziges europäisches Land vollstreckte Belarus noch immer Todesurteile. Oppositionspolitiker und Menschenrechtsverteidiger wurden für legitime Aktivitäten bestraft und inhaftiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war stark eingeschränkt. Journalisten waren Schikanen ausgesetzt, und die gravierenden Einschränkungen des Rechts auf Versammlungsfreiheit bestanden unverändert fort. Anträge von NGOs auf Zulassung wurden wie in den Vorjahren willkürlich abgelehnt.

Todesstrafe

Nach 24 Monaten ohne Hinrichtungen wurden 2014 mindestens drei Todesurteile unter strikter Geheimhaltung vollstreckt. Im April wurden Pavel Selyun und Ryhor Yuzepchuk hingerichtet, die 2013 zum Tode verurteilt worden waren; im November erfolgte die Hinrichtung von Alyaksandr Haryunou. Sowohl eingelegte Rechtsmittel als auch Gnadengesuche an den Präsidenten wurden zurückgewiesen.

Der UN-Menschenrechtsausschuss hatte die nationalen Behörden aufgefordert, das Todesurteil so lange nicht zu vollstrecken, bis das Gremium den Fall abschließend geprüft habe. Dessen ungeachtet fuhren die Behörden mit den Hinrichtungen fort und verstießen damit gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR). Der ebenfalls zum Tode verurteilte Eduard Lykau saß Ende 2014 noch im Todestrakt.

Im Oktober befand der UN-Menschenrechtsausschuss, dass die Hinrichtung von Vasily Yuzepchuk im Frühjahr 2010 einen Verstoß gegen das Recht auf Leben nach Artikel 6 des IPbpR darstelle. Es war das dritte Mal, dass ein derartiges Urteil des Gremiums an Belarus erging. Außerdem gelangte der UN-Menschenrechtsausschuss zu dem Schluss, dass Folter eingesetzt worden war, um ein Geständnis von Vasily Yuzepchuk zu erpressen, und dass sein Prozess weder den internationalen Standards für ein faires Verfahren entsprochen noch die notwendigen Kriterien für Unabhängigkeit und Unparteilichkeit erfüllt habe.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Das Recht auf freie Meinungsäußerung war 2014 weiterhin stark eingeschränkt. Die zu einem großen Teil staatlich kontrollierten Medien wurden benutzt, um politische Gegner zu verleumden. Unabhängige Medien waren Schikanen ausgesetzt, und gegen Blogger, Online-Aktivisten und Journalisten wurden Verwaltungs- und Strafverfahren eingeleitet. Staatliche Medienvertriebsgesellschaften weigerten sich, unabhängige Publikationen zu verbreiten. Alle Aktivitäten im Internet wurden streng überwacht und kontrolliert.

Im April begannen die Behörden unter Berufung auf Artikel 22 Absatz 9 des Verwaltungsgesetzes (“unrechtmäßige Produktion und Verbreitung von Massenmedien”) gegen freiberufliche Journalisten vorzugehen, die für Medien mit Sitz im Ausland tätig waren. Man warf ihnen vor, sie hätten sich nicht beim Außenministerium als ausländische Journalisten akkreditiert.

Am 25. September wurde die Journalistin Maryna Malchanava von einem Gericht in Babruisk zu einer Geldstrafe von 4800000 Belarus-Rubel (rund 350 Euro) verurteilt, nachdem der in Polen ansässige Fernsehsender Belsat ein von ihr in Belarus aufgenommenes Interview ausgestrahlt hatte. Mindestens drei weitere belarussische Journalisten wurden gemäß Artikel 22 Absatz 9 mit ähnlich hohen Geldstrafen belegt, andere wurden von der Polizei verwarnt, oder man leitete Verwaltungsverfahren gegen sie ein.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Das Gesetz über Massenveranstaltungen, das Straßenproteste selbst dann unter Strafe stellt, wenn nur eine einzige Person daran beteiligt ist, blieb 2014 unverändert in Kraft. UN-Menschenrechtsgremien hatten das Land mehrfach aufgefordert, seine restriktiven Vorschriften bezüglich öffentlicher Versammlungen zu reformieren und öffentliche Veranstaltungen, die ohne offizielle Genehmigung stattfinden, nicht länger als Straftat zu behandeln. Immer wieder wurden friedlich protestierende Bürger festgenommen und zu kurzen Gefängnisstrafen verurteilt.// // Im April 2014 fand die alljährliche Kundgebung zum Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl statt. Rund um den Jahrestag wurden nach Angaben von Vertretern der Zivilgesellschaft 16 Personen willkürlich inhaftiert, darunter Juri Rubtsou, ein engagierter Bürger aus Homel. Er wurde, weil er ein T-Shirt mit der Aufschrift “Hau ab, Lukaschenko!” getragen hatte, wegen “Pöbelei” und “Missachtung polizeilicher Anordnungen” angeklagt. Juri Rubtsou musste das Verfahren, in dem er zu 25 Tagen Verwaltungshaft verurteilt wurde, mit nacktem Oberkörper verfolgen, da die Polizei sein T-Shirt zuvor konfisziert hatte.// // Im August wurde ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet, weil er bei seiner ersten Anhörung vor Gericht angeblich den Richter beleidigt hatte. Im Oktober verurteilte ihn das Gericht in einer nichtöffentlichen Sitzung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren im offenen Strafvollzug. Unter Berufung auf ein Amnestiegesetz wurde das Strafmaß um ein Jahr reduziert. Sein Rechtsmittelverfahren war Ende 2014 noch anhängig.// // Im Oktober 2014 wurde der engagierte Bürger Andrei Kasheuski, der unabhängige Zeitungen verbreitete, zu 15 Tagen Verwaltungshaft verurteilt. Man warf ihm u.a. vor, er habe eine “nicht genehmigte Massenveranstaltung” abgehalten und ein T-Shirt getragen, auf dessen Vorderseite die Forderung “Freiheit für politische Gefangene” und auf dessen Rückseite eine Namensliste aufgedruckt war.

Gewaltlose politische Gefangene

Im Vorfeld der Eishockey-Weltmeisterschaft vom 9. bis 25. Mai 2014 wurden 16 zivilgesellschaftliche Akteure festgenommen und zu fünf bis 25 Tagen Verwaltungshaft verurteilt. In acht Fällen erfolgte die willkürliche Festnahme während eines friedlichen Gedenkmarsches zur Erinnerung an die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl oder unmittelbar danach. Den Festgenommenen wurde “Pöbelei” und “Missachtung polizeilicher Anordnungen” vorgeworfen. Acht weitere Bürger, die alle für ihr politisches Engagement bekannt sind, wurden bereits in den Tagen vor dem Gedenkmarsch unter ähnlichen Vorwürfen inhaftiert.

Unter ihnen befand sich auch der ehemalige gewaltlose politische Gefangene Zmitser Dashkevich, der bis August 2013 eine dreijährige Haftstrafe verbüßt hatte. Er wurde am 24. April 2014 auf dem Heimweg von der Arbeit festgenommen und wegen “Missachtung polizeilicher Anordnungen” und “Verstoß gegen die nach seiner Freilassung verhängten Auflagen” zu 25 Tagen Verwaltungshaft verurteilt. Zmitser Dashkevich verbrachte fast die gesamte Dauer der Weltmeisterschaft in Haft.

Der ehemalige Präsidentschaftskandidat Mykalau Statkevich, ein langjähriger gewaltloser politischer Gefangener, der 2011 wegen Beteiligung an den Demonstrationen nach den Präsidentschaftswahlen 2010 zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war, befand sich seit Januar 2012 in einem besonders streng geführten Gefängnis. Er rechnete damit, im Januar 2015 in eine Strafkolonie verlegt zu werden, um dort den Rest seiner Strafe zu verbüßen.

Eduard Lobau, ein Aktivist und Mitglied der Jugendorganisation Malady Front, wurde nach Verbüßung seiner vierjährigen Gefängnisstrafe im Dezember 2014 freigelassen. Ihm waren im Zusammenhang mit den Demonstrationen nach den Präsidentschaftswahlen 2010 “tätliche Angriffe auf Passanten” zur Last gelegt worden.

Am 21. Juni kam der Vorsitzende des belarussischen Menschenrechtszentrums Viasna, Ales Bialiatski, im Rahmen einer Amnestie aus dem Gefängnis frei. Der Vizepräsident der internationalen Föderation für Menschenrechte (Fédération internationale des ligues des droits de l’Homme – FIDH) war wegen Steuervergehen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden, von denen er fast drei Jahre verbüßte.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Nach wie vor wurde das Recht auf Vereinigungsfreiheit von den Behörden willkürlich beschnitten.

Unter Verweis auf Artikel 193 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs, der alle Aktivitäten nicht zugelassener Organisationen unter Strafe stellt, wurden legitime Tätigkeiten zivilgesellschaftlicher Organisationen in Belarus weiterhin behindert.

Im Februar 2014 wies das Bezirksgericht Minsk-Mitte eine Beschwerde ab, die der stellvertretende Vorsitzende des Menschenrechtszentrums Viasna, Valyantsin Stefanovich, gegen die Sperrung der Viasna-Internetseite eingelegt hatte; Rechtsmittel wurden nicht zugelassen. Das Menschenrechtszentrum hatte sich mehrfach um eine offizielle Zulassung bemüht, die jedoch stets abgelehnt worden war. 2011 hatte die Generalstaatsanwaltschaft unter Berufung auf Artikel 193 Absatz 1 den Zugang zur Internetseite der NGO eingeschränkt.

Im November 2014 entzogen die Behörden der russischen Staatsbürgerin und Menschenrechtsverteidigerin Elena Tonkacheva die Aufenthaltsgenehmigung und forderten sie auf, das Land innerhalb eines Monats zu verlassen. Über ihren Widerspruch war bis Ende des Jahres noch nicht entschieden worden. Ihre Aufenthaltsgenehmigung hatte ursprünglich bis 2017 gegolten. Elena Tonkacheva leitet die Menschenrechtsorganisation Centre for Legal Transformation und lebt seit 30 Jahren in Belarus.

Die Behörden begründeten ihre Entscheidung mit angeblichen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, so habe sie mehrmals Geschwindigkeitsbegrenzungen überschritten. Es wird jedoch allgemein angenommen, dass sie wegen ihrer legitimen Menschenrechtsaktivitäten zur Zielscheibe der Behörden wurde.


Amnesty Report 2013 – Belarus

Amtliche Bezeichnung: Republik Belarus
Staatsoberhaupt: Alexander Lukaschenko
Regierungschef: Michail Mjasnikovich

Gewaltlose politische Gefangene waren weiterhin in Haft; in einigen Fällen wurde ihre Haftdauer wegen Verstößen gegen die Gefängnisordnung verlängert. Zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten sahen sich mit Einschränkungen ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit konfrontiert. Zwei Männer wurden hingerichtet.

Hintergrund

Am 5. Juli 2012 beschloss der UN-Menschenrechtsrat, einen Sonderberichterstatter für Belarus einzusetzen. Bereits zuvor hatte die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte einen Bericht vorgelegt, aus dem hervorging, dass sich die Menschenrechtslage in Belarus seit Dezember 2010 gravierend verschlechtert hatte.

Bei den Parlamentswahlen am 23. September 2012 errang die Opposition kein einziges Mandat. Die Wahlbeobachtermission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) stellte Verstöße gegen die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Vereinigungsfreiheit fest. Sie gelangte zu der Einschätzung, dass die Wahl weder frei noch unparteiisch war. Am 27. August hatte der Zentrale Wahlausschuss entschieden, dass Kandidaten, die zum Wahlboykott aufriefen, keine Sendezeit im Fernsehen und im Rundfunk erhalten dürften. Dies führte dazu, dass zwei Oppositionsparteien faktisch keinerlei Medienpräsenz hatten.

Gewaltlose politische Gefangene

Sechs Personen, die im Zusammenhang mit einer Demonstration in der Hauptstadt Minsk am 19. Dezember 2010 festgenommen worden waren, saßen Ende 2012 noch immer in Haft. Mindestens vier von ihnen – Mykalau Statkevich, Pavel Sevyarynets, Zmitser Dashkevich und Eduard Lobau – waren gewaltlose politische Gefangene.

Am 24. Januar 2012 wies das Stadtgericht Minsk die Rechtsmittel von Ales Bialiatski zurück, der am 24. November 2011 wegen “Verschleierung von Einkünften in erheblichem Umfang” zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden war. Im September 2012 wurde die Entscheidung des Stadtgerichts vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Ales Bialiatski ist Vorsitzender des Menschenrechtszentrums Viasna und Vizepräsident der Internationalen Föderation für Menschenrechte (Fédération internationale des ligues des droits de l’Homme – FIDH). Seine Verurteilung stand im Zusammenhang mit privaten Bankkonten in Litauen und Polen, die er nutzte, um die Arbeit des belarussischen Menschenrechtszentrums Viasna zu unterstützen.

Am 14. April 2012 wurde der Präsidentschaftskandidat der belarussischen Opposition, Andrei Sannikau, aus dem Gefängnis entlassen, nachdem Staatspräsident Lukaschenko ihn begnadigt hatte. Berichten zufolge hatte man Andrei Sannikau unter Druck gesetzt, ein Gnadengesuch zu stellen, und ihm mitgeteilt, sein Strafregister-Eintrag werde erst nach acht Jahren gelöscht. Er hatte 16 Monate seiner fünfjährigen Haftstrafe verbüßt. Am 15. April wurde auch Zmitser Bandarenka, ein Mitglied des Wahlkampfteams von Andrei Sannikau, aus der Haft entlassen.

Am 28. August 2012 wurde Zmitser Dashkevich zu einem weiteren Jahr Haft verurteilt, weil er gegen die Gefängnisordnung verstoßen haben soll. Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit in der Gefängniskolonie Glubokoe statt. Zmitser Dashkevich war wegen verschiedener geringfügiger Verstöße gegen die Gefängnisregeln wiederholt bestraft worden. Die Gefängnisverwaltung gab an, er sei in einigen Fällen in eine Strafzelle verlegt worden, um ihn vor tätlichen Angriffen seiner Mithäftlinge zu schützen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Behörden des Landes griffen nach wie vor auf die Straftatbestände “Verleumdung des Staatspräsidenten” und “Beleidigung des Staatspräsidenten” zurück, um gegen Journalisten vorzugehen und deren legitime Kritik an den staatlichen Behörden zu unterbinden.

Am 21. Juni 2012 wurde der Journalist Andrzej Poczobut in seiner Wohnung in Grodno unter dem Vorwurf der “Verleumdung des Staatspräsidenten” festgenommen. Die Anklage stützte sich auf Artikel, die er in unabhängigen Presseorganen des Landes publiziert hatte. Andrzej Poczobut ist Korrespondent der polnischen Tageszeitung Gazeta Wyborcza und ein bekannter Vertreter der polnischen Minderheit in Belarus. Am 30. Juni wurde er gegen Kaution aus der Haft entlassen. Andrzej Poczobut war zuvor bereits wegen anderer Zeitungsartikel zu einer dreijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden, deren Frist noch nicht abgelaufen war. Sollte er erneut verurteilt werden und beide Strafen verbüßen müssen, drohen ihm mehr als sieben Jahre Gefängnis. Ende 2012 waren die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger waren Schikanen unterschiedlicher Art ausgesetzt, dazu zählten Reiseverbote und Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten wie “Fluchen in der Öffentlichkeit”. Am 11. März 2012 wurde dem stellvertretenden Vorsitzenden des Menschenrechtszentrums Viasna, Valiantsin Stefanovich, die Ausreise nach Litauen verweigert, weil er angeblich als Reservist der belarussischen Streitkräfte eine Wehrübung nicht angetreten hatte. Im März teilte man dem Menschenrechtsverteidiger Oleg Volchek mit, sein Name stehe auf der Liste derjenigen, die das Land nicht verlassen dürften.

Am 26. Juni 2012 wurde Andrei Bondarenko vom Staatsanwalt der Stadt Minsk offiziell gewarnt, er könne wegen “Verunglimpfung der Republik Belarus und ihrer Institutionen” strafrechtlich verfolgt werden. Andrei Bondarenko ist Vorsitzender der NGO Platforma, die sich mit den Haftbedingungen in belarussischen Gefängnissen befasst. Die Organisation hatte kurz zuvor zu einem Boykott der Eishockey-Weltmeisterschaft 2014 in Minsk aufgerufen. Am 19. Juli erfuhr Andrei Bondarenko, dass sein Name auf der Liste der Personen stehe, die nicht ausreisen dürfen, da gegen ihn wegen Steuerhinterziehung ermittelt werde. Als er sich beim Innenminister darüber beschwerte, wurden die Ermittlungen eingestellt und sein Name von der Liste gestrichen.

Am 26. November 2012 wurde das Büro der Menschenrechtsorganisation Viasna in Minsk von den Behörden geräumt und beschlagnahmt. Die Maßnahme stand in Zusammenhang mit einem Urteil gegen den Vorsitzenden der Organisation, Ales Bialiatski (siehe oben).

Im Jahr 2012 wurden mindestens 15 Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Oppositionelle wegen der Ordnungswidrigkeit “Fluchen in der Öffentlichkeit” verfolgt.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Das Gesetz über gesellschaftliche Vereinigungen legte für Organisationen weiterhin strikte Bestimmungen fest, was ihre Registrierung und ihre Tätigkeit betraf. Alle NGOs benötigten nach wie vor eine staatliche Genehmigung, um arbeiten zu können. Sich an Aktivitäten nicht registrierter Vereinigungen zu beteiligen, galt nach Paragraph 193 Abs. 1 des belarussischen Strafgesetzes weiter als Straftat.

Im Januar 2012 erfuhr die Organisation Human Rights Project Gay Belarus, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen einsetzt, dass ihr Antrag auf Registrierung abgelehnt worden war. Zur Begründung hieß es, die Namen von zwei der 61 Gründungsmitglieder hätten Schreibfehler enthalten und ihre Geburtsdaten seien nicht korrekt gewesen.

Am 9. Oktober 2012 ordnete das Wirtschaftsgericht Minsk die Schließung der NGO Platforma an. Die Steuerbehörden des Minsker Bezirks Sovetskiy warfen der Organisation vor, ihre Steuererklärung verspätet eingereicht und eine Adressänderung nicht mitgeteilt zu haben. Andrei Bondarenko, der Vorsitzende von Platforma, erklärte hingegen, er habe die Steuererklärung fristgerecht abgegeben und die offizielle Adresse der Organisation sei gleich geblieben.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Öffentliche Versammlungen waren auch 2012 durch das Gesetz über Massenveranstaltungen in unangemessener Weise eingeschränkt. Die Organisatoren mussten weiterhin ihre “Finanzierungsquellen” angeben und durften für ihre Veranstaltung erst werben, wenn die offizielle Genehmigung vorlag, das hieß mitunter erst fünf Tage vorher. In der Regel wurden Anträge auf öffentliche Zusammenkünfte aus technischen Gründen abgelehnt.

Die Stadtverwaltung von Brest verweigerte dem Mitglied der unabhängigen Gewerkschaft REP, Alexander Denisenko, die Genehmigung einer öffentlichen Protestveranstaltung gegen hohe Wohnkosten, die am 17. März stattfinden sollte. Zur Begründung hieß es, er habe mit der Polizei, den Rettungsdiensten und den lokalen Behörden keine Verträge zur Installation von Sanitäreinrichtungen und bezüglich der Aufräumarbeiten abgeschlossen. Alexander Denisenko legte gegen diese Entscheidung Rechtsmittel vor dem erstinstanzlichen Gericht, dem Berufungsgericht, dem Bezirksgericht und dem Obersten Gerichtshof ein, verlor aber in allen Instanzen.

Todesstrafe

In Belarus wurden nach wie vor Todesurteile vollstreckt. Dies geschah unter strikter Geheimhaltung. Weder die zum Tode Verurteilten noch ihre Angehörigen wurden von der bevorstehenden Hinrichtung in Kenntnis gesetzt. Der Leichnam wurde der Familie nicht übergeben, und diese erfuhr auch nicht, wo ihr Angehöriger bestattet worden war. Oft dauerte es Wochen oder gar Monate, bevor eine offizielle Todesnachricht eintraf.

Im März 2012 wurden Uladzslau Kavalyou und Dzmitry Kanavalau hingerichtet. Die Anklage gegen sie stand im Zusammenhang mit einer Reihe von Bombenanschlägen, darunter dem auf eine Minsker U-Bahn-Station am 11. April 2011. Es bestanden erhebliche Zweifel an der Fairness des Verfahrens gegen die beiden Männer. Wie im Fall von Vasily Yuzepchuk und Andrei Zhuk (beide wurden im März 2010 hingerichtet) sowie im Fall von Andrei Burdyko (er wurde im Juli 2011 hingerichtet) ignorierten die Behörden auch im Fall von Uladzslau Kavalyou und Dzmitry Kanavalau die Aufforderung des UN-Menschenrechtsausschusses, die Todesurteile gegen die beiden Männer nicht zu vollstrecken, solange der Ausschuss die Fälle prüfe.


Amnesty Report 2012 – Belarus

Amtliche Bezeichnung: Republik Belarus

Staatsoberhaupt: Alexander Lukaschenko
Regierungschef: Michail Mjasnikovich
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 9,6 Mio.
Lebenserwartung: 70,3 Jahre
Kindersterblichkeit: 12,1 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 99,7%

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden im Laufe des Jahres weiter eingeschränkt. Die Regierung ließ nach wie vor Hinrichtungen vollstrecken. Gewaltlose politische Gefangene waren weiterhin in Haft und wurden gefoltert und misshandelt. Das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren war eingeschränkt.

Hintergrund

Die wirtschaftliche Lage verschlechterte sich 2011, was zu vermehrten sozialen Unruhen führte. Die Regierung reagierte darauf mit Einschränkungen der Meinungsfreiheit sowie der Versammlungs- und der Vereinigungsfreiheit.

Am 17. Juni äußerte der UN-Menschenrechtsrat Besorgnis über die Lage in Belarus. Er verurteilte die Menschenrechtsverletzungen nach den Wahlen im Dezember 2010 und forderte die Regierung nachdrücklich auf, umfassend mit den UN-Menschenrechtsorganen zusammenzuarbeiten, internationale Beobachter zuzulassen und sie nicht in ihrer Arbeit zu behindern, festzunehmen oder auszuweisen. Die Beziehungen zur EU verschlechterten sich. Am 10. Oktober kündigte der Rat der Europäischen Union an, das Einreiseverbot für Personen, die für die Verletzung internationaler Wahlstandards und für das harte Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft verantwortlich waren, bis zum 31. Oktober 2012 zu verlängern.

Todesstrafe

Im Berichtsjahr wurden zwei Männer hingerichtet und zwei Todesurteile verhängt.

Andrei Burdyka und ein weiterer Mann wurden zwischen dem 14. und 19. Juli 2011 hingerichtet. Die Mutter von Andrei Burdyka erhielt erst drei Monate später eine offizielle Bestätigung seines Todes. Die Familie des zweiten Mannes war bis Ende des Jahres noch nicht vom Tod ihres Angehörigen in Kenntnis gesetzt worden. Die Todesurteile wurden vollstreckt, obwohl der UN-Menschenrechtsausschuss am 17. Dezember 2010 an die belarussische Regierung appelliert hatte, die beiden Männer nicht hinzurichten, bevor der Ausschuss die Fälle überprüft habe.

Folter und andere Misshandlungen

In Belarus existierte kein unabhängiges System zur Überwachung der Hafteinrichtungen. Beschwerden gegen Vollzugsbeamte wurden von der Staatsanwaltschaft meist abgelehnt, und die Beschwerdeführer mussten mit Vergeltungsmaßnahmen der Polizei rechnen.

Der Präsidentschaftskandidat Alyaksei Mihalevich, dem die Organisation einer Demonstration in Minsk am 19. Dezember 2010 zur Last gelegt worden war, hielt am 28. Februar 2011, wenige Tage nach seiner Freilassung gegen Kaution, eine Pressekonferenz ab. Er erklärte, dass er und andere Gefangene in der Haft gefoltert und misshandelt worden seien. So habe man sie bis zu sechsmal täglich einer Leibesvisitation unterzogen und gezwungen, längere Zeit in schmerzhaften Positionen zu verharren.

Zmitser Dashkevich, der am 24. März 2011 im Zusammenhang mit einer Demonstration im Dezember 2010 zu zwei Jahren Haft in einem Arbeitslager verurteilt wurde, musste im Lauf des Jahres achtmal Zeit in einer Strafzelle verbringen. Häftlinge, die dort in Isolationshaft gehalten werden, dürfen nicht am Hofgang teilnehmen, erhalten kein Bettzeug und werden unter Schlafentzug gesetzt. Die Gefangenen werden auch tagsüber daran gehindert, sich auf ihre Pritschen zu legen oder zu setzen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im März 2011 wurde gegen den Journalisten Andrzej Poczobut Anklage erhoben. Der Vorwurf lautete, er habe in Artikeln für die polnische Tageszeitung Gazeta Wyborcza Präsident Lukaschenko “beleidigt” und “verleumdet”. Am 5. Juni verurteilte man ihn zu drei Jahren Haft auf Bewährung.

Im gesamten Jahr 2011 sahen sich registrierte und nicht registrierte Menschenrechtsgruppen mit Schikanen und Strafverfolgungsmaßnahmen konfrontiert. Nach einer Änderung des Gesetzes über gesellschaftliche Vereinigungen war es allen belarussischen NGOs ab dem 3. Oktober verboten, bei Banken im Ausland Konten zu halten und Geld anzulegen. Die Venedig-Kommission des Europarats erklärte, das belarussische Strafgesetz, das die Beteiligung an Aktivitäten nicht registrierter politischer Parteien oder anderer gesellschaftlicher Vereinigungen zur Straftat erklärt, sei “unvereinbar mit einer demokratischen Gesellschaft”.

Der Vorsitzende des Menschenrechtszentrums Viasna, Ales Bialiatski, wurde am 4. August 2011 festgenommen und am 12. August wegen “Verschleierung von Einkommen in erheblichem Umfang” angeklagt, was mit bis zu sieben Jahren Haft geahndet werden kann. Man warf ihm vor, in Litauen ein persönliches Bankkonto eingerichtet zu haben, um die Arbeit der Menschenrechtsorganisation zu unterstützen. Viasna war im Jahr 2003 die staatliche Registrierung entzogen worden. Die Organisation durfte deshalb in Belarus kein Bankkonto eröffnen. Das Verfahren gegen Ales Bialiatski begann am 2. November; am 24. November wurde er zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen und fordert seine bedingungslose Freilassung.

Am 12. Januar erteilte das Justizministerium dem belarussischen Helsinki-Komitee eine förmliche Rüge, weil es der UN-Sonderberichterstatterin über die Unabhängigkeit der Richter und Rechtsanwälte einen Bericht zugesandt hatte, der die Einschränkungen schilderte, mit denen Rechtsanwälte in Belarus konfrontiert sind. Das Ministerium erklärte, der Bericht sei “ein Versuch, die Republik Belarus in den Augen der Welt zu diskreditieren”. Im Juni erhielt das Helsinki-Komitee einen rückdatierten Steuerbescheid. Er bezog sich auf Gelder, die das Komitee im Jahr 2002 von der Europäischen Kommission erhalten hatte und die zum damaligen Zeitpunkt nicht steuerpflichtig waren. Zusammen mit dem Steuerbescheid erhielt die Organisation eine zweite Warnung des Justizministeriums wegen Verstößen gegen die Bestimmungen für NGOs. Im Dezember beantragte das Ministerium für Steuern und Abgaben beim Justizministerium, das Büro des belarussischen Helsinki-Komitees zu schließen.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Die Einschränkungen für öffentliche Versammlungen jeder Art wurden im Lauf des Jahres 2011 weiter verschärft. Am 3. Oktober billigte das Parlament Änderungen am Gesetz über öffentliche Versammlungen. Danach benötigt jede geplante öffentliche Zusammenkunft eine offizielle Genehmigung. Die Organisatoren müssen angeben, aus welchen Quellen die Mittel zur Finanzierung der Versammlung stammen, und sie dürfen erst dann für ihre Veranstaltung werben, wenn die offizielle Genehmigung vorliegt, das heißt mitunter erst fünf Tage vorher. Die Befugnisse der Polizeikräfte wurden ausgeweitet. Sie dürfen bei Versammlungen Audio- und Videoaufzeichnungen machen, die Zahl der Teilnehmer begrenzen und Leibesvisitationen durchführen.

Von Mai bis Juli gab es wöchentlich sogenannte schweigende Proteste. Dabei versammelten sich im ganzen Land Gruppen von Menschen und schlenderten wortlos umher. In manchen Fällen applaudierten sie oder stellten die Wecker ihrer Mobiltelefone so ein, dass sie gleichzeitig klingelten. Nach Angaben des Menschenrechtszentrums Viasna nahmen die Behörden mehr als 2000 Teilnehmer an solchen “schweigenden Protesten” fest. Einige von ihnen erlitten Schläge und andere Formen unverhältnismäßiger Gewalt. Etwa 80% der Festgenommenen wurden später ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren zu fünf bis 15 Tagen Verwaltungshaft oder zu einer Geldbuße verurteilt. Am 29. Juli wurde ein drakonisches Gesetz verabschiedet, demzufolge für alle Versammlungen, die “aktiv oder inaktiv gesellschaftspolitische Ansichten oder Protest ausdrücken”, eine Genehmigung der Regierung erforderlich ist.

Am 16. Oktober wurde der Menschenrechtsanwalt Roman Kislyak festgenommen, als er mit einem Megafon die Hauptstraße von Brest entlangging und die Freilassung von Ales Bialiatski forderte. Man warf ihm vor, einen Demonstrationsmarsch abgehalten zu haben, und stellte ihn am folgenden Tag vor ein Verwaltungsgericht. Der Richter verwies den Fall zur Durchführung weiterer Ermittlungen an die Polizei zurück. Am 28. Oktober verhängte das Bezirksgericht des Leninbezirks der Stadt Brest eine Geldstrafe von umgerechnet 3 Euro gegen ihn. Dieses Urteil wurde in der zweiten Instanz bestätigt.

Gewaltlose politische Gefangene

Die Verfahren gegen führende politische Aktivisten wegen der Organisation oder Beteiligung an der weitgehend friedlichen Demonstration in Minsk am 19. Dezember 2010 wurden in der ersten Hälfte des Jahres 2011 fortgesetzt. Ende des Jahres waren immer noch sechs Personen inhaftiert, die in diesem Zusammenhang festgenommen worden waren. Alle sechs waren gewaltlose politische Gefangene. Zmitser Bandarenka wurde am 26. März zu zwei Jahren Haft in einem Arbeitslager verurteilt, Andrei Sannikau am 14. Mai zu einer Haftstrafe von fünf Jahren. Pavel Sevyarynets wurde am 16. Mai zu drei Jahren Haft verurteilt, Mykalau Statkevich zehn Tage später zu sechs Jahren. Am 24. März ergingen die Urteile gegen Zmitser Dashkevich und Eduard Lobau. Sie lauteten auf zwei bzw. vier Jahre wegen “Rowdytums”. Gegen andere Angeklagte wie z.B. Iryna Khalip, die Frau von Andrei Sannikau, wurden Bewährungsstrafen verhängt. Sechs andere gewaltlose politische Gefangene kamen im Laufe des Jahres frei. Bei drei von ihnen wurde das Verfahren eingestellt, ein weiterer wurde gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt und beantragte in einem anderen Land Asyl.

Unfaire Gerichtsverfahren

Ungeachtet aller gesetzlichen Garantien hatten die Menschen, die im Zusammenhang mit den Demonstrationen vom 19. Dezember 2010 angeklagt wurden, nur eingeschränkten Zugang zu ihren Anwälten und konnten sie nicht unter vier Augen sprechen. Einige Anwälte berichteten, man habe ihnen ein Treffen mit ihren Klienten oft mit der Begründung verweigert, es mangele an geeigneten Räumlichkeiten. Die Regierung erklärte, in der Haftanstalt des Geheimdienstes KGB in Minsk gebe es nur zwei Räume für Gespräche mit Anwälten, deshalb habe die Zahl dieser Treffen eingeschränkt werden müssen.

Einige Anwälte führender Oppositioneller, denen man “Organisation von Massenunruhen” im Dezember 2010 vorwarf, wurden im März 2011 aus der Anwaltskammer ausgeschlossen, darunter Pavel Sapelko, der Verteidiger von Andrei Sannikau. Am 7. August 2011 verlor auch Tamara Sidorenko, die Anwältin von Alyaksei Mihalevich, ihre Zulassung.

Amnesty international: Mission und Berichte

Ein Delegierter von Amnesty besuchte Belarus im Dezember.


Amnesty Report 2011 – Belarus

Amtliche Bezeichnung: Republik Belarus
Staatsoberhaupt: Alexander Lukaschenko
Regierungschef: Sergej Sidorsky
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 9,6 Mio.
Lebenserwartung: 69,6 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 14/9 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 99,7%

2010 wurden drei Todesurteile verhängt und zwei Menschen hingerichtet. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit waren drastisch eingeschränkt. Friedliche Demonstrierende wurden in Gewahrsam genommen und mit Geldstrafen belegt. Mutmaßliche Fälle von Folter und Misshandlungen wurden nicht zügig und unparteiisch untersucht. Gewaltlosen politischen Gefangenen wurde der Zugang zu medizinischer Versorgung und rechtlichem Beistand verwehrt.

Hintergrund

Im Dezember 2010 wurde Präsident Lukaschenko mit 79,7% der Stimmen wiedergewählt. Die Wahl entsprach nach Einschätzung internationaler Beobachter nicht den Standards der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Bei Schließung der Wahllokale am 19. Dezember löste die Bereitschaftspolizei eine überwiegend friedliche Demonstration von Unterstützern der Opposition gewaltsam auf. Nach diesen Ereignissen ging man hart gegen Oppositionelle, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten vor. Die Behörden setzten sie willkürlichen Inhaftierungen, Durchsuchungen, Drohungen und anderen Formen von Schikane aus.

Todesstrafe

Regierungsvertreter erklärten sich 2010 bereit, beim Thema Todesstrafe mit der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten. Im Februar wurde eine parlamentarische Arbeitsgruppe zu diesem Thema eingerichtet. Im September räumte die Regierung gegenüber dem UN-Menschenrechtsrat ein, dass die Abschaffung der Todesstrafe notwendig sei. Sie erklärte ihre Absicht, in der Öffentlichkeit auf eine Abschaffung hinzuwirken und diesbezüglich auch künftig mit der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten. Ungeachtet dessen wurden weiterhin Todesurteile verhängt und vollstreckt. Im Dezember hat sich Belarus in der UN-Generalversammlung bei der Abstimmung über ein weltweites Hinrichtungsmoratorium der Stimme enthalten.

Im März 2010 wurden Vasily Yuzepchuk und Andrei Zhuk hingerichtet. Die zwei Männer waren im Juni bzw. im Juli 2009 zum Tode verurteilt worden. Wie in allen Todesstrafenfällen in Belarus wurden auch in diesen beiden Fällen weder die Verurteilten noch ihre Angehörigen vorher über das Datum der Hinrichtung informiert. Andrei Zhuks Mutter erfuhr erst von der Hinrichtung ihres Sohnes, als sie am 19. März ein Lebensmittelpaket für ihn abgeben wollte. Die Todesurteile wurden vollstreckt, obwohl sich die beiden Männer an den UN-Menschenrechtsausschuss gewandt hatten. Dieser hatte die belarussische Regierung am 12. Oktober 2009 gebeten, die Todesurteile nicht zu vollstrecken, bevor der Ausschuss die Fälle überprüft habe.

Oleg Grishkovtsov und Andrei Burdyko wurden am 14. Mai 2010 vom Regionalgericht Hrodna wegen Mord, bewaffnetem Überfall, Brandstiftung, Entführung eines Minderjährigen, Diebstahl und Raub zum Tode verurteilt. Am 17. September wies der Oberste Gerichtshof die von den beiden Männern eingelegten Rechtsmittel zurück.

Am 14. September 2010 wurde Ihar Myalik vom Regionalgericht Mahilyou wegen mehrerer Raubmorde an der Fernstraße von Mahilyou nach Homel zum Tode verurteilt. Ein zweiter Angeklagter erhielt wegen derselben Straftat eine lebenslange Haftstrafe, ein dritter starb vor Abschluss des Verfahrens im Gefängnis.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im Mai äußerte sich die OSZE-Beauftragte für Medienfreiheit in einem Schreiben an die belarussische Regierung besorgt über den Druck auf die unabhängigen Medien im Land. Die Einschüchterung von Journalisten habe eine “demoralisierende Wirkung” auf den ohnehin nur schwach ausgeprägten investigativen Journalismus in Belarus.

Am 3. September 2010 wurde Aleh Byabenin, der Gründer und Herausgeber der inoffiziellen Nachrichten-Website Charter 97, tot in seiner Datscha aufgefunden; er hing mit einem Strick um den Hals an einem Geländerpfosten. Am Tag darauf wurden erste Ergebnisse der gerichtsmedizinischen Untersuchung bekanntgegeben, denen zufolge es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um einen Selbstmord handelte. Kollegen und Angehörige stellten diese offizielle Version jedoch in Frage. Sie verwiesen auf zahlreiche Ungereimtheiten im Hinblick auf die Position des Leichnams und erinnerten daran, dass Aleh Byabenin schon seit Längerem im Visier der Behörden stand. Außerdem sei er kurz vor seinem Tod dem Wahlkampfteam des oppositionellen Präsidentschaftskandidaten Andrei Sannikau beigetreten.

Am 1. Juli trat der Präsidialerlass Nr. 60 zur “Verbesserung des nationalen Internet-Segments” in Kraft. Er sieht vor, dass Unternehmen, die Internetdienste anbieten, die Identität ihrer Kunden prüfen und den Behörden deren Daten zur Verfügung stellen. Es wurden Maßnahmen eingeführt, die den Zugang zu Informationen einschränken, die als extremistisch oder pornografisch eingestuft werden könnten oder gewalttätige und andere illegale Handlungen fördern. Nach einer Studie im Auftrag der OSZE führen diese Maßnahmen zu einer “unbegründeten Einschränkung des Rechts der Bürger auf den Erhalt und die Weitergabe von Informationen” und gewähren den Behörden sehr weitreichende Befugnisse, um den Zugang zu bestimmten Informationsquellen zu beschränken.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Durch das restriktive “Gesetz über Massenveranstaltungen” waren die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit 2010 weiterhin eingeschränkt. Dem Gesetz zufolge müssen öffentliche Veranstaltungen von den örtlichen Behörden genehmigt werden. Sie müssen mindestens 200m von U-Bahnstationen und Fußgängerüberwegen entfernt sein. Die Veranstalter müssen für die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, für Sanitäts- und Rettungsdienste und für die Reinigung des Veranstaltungsorts sorgen und die Kosten für diese Maßnahmen übernehmen. Diese Bestimmungen führten dazu, dass zahlreiche Anträge abgelehnt wurden.

Am 8. Mai verweigerte die Stadtverwaltung von Minsk den für 15. Mai geplanten “Slavic Pride” der Schwulen- und Lesbenbewegung mit der Begründung, die vorgesehene Route führe näher als 200m an U-Bahnstationen und Fußgängerüberwegen vorbei. Als sich eine Gruppe von Demonstrierenden trotz des Verbots am 15. Mai auf den Weg machte, wurden acht Männer und Frauen festgenommen und über das Wochenende in Gewahrsam gehalten. Gegen fünf von ihnen wurden wegen der Beteiligung an einer nicht genehmigten Demonstration Geldbußen verhängt.

Eine überwiegend friedliche Demonstration nach den Präsidentschaftswahlen am 19. Dezember wurde von der Bereitschaftspolizei gewaltsam aufgelöst. Man legte mehr als 700 Demonstrierenden Ordnungswidrigkeiten zur Last und nahm sie für zehn bis 15 Tage in Haft. Sie wurden willkürlich inhaftiert, weil sie auf friedliche Weise ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hatten. Viele Demonstrierende wurden Opfer unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch die Polizei.

Folter und andere Misshandlungen

Im August 2010 legte Belarus dem UN-Ausschuss gegen Folter seinen vierten regelmäßigen Bericht vor. Der Bericht wies die Empfehlung des Ausschusses aus dem Jahr 2000 zurück, den Tatbestand “Folter” gemäß der Definition des UN-Übereinkommens gegen Folter ins Strafgesetzbuch des Landes aufzunehmen. Es hieß, alle Vorwürfe über Folterungen und Misshandlungen würden von der Staatsanwaltschaft geprüft. Nach einem im Dezember von Nichtregierungsorganisationen vorgelegten Schattenbericht hatten jedoch Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft nur selten Strafermittlungen zur Folge. Demnach wurden allenfalls oberflächliche Untersuchungen vorgenommen, die nicht über eine Vernehmung der beschuldigten Polizeibeamten hinausgingen.

Am 18. Januar 2010 wies die Staatsanwaltschaft des Minsker Bezirks Sowjetski einen Antrag auf Eröffnung von Strafermittlungen zu den von Pavel Levshin erhobenen Foltervorwürfen zurück. Levshin war am 9. Dezember 2009 in der Polizeiwache des Sowjetski-Bezirks unter Diebstahlverdacht festgenommen worden. Seinen Angaben zufolge wurde er am 10. Dezember von 17 bis 20 Uhr von Polizeibeamten misshandelt und gefoltert. In der Strafanzeige, die er bei der Staatsanwaltschaft erstattete, erklärte er, man habe ihm Handschellen angelegt, ihn auf den Bauch gelegt und ihm Hände und Füße in einer als “Schwalbe” bezeichneten Position zusammengebunden. Die Beamten hätten mit einem Gummiknüppel und mit vollen Plastikwasserflaschen auf ihn eingeschlagen. Außerdem hätten sie ihm eine Plastiktüte über den Kopf gezogen und dies fünfmal wiederholt, so dass er beinahe erstickt wäre. Ein gerichtsmedizinischer Bericht bestätigte, dass seine Verletzungen mit den erhobenen Foltervorwürfen in Einklang standen. Der Staatsanwalt zitierte jedoch den Polizeibericht und befand, es seien keine Hinweise auf Folterungen festzustellen gewesen.

Gewaltlose politische Gefangene

Im Zusammenhang mit den Demonstrationen am 19. Dezember 2010 waren Ende des Jahres 29 Personen wegen “Organisation von Massenunruhen” angeklagt worden, darunter sechs oppositionelle Präsidentschaftskandidaten, Mitglieder ihrer Wahlkampfteams und Journalisten. Ihnen drohten Gefängnisstrafen von bis zu 15 Jahren. Viele von ihnen waren nur aufgrund der friedlichen Äußerung ihrer Ansichten angeklagt worden, mindestens 16 waren gewaltlose politische Gefangene.

Andrei Sannikau, ein Präsidentschaftskandidat der Opposition, wurde während der Demonstration am 19. Dezember festgenommen. Er wurde von der Bereitschaftspolizei geschlagen und trug Verletzungen an den Beinen davon. Als er zusammen mit seiner Frau, der Journalistin Irina Khalip, ins Krankenhaus gefahren wurde, hielten Polizeibeamte das Fahrzeug an und nahmen ihn in Gewahrsam. Am 27. Dezember suchten Angehörige des Jugendamtes ihren dreijährigen Sohn Danil auf und informierten seine Großmutter, dass sie das Sorgerecht für das Kind beantragen solle, da er sonst in ein Kinderheim komme. Am 29. Dezember wurde Andrei Sannikau des Straftatbestands der Organisation von Massenunruhen angeklagt. Irina Khalip wurde anschließend ebenfalls inhaftiert und angeklagt. Der Anwalt von Andrei Sannikau erhielt nur unregelmäßig Zugang zu ihm und gab seiner Sorge Ausdruck, dass die Verletzungen seines Mandanten nicht angemessen medizinisch behandelt würden. Aufgrund dieser Äußerung drohte man ihm mit Berufsverbot.

Der Militärdienst war weiterhin verpflichtend, es gab jedoch Diskussionen hinsichtlich einer Gesetzesvorlage zur Einführung eines Ersatzdienstes. Zwei Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen wurden im Laufe des Jahres freigesprochen.

Amnesty International: Mission

Delegierte von Amnesty International besuchten Belarus im September.


Amnesty Report 2010 – Belarus

Amtliche Bezeichnung: Republik Belarus
Staatsoberhaupt: Alexander Lukaschenka
Regierungschef: Sergej Sidorsky
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 9,6 Mio.
Lebenserwartung: 69 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 14/9 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 99,7%

Die Regierung verhängte 2009 weiterhin Todesurteile. Öffentliche Veranstaltungen wurden verboten und friedliche Demonstranten festgenommen oder in Polizeigewahrsam misshandelt. Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Gewalt gegen Frauen wurde nur mit unzureichenden Maßnahmen bekämpft. Die staatliche Kontrolle über die Medien hielt unvermindert an.

Hintergrund

Europäische Institutionen hielten den Dialog mit Belarus aufrecht. Im Juni sprach sich die Parlamentarische Versammlung des Europarats dafür aus, dem belarussischen Parlament unter mehreren Bedingungen erneut Sondergaststatus einzuräumen. Neben einem Moratorium für die Todesstrafe und der Zulassung der Menschenrechtsorganisation Nasha Viasna (Unser Frühling) umfassten die Bedingungen die unmittelbare und bedingungslose Aufhebung der Verurteilungen zu “Einschränkungen der Freiheit”, die aufgrund der Beteiligung an einer friedlichen Demonstration im Januar 2008 gegen mehrere junge Leute verfügt worden waren. Diese Bedingungen wurden indes bis Ende 2009 nicht erfüllt. Im November beschloss der Europarat, die Reisebeschränkungen gegen belarussische Regierungsmitglieder nicht aufzuheben, sondern die Sperre bis Oktober 2010 zu verlängern. Er revidierte damit seine im Oktober 2008 getroffene Entscheidung. Die meisten gedruckten und elektronischen Medien blieben weiterhin unter staatlicher Kontrolle, und das staatliche Pressevertriebssystem behielt sein Monopol. Die zwei unabhängigen Zeitungen – Narodnaja Volja (Volkswille) und Nascha Niwa (Unsere Flur) – bekamen die Erlaubnis zurück, das staatliche Pressevertriebssystem zu nutzen.

Todesstrafe

Am 29. Juni 2009 richtete das Repräsentantenhaus eine Arbeitsgruppe ein, die Vorschläge für die Umsetzung eines Moratoriums für die Todesstrafe erarbeiten sollte. Belarus verhängte indes trotz internationalen Drucks weiterhin Todesurteile. Im Lauf des Berichtsjahrs wurden zwei Männer wegen Mordes zum Tode verurteilt. Am 29. Juni verurteilte das Bezirksgericht Brest den 30 Jahre alten Wassili Juseptschuk zum Tode, und am 22. Juli sprach das Bezirksgericht Minsk ein Todesurteil gegen den 25-jährigen Andrei Zhuk. Beide Todesurteile wurden in einem Berufungsverfahren bestätigt.

Im Januar 2009 wurden Wassili Juseptschuk und ein zweiter, namentlich ungenannter Mann festgenommen und des Mordes beschuldigt, nachdem zwischen November 2007 und Januar 2008 sechs ältere Frauen ermordet worden waren. Am 29. Juni befand das Bezirksgericht Brest beide Männer für schuldig. Der zweite Mann, der als Komplize schuldig gesprochen wurde, erhielt eine lebenslange Haftstrafe, während Wassili Juseptschuk zum Tode verurteilt wurde. Am 2. Oktober wies der Oberste Gerichtshof die von Juseptschuk eingelegten Rechtsmittel zurück, woraufhin dieser unverzüglich ein Gnadengesuch einreichte. Der ursprünglich aus der Ukraine stammende Wassili Juseptschuk gehört der marginalisierten ethnischen Gruppierung der Roma an und könnte geistig behindert sein. Sein Anwalt erklärte, dass Ermittlungen und Verhandlung grundsätzlich fehlerhaft gewesen seien und man Wassili Juseptschuk geschlagen habe, um ein Geständnis zu erzwingen. Am 12. Oktober appellierte der UN-Menschenrechtsausschuss an die belarussische Regierung, Wassili Juseptschuk nicht hinzurichten, ehe man den Fall dort begutachtet habe.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Die Behörden verletzten weiterhin das Recht auf Versammlungsfreiheit, indem sie dem sehr strengen Gesetz über öffentliche Veranstaltungen folgten und Demonstrationen und öffentliche Aktionen verboten. Es gab Vorwürfe, dass exzessive Gewalt eingesetzt worden sei, um gewaltfreie Demonstrationen aufzulösen. Friedliche Demonstrierende wurden festgenommen.

Am 12. Februar 2009 wurde der Antrag einer Gruppe von 20 Personen, eine kleine öffentliche Aufklärungsaktion über die Belange von Homo- und Bisexuellen sowie Transgender-Personen abzuhalten, von der Stadtverwaltung von Homel abgelehnt. In der Begründung hieß es, der Antrag habe keine Kopien von Verträgen mit der örtlichen Polizei, dem Krankenhaus und der Müllabfuhr enthalten, mit denen die Kosten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit während der Veranstaltung sowie die Aufräumarbeiten nach der Aktion abgedeckt worden wären. Das Bezirksgericht von Homel erklärte, der Antrag sei in Übereinstimmung mit dem Gesetz über öffentliche Veranstaltungen abgelehnt worden, und wies die eingelegten Rechtsmittel zurück.

Friedliche legale Demonstrationen anlässlich des Jahrestags des “Verschwindens” der führenden Oppositionsvertreter Viktor Gontschar und Anatoli Krasowski, die am 16. eines jeden Monats abgehalten werden, wurden regelmäßig gewaltsam aufgelöst. Viktor Gontschar und der Geschäftsmann Anatoli Krasowski waren ebenso wie Juri Sacharenko und der Journalist Dmitri Sawadski in den Jahren 1999 bzw. 2000 Opfer des “Verschwindenlassens” geworden. Berichten zufolge setzten Polizeibeamte in Minsk am 16. September exzessive Gewalt ein, um die Demonstranten zu zerstreuen, und hielten 31 Personen mehr als drei Stunden lang fest, ehe sie sie ohne Anklageerhebung wieder auf freien Fuß setzten. Die Demonstrierenden berichteten, sie hätten schweigend dagestanden und Porträts der Verschwundenen hochgehalten, als sich ihnen etwa 40 Männer in Zivilkleidung näherten und sie zu verprügeln begannen – dicht gefolgt von Bereitschaftspolizisten, die sie festnahmen und sie mit dem Bus zur Polizeiwache des Bezirks Tsentralny brachten. Nach Angaben eines Demonstranten nannte die Polizei ihnen keinen Grund für ihre Festnahme, und einige der Festgenommenen wurden im Bus geschlagen. Auf der Polizeiwache mussten die Betroffenen Berichten zufolge drei Stunden lang mit dem Gesicht zur Wand stehen und wurden Opfer von Beschimpfungen, Drohungen und Schlägen. Am 17. September äußerte sich die EU-Präsidentschaft besorgt über das Vorgehen gegen friedliche Demonstranten in Minsk am Vortag und forderte die belarussischen Behörden auf, im Umgang mit friedlichen Kundgebungen auf den Einsatz exzessiver Gewalt zu verzichten.

Gewaltlose politische Gefangene

Mehrere Personen waren nach wie vor “Einschränkungen ihrer Freiheit” unterworfen, nachdem sie im Januar 2008 an friedlichen Protesten teilgenommen hatten. Die Bedingungen der “Einschränkungen der Freiheit” sind so streng, dass sie einem Hausarrest gleichkommen. Obwohl diese Strafe von einem Richter verhängt wird, kann der für den jeweiligen Fall zuständige Polizeibeamte Art und Form der Einschränkungen willkürlich verändern, ohne dass dagegen Rechtsmittel eingelegt werden können. Dies macht es den Verurteilten sehr schwer, die Bedingungen ihrer Strafe einzuhalten.

Am 7. Juli 2009 wurde Artsyom Dubski vom Bezirksgericht Assipowitschy in der Region Mogilew zu einem Jahr Haft verurteilt, und am 15. Juni wurde Maxim Daschuk vom Bezirksgericht Maskouski in Minsk zu einem Jahr und drei Monaten weiterer “Einschränkungen der Freiheit” verurteilt. Beide waren schuldig befunden worden, die Bedingungen vorheriger Strafen nicht eingehalten zu haben, die sie wegen ihrer Teilnahme an einer friedlichen Demonstration im Januar 2008 verbüßen mussten. Amnesty International betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene. Die jungen Männer waren unter jenen elf Personen gewesen, die wegen “Beteiligung an oder Organisation von Aktionen, die die öffentliche Ordnung massiv stören” Strafen von bis zu zwei Jahren “Einschränkungen der Freiheit” erhalten haben. Bis November 2009 war fünf der ursprünglichen elf eine Amnestie gewährt worden, bei einem waren die Einschränkungen gelockert worden, und drei hielten sich weiterhin im Ausland auf.

Menschenrechtsverteidiger

Organisationen der Zivilgesellschaft waren mit zahlreichen Hindernissen bei der behördlichen Registrierung konfrontiert, bevor sie ihre Arbeit aufnehmen durften.

Am 26. Januar 2009 beantragte die Menschenrechtsorganisation Nasha Viasna (früher als Viasna bekannt) ihre Registrierung, die ihr zum dritten Mal verweigert wurde. Das Justizministerium lehnte die Registrierung aus verschiedenen Gründen ab: frühere Verurteilungen von Mitgliedern der Gruppierung wegen Ordnungswidrigkeiten, Unregelmäßigkeiten in der Liste der Gründer, das Unvermögen, das Verfahren für die Wahl des Vorsitzenden und des Sekretärs zu erläutern, das Fehlen des Namens der Organisation auf einem Dokument und dass die Räumlichkeiten am Sitz der Organisation zu beengt seien. Am 22. März bestätigte der Oberste Gerichtshof die Entscheidung des Justizministeriums, nachdem die Gründer am 19. März Rechtsmittel eingelegt hatten. Am 25. April stellten die Gründer der Organisation erneut einen Antrag, und am 28. Mai verweigerte ihnen das Justizministerium erneut die Registrierung. Neben den in den vorangegangenen Ablehnungsbescheiden genannten Gründen erklärte das Justizministerium, dass der zweite Teil des Namens der Organisation nicht mit ihrer Satzung in Einklang stehe. Am 16. Juni legten die Gründer von Nasha Viasna Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein, doch am 12. August bestätigte der Oberste Gerichtshof erneut die Verweigerung der Registrierung.

Gewalt gegen Frauen

Am 21. Januar 2009 trat ein neues Gesetz zur Verbrechensprävention in Kraft, das sich erstmals ausdrücklich auf häusliche Gewalt bezog und die staatlichen Stellen – darunter auch das Innenministerium – aufforderte, in allen Fällen von häuslicher Gewalt zu ermitteln und die Täter strafrechtlich zu verfolgen. Indes fehlte es nach wie vor an geeigneten Einrichtungen und Ressourcen, um auf Gewalt gegen Frauen zu reagieren. Zum Ende des Berichtsjahrs gab es nur zwei Schutzunterkünfte für Opfer von häuslicher Gewalt, die aus einer Kombination aus staatlichen und nicht staatlichen Geldern finanziert wurden.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Eine Delegierte von Amnesty International besuchte Belarus im März und im November.


Amnesty Report 2009 – Belarus

Amtliche Bezeichnung: Republik Belarus
Staatsoberhaupt: Alexander Lukaschenka
Regierungschef: Sergej Sidorsky
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 9,6 Mio.
Lebenserwartung: 68,7 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 14/10 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 99,6%

Nach wie vor übte die Regierung massive Kontrolle über die Zivilgesellschaft aus. Die staatliche Kontrolle über die Medien nahm zu, während unabhängige Medien weiterhin mit Einschränkungen konfrontiert waren. Mehrere öffentliche Veranstaltungen wurden verboten und friedliche Demonstranten mit Geldbußen und kurzen Haftstrafen belegt, während sich politisch aktive Bürger und Journalisten Schikanen ausgesetzt sahen. Immer noch wurden in Belarus Todesurteile verhängt und vollstreckt.

Hintergrund

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) entsandte eine Kommission zur Beobachtung der am 28. September abgehaltenen Parlamentswahlen nach Belarus und kam zu dem Schluss, dass der Urnengang hinter OSZE-Maßstäben zurückblieb. Zwar erhielten die Kandidaten der Opposition leichter Zugang zu den Medien, doch stellte die Kommission fest, dass die Wähler sich nach wie vor nicht umfassend informieren konnten. Paragraph 193-1 des Strafgesetzbuchs schränkte weiterhin die Rechte auf Versammlungsfreiheit und auf freie Meinungsäußerung ein. Das Gesetz beruht auf einer im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen vom März 2006 ergangenen Anordnung des Präsidenten vom Dezember 2005 und stellt die Mitgliedschaft in Organisationen der Zivilgesellschaft sowie deren Aktivitäten unter Strafe.

Es gab Hinweise auf eine wachsende Annäherung an die EU. Nach der Freilassung mehrerer politischer Gefangener im Laufe des Jahres hob die EU vorübergehend und teilweise das Einreiseverbot auf, das sie 2006 gegen einige führende Regierungsmitglieder verhängt hatte.

Versammlungsfreiheit

Die Behörden schränkten nach wie vor die Versammlungsfreiheit ein, indem sie Demonstrationen verboten oder gewaltsam auflösten, friedliche Demonstranten festnahmen und politisch engagierte Bürger sowie Journalisten drangsalierten.

Am 10. und 21. Januar 2008 sowie am 18. Februar wurden über 40 Personen festgenommen und zu einem Freiheitsentzug von höchstens 15 Tagen oder Geldbußen verurteilt, weil sie an Demonstrationen gegen Erlass Nr. 760 teilgenommen hatten, demzufolge Kleinbetriebe ausschließlich Familienangehörige beschäftigen dürfen oder zu bedeutend höheren Steuerzahlungen verpflichtet sind.

Am 25. März 2008 sollen Sicherheitskräfte übermäßige Gewalt gegen Demonstranten eingesetzt haben, die sich in der Hauptstadt Minsk versammelt hatten, um den Freiheitstag, den Jahrestag der Gründung der Weißrussischen Volksrepublik im Jahr 1918, zu feiern. Etwa 100 Demonstranten wurden festgenommen und anschließend zu einer Geldbuße verurteilt oder in Verwaltungshaft genommen. Die Behörden ergriffen beispiellose Maßnahmen gegen Journalisten, die über die Demonstration berichteten. Zu den Inhaftierten zählte auch Andrey Lyankevich, ein Fotojournalist der unabhängigen Wochenzeitung Nasha Niva, der eigenen Angaben zufolge geschlagen wurde. Man legte ihm Organisation und Teilnahme an einer unerlaubten Versammlung zur Last. Er kam am 27. März frei, doch wurde in der Sache bis zum Ende des Berichtsjahrs weiter ermittelt. Zwei litauische Fernsehreporter sollen verprügelt worden sein, während die Polizei ihre Ausrüstung beschädigte. Am 27. März führte der staatliche Geheimdienst – der immer noch den Namen KGB trägt – landesweite Durchsuchungen der Häuser von Journalisten durch, die mit ausländischen Medien zusammenarbeiteten. Am 31. März äußerte die EU ihre “tiefe Enttäuschung über die Festnahme einer großen Zahl von Teilnehmern, vor allem von jungen Leuten”, und verurteilte den Einsatz von Gewalt bei der Auflösung einer friedlichen Demonstration. Gegen Andrey Kim und Syarhey Parsyukhevich, zwei Anhänger der Opposition, erging anschließend nach Paragraph 364 des Strafgesetzbuchs Anklage wegen Gewalt gegen Polizeibeamte. Andrey Kim wurde am 22. April unter dieser Anklage zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Zeugen geben an, dass vielmehr er von einem Polizeibeamten geschlagen worden sei, nicht umgekehrt. Syarhey Parsyukhevich, der Vorsitzende einer Organisation von Kleinunternehmern in Wizebsk, kam nach der Demonstration vom 10. Januar für 15 Tage in Verwaltungshaft. Am 24. April verurteilte man ihn wegen eines vermeintlichen in der Haft erfolgten tätlichen Angriffs auf einen Polizeibeamten zu zweieinhalb Jahren Freiheitsentzug, obwohl er versicherte, aus seiner Zelle geholt und von zwei Polizeibeamten verprügelt worden zu sein. Belarussische Menschenrechtsgruppen erklärten, dass beide Anklagen konstruiert und die Männer wegen ihrer friedlich zum Ausdruck gebrachten politischen Überzeugungen bestraft worden seien. Durch einen Erlass des Präsidenten kamen beide im August aus der Haft frei.

Rechte sexueller Minderheiten

Vertreter von Organisationen von Homosexuellen, Bisexuellen und Transgender-Personen erhielten keine Genehmigungen für Veranstaltungen. In Homyel und Minsk beantragten zwei Gruppierungen Genehmigungen für kleine Straßenaktionen am 4. bzw. 10. Mai, jedoch erhielten beide von der jeweiligen Stadtverwaltung eine Absage. Der Minsker Organisation erklärte man, dass ihre Aktion den Straßenverkehr blockieren würde, während sich die Gruppe in Homyel mit dem Einwand konfrontiert sah, sie hätte nicht nachgewiesen, dass sie ausreichend medizinische Versorgung oder Ordnungskräfte für die Veranstaltung bereitstellen oder hinterher aufräumen würde, obwohl sie dies in ihrem Antrag entsprechend dargelegt hatte.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Am 7. August 2008 unterzeichnete der Präsident ein neues Gesetz über die Massenmedien. Der belarussische Journalistenverband erklärte, das neue Gesetz bedeute erhebliche Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und werde die Arbeit von Medienunternehmen und Journalisten weiter erschweren. Im September konnten nur noch 30 unabhängige gesellschaftliche und politische Publikationen erscheinen, von denen wiederum die Hälfte aus den staatseigenen Vertriebssystemen ausgeschlossen blieb. Der Beauftragte der OSZE für Medienfreiheit äußerte seine Besorgnis darüber, dass das Gesetz “das Recht der Regierung ausweitet, Medienunternehmen zu verwarnen und vorübergehend oder ganz zu schließen”. Überdies verschärfte das neue Gesetz die Zulassungsbeschränkungen, verbot jegliche Finanzierung aus dem Ausland oder aus nicht anerkannten Quellen und erleichterte es staatlichen Organen, Medien ohne richterliche Anordnung nach nur einer Vorwarnung zu schließen. Das Gesetz gilt auch für Publikationen im Internet, und Natalya Pyatkevich, die stellvertretende Leiterin der Präsidialadministration, erklärte, es gelte auch für Websites, da man “Desinformation durch ausländische Websites” kontrollieren müsse. Sie sagte, die Behörden stützten sich auf “die Erfahrung Chinas, das den Zugang zu solchen Sites auf seinem Staatsgebiet unterbunden hat”.

Im September wurden eine Ausgabe der unabhängigen Zeitung Svaboda (Freiheit) sowie mehrere Videoarbeiten, darunter der polnische Dokumentarfilm “Die belarussische Lektion”, auf Antrag der Hrodnaer Bezirksabteilung des KGB vom Bezirksgericht von Kastrychnitski in Hrodna als extremistisch eingestuft. Die Svaboda hatte eine Reportage über eine Demonstration der oppositionellen Jugendbewegung Malady Front (Junge Front) gegen den russischen Militäreinsatz in Südossetien veröffentlicht, die gegen das 2007 ratifizierte Gesetz zur Bekämpfung des Extremismus verstoßen hatte. Laut diesem Gesetz können sämtliche Organisationen, denen zur Last gelegt wird, für einen gewaltsamen Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung oder terroristische Aktivitäten einzutreten oder nationalen oder rassistischen Hass zu schüren, aufgelöst und als extremistisch eingestufte Publikationen vernichtet werden. Die Entscheidung gegen Svaboda wurde in einem Berufungsverfahren aufgehoben. Im November lehnte dasselbe Gericht es ab, einem Antrag zu entsprechen, in dem gefordert wurde, den Menschenrechtsbericht der NGO Vjasna (Frühling) von 2004 als extremistisch einzustufen.

Gewaltlose politische Gefangene

Am 18. Januar 2008 wurde Alyaksandr Zdvizhkou, der frühere stellvertretende Chefredakteur der Zeitung Zhoda, wegen “Anstiftung zu rassistischer, nationalistischer oder religiöser Feindseligkeit oder Zwietracht” von einem Gericht in Minsk zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Strafe erging wegen der im Jahr 2006 erfolgten Veröffentlichung der ursprünglich 2005 in einer dänischen Tageszeitung erschienenen Mohammed-Karikaturen, die manche Muslime als beleidigend empfanden. Das Strafverfahren begann am 22. Februar 2006, und im Monat darauf wurde die Zeitung geschlossen. Um einer Bestrafung zu entgehen, verließ Alyaksandr Zdvizhkou das Land, wurde jedoch am 18. November 2007 verhaftet, als er zurückkehrte, um das Grab seines Vaters zu besuchen. Der Sprecher der muslimischen Gemeinde in Belarus sprach sich dem Vernehmen nach gegen die über den Journalisten verhängte Strafe und die Schließung der Zeitung Zhoda aus. Am 22. Februar reduzierte der Oberste Gerichtshof die dreijährige Freiheitsstrafe auf drei Monate, worauf seine sofortige Entlassung aus dem Hochsicherheitsgefängnis erfolgte, in dem er inhaftiert war.

Zmitser Dashkevich, ein Führungsmitglied der oppositionellen Jugendbewegung Malady Front, kam am 23. Januar 2008 frei, zwei Monate vor Ablauf seiner Strafe. Man hatte ihn im November 2006 wegen “Teilnahme an Aktivitäten einer nicht registrierten Nichtregierungsorganisation” zu 18 Monaten Haft verurteilt.

Im August 2008 setzte Präsident Lukaschenka Alyaksandr Kazulin auf freien Fuß, der bei den Präsidentschaftswahlen vom März 2006 kandidiert hatte und wegen “Rowdytums” sowie “der Organisation von Gruppenaktivitäten zur Untergrabung der öffentlichen Ordnung” im Juli 2006 zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden war.

Todesstrafe

Laut Medienberichten fanden 2008 vier Hinrichtungen statt. Am 5. Februar wurden Valery Harbaty, Syarhey Marozaw und Ihar Danchanka wegen mehrerer zwischen 1990 und 2004 in der Region Homyel verübter Morde hingerichtet. Gegen die drei Männer hatte der Oberste Gerichtshof am 1. Dezember 2006 die Todesstrafe durch Erschießen verhängt. Am 9. Oktober 2007 wurden Syarhey Marozaw und Ihar Danchanka wegen weiterer Morde vor Gericht gestellt und erneut zum Tode verurteilt. Presseberichten zufolge hatten alle drei Männer bei Präsident Lukaschenka ein Gnadengesuch eingereicht. Der Generalsekretär des Europarats verurteilte die Hinrichtungen und warf den belarussischen Behörden “eklatante Missachtung” menschlicher Werte vor.

Am 6. Oktober wurde Pavel Lenny hingerichtet, der vom Bezirksgericht Homyel wegen Vergewaltigung und Ermordung eines Minderjährigen zum Tode verurteilt worden war. Auf einer Pressekonferenz am 9. September erklärte der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs, dass 2008 nur eine Person zum Tode verurteilt worden sei. Das Innenministerium gab im Oktober an, man habe “unumkehrbare und allmähliche Schritte hin zu einer Abschaffung” eingeleitet. Im Dezember hat sich Belarus in der UN-Generalversammlung bei der Abstimmung über ein weltweites Hinrichtungsmoratorium der Stimme enthalten.

Amnesty International: Mission

Eine Vertreterin von Amnesty International besuchte Belarus im Oktober, um Recherchen über die Todesstrafe anzustellen.


Amnesty Report 2008 – Belarus

Amtliche Bezeichnung: Republik Belarus
Staatsoberhaupt: Alexander Lukaschenka
Regierungschef: Sergej Sidorsky
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 9,6 Millionen
Lebenserwartung: 68,7 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 20 / 14 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 99,6 Prozent

Im Berichtszeitraum setzte die Regierung ihr rigoroses Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft fort. Sämtliche öffentlichen und nicht vom Staat gebilligten Aktivitäten, darunter auch die freie Religionsausübung, waren der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden missachtet. Oppositionelle, die in friedlicher Weise ihre Ansichten äußerten, erhielten lange Haftstrafen. Andere engagierte Bürger wurden auf Grundlage des Verwaltungsgesetzbuchs für geringfügige Vergehen schikaniert, verfolgt, zu Geldbußen verurteilt oder kurzzeitig inhaftiert. Menschenrechtsorganisationen und Oppositionsgruppen sahen sich mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie sich registrieren lassen wollten. Menschenrechts-verteidiger wurden verfolgt, weil sie im Namen nicht registrierter Organisationen handelten. Belarus war das einzige Land Europas, das noch die Todesstrafe vollstreckte.

Internationale Überwachung der Menschenrechtssituation

Im Dezember verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution, in der die Menschenrechtsverletzungen in Belarus verurteilt wurden. Das Land wurde unter anderem dazu aufgefordert, sämtliche wegen politischer Gründe inhaftierten Gefangenen freizulassen, die Verfolgung, Schikanierung und Einschüchterung politischer Gegner und Menschenrechts-verteidiger zu unterlassen sowie die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung, auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit und auf freie Religions- und Glaubensausübung zu respektieren.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Regierungskritiker wurden zu langen Haftstrafen verurteilt oder blieben weiterhin in Gewahrsam, weil sie ihre Meinung geäußert hatten. Alexander Kasulin, der bei den Präsidentschaftswahlen 2006 kandidiert hatte, verbüßte noch immer eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren, zu der er 2006 wegen “Rowdytum” und “Organisation von Gruppen-aktivitäten zur Untergrabung der öffentlichen Ordnung” verurteilt worden war. Kasulin hatte gegen die Durchführung der Präsidentschaftswahlen protestiert, die auch von der OSZE als unfair bezeichnet worden waren.

Am 25. März wurden im gesamten Land 50 bis 60 Personen festgenommen, die sich an friedlichen Demonstrationen zum Tag der Freiheit beteiligt hatten, dem von offizieller Seite nicht anerkannten Jahrestag der Gründung der Belarussischen Volksrepublik im Jahr 1918. Ein Großteil der Festgenommenen wurde im Anschluss zu 15 Tagen Verwaltungshaft verurteilt. Berichten zufolge ging die Polizei mit Fäusten und Gummiknüppeln gegen Demonstranten vor, um sie daran zu hindern, sich auf dem Oktoberplatz im Zentrum der Hauptstadt Minsk zu versammeln. Wintsuk Wjatschorka und Wjatscheslaw Siwtschik, zwei der Veranstalter, wurden am 13. März verhaftet. Wjatschorka wurde die Benutzung obszöner Begriffe zur Last gelegt. Siwtschik wurde zunächst wegen seiner Ähnlichkeit mit einem bekannten Kriminellen festgenommen und anschließend wegen öffentlichen Urinierens angeklagt. Beide Politiker wiesen die Anschuldigungen von sich. In getrennten Gerichtsverfahren am 4. April wurden beide wegen “leichtem Rowdytum” verurteilt. Der Richter erließ jedoch keine Geld- oder Haftstrafe, da er die Vergehen als “unbedeutend” erachtete.

Vereinigungsfreiheit

Menschenrechtsgruppen und oppositionelle Organisationen stießen auf erhebliche Hürden bei dem Versuch, sich staatlich registrieren zu lassen. Außerdem wurde ihre Arbeit unangemessen streng überwacht. Es gab zahlreiche Urteile wegen Verstoßes gegen Paragraph 193 des Strafgesetzbuchs. Dieser im Dezember 2005 neu in das Strafgesetzbuch aufgenommene Paragraph verbietet jegliche Form von Aktivitäten im Namen einer nicht registrierten oder aufgelösten Organisation. 2007 wurde das Gesetz nahezu ausschließlich gegen Mitglieder der oppositionellen Jugendbewegung Malady Front angewandt, deren Antrag auf Registrierung vier Mal abgelehnt worden war.

Am 29. Mai wurden die fünf Mitglieder der Malady Front, Nasta Palaschanka, Boris Garetskii, Oleg Korban, Smitser Fedoruk und Alexej Januschewskii für schuldig befunden, “an Aktivitäten einer nicht registrierten Organisation teilgenommen oder diese organisiert zu haben”. Vier der Beschuldigten wurden zu Geldstrafen verurteilt, ein fünftes Mitglied erhielt eine offizielle Verwarnung. Wegen der gleichen Vergehen wurden am 4. September Iwan Schilo und Nasta Asarka, zwei weitere Mitglieder der Organisation, in getrennten Verfahren verurteilt. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe gegen Nasta Asarka, während Iwan Schilo straffrei blieb. Ein Führungsmitglied der Malady Front, Smitser Daschkewitsch, verbüßte bereits eine 18-monatige Freiheitsstrafe, zu der er 2006 auf Grundlage von Paragraph 193 verurteilt worden war, als ihm erneut der Prozess gemacht wurde. Er wurde am 9. November zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er sich geweigert hatte, bei den polizeilichen Untersuchungen im Fall Iwan Schilo als Zeuge auszusagen.

Die UN-Menschenrechtskommission befand am 24. Juli, dass die Auflösung der Menschen-rechtsorganisation Vjasna (Frühling) im Jahr 2003 das Recht auf Vereinigungsfreiheit verletzt habe. Der Organisation stünde daher unter anderem Schadenersatz und die Wiederzulassung zu. Am 23. Juli beantragten die Mitglieder von Vjasna erneut die Registrierung. Der Antrag wurde am 28. August jedoch abgelehnt. Als Begründung nannten die Behörden unter anderem, dass 20 der 69 Gründungsmitglieder Ordnungswidrigkeiten begangen hätten. Der Einspruch der Organisation gegen die Entscheidung wurde am 26. Oktober zurückgewiesen.

Todesstrafe

“Mord unter erschwerenden Umständen” und zwölf weitere Straftatbestände wurden in Belarus nach wie vor mit der Todesstrafe geahndet. Für den Berichtszeitraum standen jedoch keine offiziellen Angaben über die Anzahl der vollzogenen Hinrichtungen zur Verfügung. Die Verurteilten werden mit einem Schuss in den Hinterkopf getötet. Angehörige erfahren weder das Datum der Hinrichtung noch, wo die Leiche begraben wird.

Laut Presseberichten verurteilte der Oberste Gerichtshof am 22. Mai Alexander Sjarhejtschyk wegen sechsfachen Mordes und anderer Straftaten zum Tode. Berichten zufolge wurde er im November 2007 hingerichtet. Das genaue Datum ist jedoch ebenso wenig bekannt wie der Ort, an dem er begraben wurde.

Am 9. Oktober wurden Sjarhej Marosaw und Ihar Dantschanka wegen mehrerer Morde in der Region Gomel zum Tode verurteilt. Dies war das zweite Todesurteil für die beiden Männer. Sie waren bereits im Dezember 2006 zusammen mit Walerii Gorbatii zum Tode verurteilt worden.

Als Journalisten den Innenminister am 16. November um einen Kommentar zu der am Vortag verabschiedeten UN-Resolution über eine weltweite Aussetzung von Hinrichtungen baten, erklärte dieser, es wäre noch zu früh, in Belarus ein solches Moratorium einzuführen.

Diskriminierung

Die Unterdrückung religiöser Gemeinschaften dauerte an. Laut einem äußerst restriktiven Religionsgesetz, das 2002 in Kraft trat, sind nur registrierte landesweite Religions-gemeinschaften berechtigt, Klöster, Missionen und Erziehungseinrichtungen zu betreiben sowie ausländische Staatsbürger einzuladen, um in Belarus zu predigen oder anderen religiösen Tätigkeiten nachzugehen. Um Gottesdienste in nichtreligiösen Gebäuden abhalten zu dürfen, benötigten Religionsgemeinschaften eine staatliche Genehmigung. Gemeinschaften wie die protestantischen Kirchen, die über keine eigenen Gebäude verfügten, stießen zunehmend auf Probleme, wenn sie Räume für Gottesdienste anmieten wollten.

Der polnische Staatsbürger Jaroslaw Lukasik, ein protestantischer Pastor und Mitglied der Vereinigung der Christen Evangelikalen Glaubens, wurde am 27. Mai während eines Gottesdienstes von der Polizei festgenommen. Der Gottesdienst fand im Haus von Antoni Bokun statt, eines Pastors der Pfingstkirche Johannes der Täufer. Lukasik wurde noch am selben Tag aus dem Gewahrsam entlassen, nachdem der polnische Konsul die Polizeistation besucht hatte. Am 30. Mai wurde Lukasik auf Grundlage des Verwaltungsgesetzbuchs wegen Abhaltung einer unerlaubten Versammlung und “illegaler, religiöser Tätigkeiten” zur Zahlung eines Monatsgehalts verurteilt und des Landes verwiesen. Er war seit 1999 in Belarus ansässig; seine Frau und seine drei Kinder sind belarussische Staatsbürger. Am 8. Juni wurde Lukasik abgeschoben.

Gewalt gegen Frauen

Es gab Fälle von Menschenhandel mit belarussischen Frauen, die nach Westeuropa, Russland oder in den Mittleren Osten gebracht wurden, wo sie unter anderem sexuell ausgebeutet wurden. Nach Angaben eines vom US-Außenministerium im Juni veröffentlichten Berichts über Menschenhandel (Trafficking in Persons Report) erzielte die Regierung von Belarus zwar bedeutende Fortschritte bei der Verfolgung von Menschenhändlern, es mangelte jedoch an Schutz und Unterstützung für die Opfer. Diese waren fast ausschließlich auf die Hilfe von Nichtregierungsorganisationen angewiesen. Keine Fortschritte wurden bei der Einführung eines Gesetzes gegen familiäre Gewalt erzielt.

Missionen von Amnesty International

Eine Vertreterin von Amnesty International hielt sich vom 3. bis 5. September als Prozessbeobachterin in Belarus auf.


Amnesty Report 2007 – Belarus

Amtliche Bezeichnung: Republik Belarus
Staatsoberhaupt: Alexander Lukaschenka
Regierungschef: Sergej Sidorsky
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: nicht ratifiziert

Die Unterdrückung der Zivilgesellschaft setzte sich im Berichtsjahr fort. Mit dem Inkrafttreten der Ende 2005 verabschiedeten gesetzlichen Änderungen zur Einschränkung der Vereinigungsfreiheit nahm die Zahl der Strafverfahren gegen zivilgesellschaftlich engagierte Bürger zu. Oppositionelle sahen sich Schikanen und willkürlichen Festnahmen ausgesetzt. Nach den Präsidentschaftswahlen im März kam es zu Massenfestnahmen von friedlichen Demonstranten. Die Regierung bot Frauen keinen angemessenen Schutz vor familiärer Gewalt. Nach wie vor fand die Todesstrafe Anwendung. Bei den Ermittlungen zur Aufklärung des “Verschwindens” von vier Personen in den Vorjahren waren keine Fortschritte zu verzeichnen.

Hintergrundinformationen

Wiederholt verurteilte die internationale Staatengemeinschaft Verletzungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in Belarus. Die Wahlbeobachtermission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) kritisierte die Durchführung der Präsidentschaftswahlen vom 19. März. Sie stellte fest, dass “willkürliche staatliche Machtausübung und weit verbreitete Festnahmen eine Missachtung der Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zeigten”. In einer am 10. April verabschiedeten Entschließung kritisierte der Rat der Europäischen Union (EU) die Wahlen und verurteilte die von den belarussischen Behörden angewandte Gewalt gegen Demonstranten sowie die Festnahme von Demonstranten und Oppositionellen. Der Europarat leitete gegen 31 belarussische Amtsträger wegen Verstoßes gegen internationale Wahlstandards und wegen des harten Vorgehens gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition restriktive Maßnahmen ein. Am 18. Mai fror die EU das Vermögen von Präsident Lukaschenka und 35 weiteren belarussischen Funktionsträgern ein.

Unterdrückung der Vereinigungsfreiheit

Nichtregierungsorganisationen waren nach wie vor strikten Kontrollen und Überprüfungen ihrer Aktivitäten unterworfen. Mehrere zivilgesellschaftlich engagierte Personen wurden unter Berufung auf Paragraph 193 des Strafgesetzbuchs inhaftiert und unter Anklage gestellt. Der fragliche Paragraph, um den das Strafgesetzbuch im November ergänzt worden war, sah für “die Bildung und den Betrieb einer nicht registrierten Organisation, die die Rechte von Bürgern verletzt”, Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor.

Vier Mitglieder der Initiative Partnerschaft, einer Nichtregierungsorganisation, die eine Beobachtung der Präsidentschaftswahlen geplant hatte, wurden am 21. Februar in ihren Büroräumen von Beamten des Komitees für Staatssicherheit (KGB) festgenommen. Der KGB bezichtigte Mikalaj Astreijka, Enira Branitzkaja, Alexander Schalajka und Tsimafej Drantschuk anfänglich, manipulierte Wählerbefragungen organisiert und einen gewaltsamen Umsturz angestrebt zu haben. Im August wurden die vier des Verstoßes gegen Paragraph 193 des Strafgesetzbuchs für schuldig befunden. Mikalaj Astreijka erhielt zwei Jahre Freiheitsentzug, Tsimafej Drantschuk wurde zu einem Jahr und Enira Branitzkaja und Alexander Schalajka zu jeweils sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Alle vier kamen vor Ablauf des Berichtsjahres aus der Haft frei.

Ende Dezember 2005 nahm das Oberste Gericht für Wirtschaftsdelikte gegen das belarussische Helsinki-Komitee, die letzte noch aktive Menschenrechtsorganisation im Land, erneute Ermittlungen wegen angeblicher Steuerhinterziehung auf. Am 1. März wurde die Vorsitzende des Komitees, Tatjana Protko, beschuldigt, eine finanzielle Zuwendung aus einem Programm der EU nicht versteuert zu haben. Dagegen enthielt ein Memorandum aus dem Jahr 1994, dem die belarussischen Behörden ebenso zugestimmt hatten wie die EU, einen Passus über eine Steuerbefreiung für das betreffende Programm. Zwei Gerichtsentscheide aus dem Jahr 2004 hatten überdies bestätigt, dass die Aktivitäten der Organisation legal seien. Aufgrund des wieder aufgenommenen Ermittlungsverfahrens drohten dem Helsinki-Komitee eine Geldstrafe in Höhe von 70000 US-Dollar und ein Betätigungsverbot. Das Justizministerium beantragte am 23. Juni beim Obersten Gerichtshof die Schließung der Organisation mit der Begründung, sie habe gegen Steuergesetze verstoßen. Das Verfahren dauerte Ende 2006 noch an. Der Finanzgerichtshof von Belarus ordnete am 1. November die Beschlagnahme von Vermögenswerten in Höhe von 118300 US-Dollar an, ein Betrag, der nach Einschätzung der Richter der überfälligen Steuerschuld des Komitees entsprach. Das Urteil wurde am 5. Dezember vollstreckt. Am 19. Dezember teilte die für Vermögensfragen zuständige Abteilung des Präsidialamts der Organisation mit, dass sie ihre Büros bis zum 20. Januar räumen müsse. Ohne eine offizielle Adresse drohte ihr der Entzug der Zulassung.

Inhaftierung friedlicher Demonstranten

Während der Demonstrationen nach den Wahlen vom März wurden zahlreiche friedliche Demonstranten von Bereitschaftspolizisten und Antiterroreinheiten festgenommen und geschlagen. Nach Angaben der Menschenrechtsgruppe Vjasna wurden allein im Zeitraum vom 19. bis 25. März insgesamt 686 Personen inhaftiert. Den meisten von ihnen legte die Anklage Verwaltungsdelikte wie Beteiligung an nicht genehmigten Zusammenkünften oder Rowdytum zur Last, Tatbestände, die mit Freiheitsstrafen von zehn bis 15 Tagen geahndet werden.

Am 27. April mussten sich fünf führende belarussische Oppositionelle wegen Verstoßes gegen Paragraph 167 des Verwaltungsgesetzbuchs vor Gericht verantworten und wurden der “Organisation einer nicht genehmigten Veranstaltung” schuldig gesprochen. Die Anklagen bezogen sich auf einen friedlichen Marsch zum Gedenken an den 20. Jahrestag des Reaktorunfalls von Tschernobyl am 26. April 1986. Die Teilnehmer hatten eine Genehmigung erhalten, bis zum Bangalore-Platz in Minsk zu marschieren, wo eine Kundgebung stattfinden sollte. Alexander Milinkevitsch jedoch hatte nach vorliegenden Berichten bereits vor Beginn des Marsches zu der Menge gesprochen. Er und zwei weitere Angeklagte – Wintsuk Wjatschorka und Alexander Buchwostow – wurden zu 15 Tagen Freiheitsentzug verurteilt, Smitser Daschkewitsch und Sergej Kalyakin erhielten eine Gefängnisstrafe von jeweils 14 Tagen.

Schikanen gegen Oppositionelle

Oppositionelle waren Schikanen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt und wurden zunehmend wegen Straftaten verurteilt, um sie auf diese Weise zu diskreditieren.

Am 10. Mai wurde Artur Finkewitsch, ein Mitglied der politischen Jugendbewegung Malady Front, wegen eines politischen Graffiti vom Bezirksgericht in Perschamajski zu zwei Jahren Besserungsarbeit verurteilt. Die Anklage hatte Artur Finkewitsch auf der Grundlage von Paragraph 339, Absatz 2, des Strafgesetzbuchs “böswilliges Rowdytum” vorgeworfen. In der Vergangenheit waren jugendliche Oppositionelle, die Graffitis gemalt hatten, auf der Grundlage des Verwaltungsgesetzbuchs lediglich zu geringen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Es kamen Befürchtungen auf, dass die Behörden im Fall von Artur Finkewitsch das Strafgesetzbuch aus politischen Gründen angewandt haben, um andere Aktivisten abzuschrecken.

Gewaltlose politische Gefangene

Während des Berichtsjahrs befanden sich elf gewaltlose politische Gefangene in Haft.

Am 13. Juli wurde Alexander Kasulin, einer der Kandidaten bei den Präsidentschaftswahlen vom März, wegen “Rowdytum” und “der Organisation von und unmittelbarer Teilnahme an gegen die öffentliche Ordnung gerichteten Aktivitäten” zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Seine strafrechtliche Verfolgung schien Teil einer systematischen Kampagne der belarussischen Behörden zu sein, Alexander Kasulin einzuschüchtern, zu schikanieren und in seiner Arbeit zu behindern.

Im April kam Michail Marinitsch, prominenter Oppositioneller und Präsidentschaftskandidat bei den Wahlen von 2001, aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus der Haft frei. Er war im Dezember 2004 auf der Grundlage fabrizierter Anklagen der “Unterschlagung von Mitteln in einem großen Ausmaß unter Missbrauch seines offiziellen Amtes” zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die man später auf dreieinhalb Jahre Gefängnis reduziert hatte.

Valerij Lewonewskij und Alexander Wasilijew, Präsident beziehungsweise Vizepräsident des nationalen Streikausschusses der Markthändler, waren im September 2004 wegen Beleidigung von Präsident Lukaschenka in einem satirischen Flugblatt zu zweijährigen Haftstrafen verurteilt worden. Im Zuge einer vom Präsidenten verkündeten Amnestie zur Erinnerung an das Ende des Zweiten Weltkriegs hatte Alexander Wasilijew bereits am 7. Juli 2005 seine Freiheit vorzeitig zurückerhalten, während Valerij Lewonewskij seine Strafe vollständig absitzen musste und erst am 15. Mai aus dem Gefängnis entlassen wurde.

Gewalt gegen Frauen

Trotz einiger Fortschritte blieben die Maßnahmen der Behörden zum Schutz von Frauen vor Gewalt in der Familie unzureichend. Es mangelte an ausreichenden und verbindlichen Schulungsmaßnahmen für Polizisten, Richter und medizinisches Personal im Umgang mit häuslicher Gewalt. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte unterließen es, Fälle von Gewalt in der Familie systematisch zu erfassen. Zwar lagen keine genauen Statistiken über die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt vor, doch galt als gesichert, dass im Jahr 2005166 Personen zu Hause ermordet worden und 2736 Frauen in ihrem familiären Umfeld Opfer einer Straftat geworden sind. Mangelndes Problembewusstsein in der Öffentlichkeit und fehlende Unterstützung für Gewaltopfer hatten zur Folge, dass viele Frauen keine Möglichkeit hatten, Gewaltsituationen zu entfliehen.

Todesstrafe

Presseberichten zufolge wurden 2006 neun Todesurteile verhängt. Offizielle Statistiken über die Zahl der Hinrichtungen und der verhängten Todesurteile lagen hingegen nicht vor.

Fälle von “Verschwindenlassen” aus früheren Jahren

Bei der Aufklärung des Schicksals von vier Personen, die in den Jahren 1999 und 2000 möglicherweise Opfer des “Verschwindenlassens” geworden sind, zeichneten sich keine Fortschritte ab. Es wurde weithin angenommen, dass sie von Agenten des Staates getötet worden sind.

Missionen von Amnesty International

Im Februar reiste eine Delegation von Amnesty International nach Belarus.


Amnesty Report 2006 – Belarus

Amtliche Bezeichnung: Republik Belarus
Staatsoberhaupt: Alexandr Lukaschenka
Regierungschef: Sergej Sidorsky
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: nicht unterzeichnet
UN-Frauenrechtskonvention und Zusatzprotokoll: ratifiziert

Die Regierung schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit weiterhin ein. Es kam zu willkürlichen Verhaftungen von Mitgliedern der Opposition, die Berichten zufolge von Polizisten misshandelt wurden. Einige von ihnen erhielten lange Freiheitsstrafen, weil sie von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hatten. Menschenrechtsverteidiger und Organisationen der Zivilgesellschaft waren nach wie vor Restriktionen und Schikanen ausgesetzt. Schicksal und Verbleib von vier in den Vorjahren “verschwundenen” Personen blieben ungeklärt. Die Todesstrafe fand weiterhin Anwendung.

Hintergrundinformationen

Die internationale Staatengemeinschaft zeigte sich weiterhin darüber besorgt, dass die Regierung die Handlungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung massiv einschränkte. Der Beauftragte für Medienfreiheit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa stattete im Februar Belarus einen Besuch ab. Er kritisierte die restriktiven Mediengesetze des Landes, den Mangel an unabhängigen Medien sowie rechtliche Bestimmungen, die Staatsbeamte vor gerechtfertigter Kritik schützen und Verleumdung kriminalisieren. Am 10. März verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung, in der politisch motivierte Akte der Repression gegen Oppositionelle nachdrücklich verurteilt wurden. Die Entschließung enthielt außerdem den Aufruf, die Isolation von Belarus durch die Schaffung alternativer Informationsquellen zu überwinden und belarussischen Studenten durch die Vergabe von Stipendien Studienaufenthalte in der Europäischen Union zu ermöglichen.

Gewaltlose politische Gefangene

Regierungskritiker wurden zu Haftstrafen verurteilt oder verbüßten in den Vorjahren verhängte Freiheitsstrafen, weil sie ihre oppositionelle Einstellung zur Regierung beziehungsweise deren Politik zum Ausdruck gebracht hatten. Im Zuge einer von Präsident Lukaschenka am 5. Mai zum Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkrieges erlassenen Amnestie kamen einige Gefangene in den Genuss einer Reduzierung ihrer Strafe.

Die Haftstrafe des am 20. Dezember 2004 zu fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilten Oppositionsführers Michail Marinitsch wurde im Februar auf dreieinhalb Jahre verkürzt. Er war des Missbrauchs einer offiziellen Funktion und des Diebstahls für schuldig befunden worden, beides Anklagepunkte, die jeder Grundlage entbehrten. Ein Berufungsgericht ordnete unter Berücksichtigung seiner in der Vergangenheit für den Staat geleisteten Dienste und seines sich verschlechternden Gesundheitszustandes eine Reduzierung des Strafmaßes an. Am 7. März erlitt Michail Marinitsch einen Schlaganfall, worüber die Behörden weder seine Verwandten noch seinen Anwalt informierten. Diese erhielten erst davon Kenntnis, als ein aus der Haft entlassener Mitinsasse sich an eine Zeitung wandte. Am 15. März wurde Michail Marinitsch in ein Gefängniskrankenhaus in Minsk verlegt, von dort jedoch am 18. Mai in die Strafkolonie zurückgebracht. Im Juli musste er wegen einer Augenentzündung erneut in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Im August wurde seine Haftstrafe im Rahmen der im Mai erlassenen Amnestie um ein weiteres Jahr reduziert.

Am 31. Mai verurteilte das Bezirksgericht Mitte in Minsk Nikolaj Statkewitsch, den Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei, und seinen Mitangeklagten Pawel Sewerinez, Leiter der Jugendorganisation der Partei der Belarussischen Volksfront, zu drei Jahren Zwangsarbeit. Das Gericht sprach die Männer auf der Grundlage von Paragraph 342 des Strafgesetzbuches der Störung der öffentlichen Ordnung schuldig. Die Anklage hatte ihnen zur Last gelegt, Proteste der Opposition gegen Unregelmäßigkeiten bei den Parlamentswahlen vom Oktober 2004 und einem zeitgleich abgehaltenen Referendum organisiert zu haben, durch das Präsident Lukaschenka ermächtigt worden war, die in der Verfassung vorgesehene zeitliche Begrenzung der Präsidentschaft auf zwei Amtsperioden aufzuheben. Unmittelbar nach der im Mai erlassenen Amnestie wurden die Haftstrafen von Nikolaj Statkewitsch und Pawel Sewerinez auf zwei Jahre reduziert.

Am 10. Juni wurde der ehemalige Geschäftsmann und profilierte Oppositionspolitiker Andrej Klimow unter der Anklage der Störung der öffentlichen Ordnung zu eineinhalb Jahren »eingeschränkter Freiheit« verurteilt, weil er am 25. März Protestkundgebungen organisiert hatte. Im September trat er seine Haftstrafe an. Beamte der Bereitschaftspolizei hatten bei der gewaltsamen Auflösung der Demonstration einer Vielzahl von Teilnehmern Verletzungen zugefügt. Die Demonstration hatte am Tag der Freiheit, dem Jahrestag der Gründung der Volksrepublik Belarus im Jahr 1918, stattgefunden. Am 28. März waren 24 Teilnehmer der Protestkundgebung wegen Ordnungswidrigkeiten zu Freiheitsstrafen zwischen drei und 15 Tagen verurteilt worden.

Aktuelle Entwicklungen im Fall Juri Bandaschewski

Nach Verbüßen der ersten vier Jahre einer achtjährigen Freiheitsstrafe wurde Juri Bandaschewski am 5. August im Rahmen der Amnestie vom Mai unter Auflagen aus der Haft entlassen. Der ehemalige Direktor des Staatlichen Medizinischen Instituts in Gomel war im Juni 2001 der Bestechlichkeit für schuldig befunden worden. Nach Auffassung von amnesty international bestand der eigentliche Grund für seine strafrechtliche Verfolgung jedoch darin, dass er die Reaktion der Regierung.

auf die Katastrophe im Kernkraftwerk Tschernobyl im Jahr 1986 kritisiert hatte. Nach seiner Freilassung blieb Juri Bandaschewski Einschränkungen unterworfen. Beispielsweise musste er sich regelmäßig bei der Polizei melden und durfte keine leitenden oder politischen Funktionen bekleiden. Außerdem wurde die Bewilligung von Auslandsreisen an die Bedingung geknüpft, dass er zuvor eine Geldstrafe in Höhe von 35 Millionen belarussischen Rubeln (umgerechnet 17 000 US-Dollar) bezahlt, was der Summe der angeblich von ihm entgegengenommenen Bestechungszahlungen entsprach.

Einschränkungen der Meinungsfreiheit

Oppositionelle Gruppen sahen sich Schikanen und Drohungen ausgesetzt. Protestkundgebungen, die sich gegen Versäumnisse bei den Ermittlungen zur Aufklärung des »Verschwindens« von vier Personen richteten, wurden von Beamten mit Polizeibefugnissen unter Einsatz unangemessener Gewalt unterdrückt. Allgemein wurde davon ausgegangen, dass die vier “verschwundenen” Personen von staatlichen Funktionsträgern getötet worden sind.

Zwischen Januar und Dezember registrierte die oppositionelle Jugendorganisation Zubr 417 Vorfälle, bei denen ihre Mitglieder von den Behörden schikaniert und sogar inhaftiert worden waren. Drei Mitglieder wurden wegen ihrer politischen Aktivitäten aus Bildungseinrichtungen verwiesen.

Im April wurden Demonstranten, die sich zum 19. Jahrestag der Katastrophe im Kernkraftwerk Tschernobyl friedlich versammelt hatten, von Polizeibeamten der Spezialeinheit OMON geschlagen und festgenommen. Dabei soll ein 14-jähriger Junge mit solcher Gewalt in einen Polizeibus gezerrt worden sein, dass er einen Bänderriss an seiner Hand erlitt. Außerdem wurde er bedroht, weil er ein T-Shirt mit der Aufschrift »Lasst Marinitsch frei« trug.

Am 7. Juli löste die Polizei eine Demonstration auf, die zum Gedenken an den Jahrestag des “Verschwindens” des Kameramanns Dimitri Zawadski im Jahr 2000 abgehalten worden war. Seine Ehefrau Swetlana Zawadskaja wurde Berichten zufolge von Bereitschaftspolizisten ins Gesicht geschlagen.

Am 16. September versuchte die Polizei, eine Demonstration niederzuschlagen, die dem Jahrestag des “Verschwindens” der führenden Oppositionellen Wiktor Gontschar und Anatoli Krassowski im Jahr 1999 gewidmet war. Fünf Mitglieder der Jugendorganisation Zubr sollen dabei mit Schlägen traktiert worden sein. Bei einem der Opfer handelte es sich um Mikita Sasim, der sich zur Behandlung seiner erlittenen Kopfverletzungen in ein Krankenhaus begeben musste.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsorganisationen, die durch bürokratische Registrierungsvorschriften und umstrittene Verordnungen in ihrer Tätigkeit ohnehin Restriktionen unterlagen, sahen sich weiteren Behinderungen ausgesetzt. Im Laufe des Berichtsjahrs verabschiedete das Parlament eine Reihe von Gesetzesänderungen über öffentliche Vereinigungen und politische Parteien, die eine noch stärkere Kontrolle von Nichtregierungsorganisationen durch den Staat ermöglichten. Im Juli begrenzte ein Erlass des Präsidenten die Höhe der finanziellen Unterstützung, die solche Organisationen von belarussischen Institutionen oder Spendern entgegennehmen dürfen. Im August wurde durch eine Änderung des Präsidentenerlasses vom 22. Oktober 2003 jegliche finanzielle Unterstützung aus dem Ausland für Aktivitäten untersagt, die auf “eine Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung in Belarus, den Umsturz der Staatsmacht oder die Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Republik Belarus abzielen oder dazu ermutigen”.

Im April stellte das Belarussische Helsinki-Komitee, die einzige noch verbliebene offiziell registrierte Menschenrechtsorganisation, einen Antrag auf Steuerbefreiung für finanzielle Zuwendungen seitens der Internationalen Helsinki-Föderation. Im Juni erhielt das Komitee die Mitteilung, dass dem Antrag nicht entsprochen werden könne, da diese Art der Unterstützung nicht mit dem Präsidentenerlass über die Annahme ausländischer Finanzhilfe in Einklang zu bringen sei.

Im Juli wurden Andrej Potschebut, Jusef Poschetsky und Metscheslaw Jaskevits, drei prominente Mitglieder der Vereinigung der Polen in Belarus, zu Freiheitsstrafen zwischen zehn und 15 Tagen verurteilt, weil sie gegen die Einmischung der Regierung in die Personalführung der Gruppe protestiert hatten. Daraufhin brachte die Polizei den Hauptsitz der Vereinigung unter ihre Kontrolle. Die drei Männer wurden der “Teilnahme an einer illegalen Protestkundgebung” und der “Nichtbefolgung von polizeilichen Anordnungen” schuldig gesprochen. Die Regierung hatte sich geweigert, anzuerkennen, dass regierungsnahe Mitglieder aus der Führung der Vereinigung abgewählt worden waren.

Todesstrafe

Offizielle Daten über die Anwendung der Todesstrafe lagen nicht vor. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Viasna wurde im Berichtszeitraum mindestens ein Todesurteil vollstreckt.

Im Juli erklärte der Stellvertretende Leiter der Präsidialverwaltung, dass die Abschaffung der Todesstrafe in Betracht gezogen werden könne, »sobald die sozio-ökonomischen Bedingungen dafür gegeben seien«. Dessen ungeachtet wurden keinerlei Schritte zur Abschaffung der Todesstrafe unternommen.


Amnesty Report 2005 – Belarus

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2004

Amtliche Bezeichnung: Republik Belarus

Staatsoberhaupt: Alexandr Lukaschenka
Regierungschef: Sergej Sidorsky
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: nicht unterzeichnet
UN-Frauenrechtskonvention und Zusatzprotokoll: ratifiziert

Das Schicksal von vier in den Vorjahren »verschwundenen« Menschen blieb weiterhin ungeklärt. Es wurden erneut Todesurteile verhängt und vollstreckt. Menschenrechtsverteidiger sahen sich Einschüchterungsversuchen und Schikanen ausgesetzt. Die Regierung hielt an Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit fest. Aktive Mitglieder der Opposition wurden von der Polizei willkürlich festgenommen und Berichten zufolge misshandelt. Nichtregierungsorganisationen, darunter auch Menschenrechtsvereinigungen, unterlagen in ihrer Arbeit Restriktionen oder wurden aufgelöst.

Hintergrundinformationen

Das Versagen der belarussischen Regierung, die Menschenrechtssituation im Land zu verbessern, löste international zunehmend Besorgnis aus. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates erteilte im Januar dem Antrag von Belarus eine Absage, den Gaststatus des Landes in der Versammlung wieder herzustellen. Im April ernannte die UN-Menschenrechtskommission einen Sonderberichterstatter für Belarus, der den Auftrag erhielt, die dortige Menschenrechtslage zu untersuchen und der Kommission auf ihrer Sitzung im Jahr 2005 über die von ihm gewonnenen Erkenntnisse Bericht zu erstatten. Darüber hinaus wurde ihm das Mandat übertragen, die Erarbeitung eines Menschenrechtserziehungsprogramms für sämtliche Sektoren der belarussischen Gesellschaft, vor allem aber für die Justiz, die Strafverfolgungs- und Strafvollzugsdienste sowie die Zivilgesellschaft zu überwachen. Im Dezember beantragte der Sonderberichterstatter vergeblich ein Einreisevisum für Belarus.

Bei den Parlamentswahlen am 17. Oktober gingen alle Abgeordnetenmandate an Kandidaten der Regierung. Parallel zu den Wahlen fand ein Referendum statt, dessen Ergebnis Staatschef Lukaschenka dazu ermächtigte, eine Bestimmung aus der Verfassung zu streichen, wonach der Präsident des Landes nach zwei Amtsperioden kein weiteres Mal kandidieren darf. Beobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) erklärten, Parlamentswahlen wie Referendum seien deutlich hinter den Verpflichtungen von Belarus als OSZE-Mitglied zurückgeblieben.

Todesstrafe

Im März schloss der Verfassungsgerichtshof seine Beratungen über die Frage ab, inwieweit im Strafgesetzbuch enthaltene Todesstrafenbestimmungen mit der belarussischen Verfassung und internationalen Standards vereinbar sind. Das Gericht gelangte zu dem Ergebnis, dass mehrere Paragraphen des Strafgesetzbuchs gegen die Verfassung verstoßen. Mit dieser Entscheidung machten die Richter für den Präsidenten und das Parlament den Weg frei, die Todesstrafe abzuschaffen oder in einem ersten Schritt ein Hinrichtungsmoratorium in Kraft zu setzen. Dessen ungeachtet wurden im Berichtszeitraum nach vorliegenden Meldungen erneut mindestens fünf Menschen zum Tode verurteilt und exekutiert.

“Verschwindenlassen”

Die Abteilung für organisierte Kriminalität und Korruption der Staatsanwaltschaft gab im März bekannt, dass die Ermittlungen im Fall des im Juli 2000 “verschwundenen” Kameramanns Dimitri Zawadski eingestellt worden seien, “weil die verschwundene Person nicht ausfindig gemacht werden konnte”. Bei der Aufklärung des Schicksals der führenden Oppositionellen Juri Sacharenko und Wiktor Gontschar sowie des Geschäftsmannes Anatoli Krassowski, die 1999 beziehungsweise 2000 dem “Verschwindenlassen” zum Opfer gefallen waren, zeichneten sich gleichfalls keine Fortschritte ab.

Im April rief die Parlamentarische Versammlung des Europarates die belarussische Regierung eindringlich auf, das “Verschwinden” der vier Männer von unabhängiger Seite untersuchen zu lassen und strafrechtliche Ermittlungen zur Aufklärung von Vorwürfen einzuleiten, denen zufolge hohe staatliche Funktionsträger in die Vorfälle und ihre anschließende Vertuschung verwickelt waren.

Menschenrechtsverteidiger

Während des gesamten Berichtsjahres sahen sich Menschenrechtsverteidiger systematischen Schikanen, Repressalien und Einschüchterungsversuchen seitens der Behörden ausgesetzt. Hina Jilani, die Sonderbeauftragte des UN-Generalsekretärs für Menschenrechtsverteidiger, äußerte sich im Juni zutiefst besorgt über die ihr zur Kenntnis gelangten Berichte über Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit in Belarus. Sie übte scharfe Kritik vor allem an der angedrohten Schließung des Belarussischen Helsinki-Komitees, der nach vorliegenden Meldungen inzwischen einzigen landesweit tätigen und von der Regierung unabhängigen Menschenrechtsorganisation.

Im Januar beschuldigte das Finanzamt des Minsker Stadtteils Moskowskaja das Helsinki-Komitee, Fördermittel der Europäischen Union nicht regelkonform registriert und damit dem Staat Steuern vorenthalten zu haben. Tatsächlich jedoch war in einem Memorandum von 1994 zwischen der belarussischen Regierung und der Europäischen Union vereinbart worden, dass die von der EU bereitgestellten Gelder nicht der Steuerpflicht unterliegen. Im Juni sprach das Finanzgericht Minsk das Helsinki-Komitee von allen Anklagen frei, ein Urteil, das Ende Juni vom Berufungsgericht bestätigt wurde. Die Richter attestierten dem Komitee, mit seinen Aktivitäten weder gegen Recht und Gesetz noch in irgendeiner Form gegen Auflagen der Behörden verstoßen zu haben. Dessen ungeachtet waren gegen die Vorsitzende und die Buchhaltungsleiterin des Komitees weiterhin strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung anhängig, die erst am 28. Dezember eingestellt wurden.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung

Im Berichtszeitraum wurden erneut friedlich demonstrierende Menschen festgenommen, die lediglich von ihren Rechten auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht hatten.

Das Bezirksgericht von Leninski in Grodno verurteilte im September Waleri Lewonewski, den Vorsitzenden des Nationalen Streikkomitees der Markthändler, zusammen mit seinem Stellvertreter Alexander Wasiljew wegen Verleumdung des Präsidenten zu jeweils zwei Jahren Freiheitsentzug. Die beiden hatten im Vorfeld des 1. Mai Flugblätter mit einem satirischen Gedicht und dem Aufruf an die Bevölkerung verteilt, sich an Demonstrationen zum Tag der Arbeit zu beteiligen, “um deutlich zu machen, dass ihr etwas dagegen habt, wenn ‘jemand’ zum Skifahren nach Österreich fährt und es sich auf eure Kosten gut gehen lässt”. Von Präsident Lukaschenka ist bekannt, dass er Urlaube in Österreich verbringt.

Michail Marinitsch, ein profilierter Gegner der Regierung, wurde am 26. April unter der Anschuldigung festgenommen, gegen die Verkehrsvorschriften verstoßen zu haben. Es folgte eine Anklage wegen Devisenbesitzes, später eine wegen illegalen Besitzes und Verschiebens von Waffen, nachdem bei einer Durchsuchung seiner Datscha eine Pistole gefunden worden war. Am 30. August wurde Michail Marinitsch angeklagt, der Organisation Delovaia Initsiativa, der er selbst vorsitzt, Computer gestohlen zu haben. Die Computer waren eine Leihgabe der US-Botschaft, die erklärte, keine Anzeige erstattet zu haben. Mitglieder der Organisation versicherten gegenüber seinem Rechtsanwalt, dass Michail Marinitsch die Computer mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung nur vorübergehend in seiner Garage gelagert habe. Dennoch wurde er am 20. Dezember vom Bezirksgericht Minsk wegen »Missbrauchs einer offiziellen Funktion zum Zwecke des Diebstahls« zu fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt, die Anklage des Waffenbesitzes hingegen fallen gelassen.

Mitglieder der Opposition, die aus Protest gegen den Ausgang der Parlamentswahlen und des Referendums friedliche Demonstrationen veranstalteten, wurden von der Polizei willkürlich verhaftet und misshandelt. Nach Protestkundgebungen am 19. Oktober nahmen die Ordnungskräfte Berichten zufolge rund 50 Teilnehmer fest und gingen mit Schlägen gegen sie vor. Dabei trug Anatoli Lebedko, der Vorsitzende der Vereinigten Bürgerpartei, eine Gehirnerschütterung, Rippenbrüche und womöglich auch eine Nierenschädigung davon. 40 Personen wurden unter der Anklage, nicht genehmigte Demonstrationen organisiert oder daran teilgenommen zu haben, zu bis zu 15 Tagen Haft oder einer Geldstrafe verurteilt.

Verletzung von Gewerkschaftsrechten

Gewerkschaften sahen sich fortdauerndem Anpassungsdruck seitens der Regierung ausgesetzt. Ihre Mitglieder wurden immer wieder schikaniert und drangsaliert.

Im Oktober sprach das Bezirksgericht von Partisanski in Minsk den Angeklagten Sergej Antontschik schuldig, in den Räumlichkeiten des Bundes Freier Gewerkschaften von Belarus ein Treffen abgehalten zu haben. Er wurde zu 15 Tagen Haft verurteilt. Auf dem Treffen, das mit Einwilligung des Vorsitzenden des Gewerkschaftsbundes stattgefunden hatte, war die Gründung einer neuen Nichtregierungsorganisation vorbereitet worden.

Gewaltloser politischer Gefangener

Das Stadtgericht Minsk lockerte im Berichtszeitraum die Haftbedingungen von Juri Bandaschewski und veranlasste seine Verlegung in ein “Besserungsarbeitslager” in der Region Grodno. Professor Bandaschewski war im Juni 2001 wegen angeblicher Annahme von Bestechungsgeldern zu acht Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden, doch ging amnesty international davon aus, dass gegen ihn nur deshalb strafrechtlich vorgegangen worden ist, weil er die Reaktion der Regierung auf die Katastrophe im Kernkraftwerk Tschernobyl im Jahr 1986 kritisiert hatte. Nach der Lockerung seiner Haftbedingungen durfte Juri Bandaschewski Besuche empfangen und erhielt die Möglichkeit, Hafturlaub zu beantragen, um Zeit bei seiner Familie verbringen zu können.

Ein Vertreter von amnesty international nahm im Januar an einem Menschenrechtsforum in der Nähe von Minsk teil.


Amnesty Report 2004 – Belarus

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2003

Amtliche Bezeichnung: Republik Belarus

Staatsoberhaupt: Alexandr Lukaschenka
Regierungschef: Sergei Sidorski (amtierend, löste im Juli Gennadi Nowitzki ab)
Todesstrafe: nicht abgeschafft
UN-Frauenrechtskonvention: ratifiziert
Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention: unterzeichnet

Die Ermittlungen in mehreren Aufsehen erregenden Fällen von “Verschwindenlassen” wurden ohne Angabe stichhaltiger Gründe eingestellt. Die Behörden lösten Menschenrechtsvereinigungen und andere Nichtregierungsorganisationen auf und verboten mehrere in Privatbesitz befindliche Zeitungen. Die unabhängige Gewerkschaftsbewegung wurde von staatlicher Seite angegriffen und ihre Führungsmitglieder inhaftiert. Auch zahlreiche Demonstranten wurden wegen friedlicher oppositioneller Aktivitäten festgenommen. Einige gewaltlose politische Gefangene verbüßten weiterhin langjährige Freiheitsstrafen. Gewalt in der Familie war weit verbreitet. Die Gerichte verhängten erneut Todesurteile.

Hintergrundinformationen

Die Beziehungen zur internationalen Gemeinschaft blieben angespannt. Belarus geriet wegen der Verletzung der Menschenrechte und grundlegender Freiheitsrechte mehrfach ins Kreuzfeuer der Kritik. Im April äußerte die UN-Menschenrechtskommission tiefe Besorgnis über Menschenrechtsverletzungen in Belarus, darunter Fälle von “Verschwindenlassen”, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen sowie Schikanen gegen Personen, die sich für die Opposition engagierten. Eine Reihe anderer zwischenstaatlicher Gremien artikulierten während des Berichtsjahres ähnliche Bedenken.

Fälle von “Verschwindenlassen”

Bei der Klärung der Frage, wer für das »Verschwinden« der führenden Oppositionellen Juri Sacharenko und Wiktor Gontschar, des Geschäftsmannes Anatoli Krassowski und des Journalisten Dmitri Sawadski verantwortlich war, zeichneten sich keinerlei Fortschritte ab. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden im Januar und Februar eingestellt, dem Vernehmen nach ohne dass den betroffenen Familien stichhaltige Gründe für diese Entscheidung genannt worden wären. In den Fällen von Juri Sacharenko, Wiktor Gontschar und Anatoli Krassowski wurden sie im Juni und Juli auf Betreiben ihrer Familien wieder aufgenommen. Im Fall von Dmitri Sawadski wurden im Dezember neuerliche Untersuchungen angeordnet.

Menschenrechtsverteidiger

Während des gesamten Berichtsjahres sahen sich Menschenrechtsverteidiger einer verschärften Kampagne von Schikanen und Einschüchterungsversuchen seitens der Behörden ausgesetzt. Mehrere bekannte Menschenrechtsorganisationen wurden zwangsweise aufgelöst, nachdem sie zwei oder mehr offizielle Warnungen vom Justizministerium erhalten hatten. Solche Warnungen wurden wegen angeblichen Verstoßes gegen ein umstrittenes Gesetz ausgesprochen, das die Handlungsfreiheit der Zivilgesellschaft streng reglementiert. Aus ähnlich fragwürdigen Gründen wurde einer großen Zahl anderer Nichtregierungsorganisationen die offizielle Zulassung verweigert beziehungsweise eine bestehende Registrierung annulliert. Die Flut an erzwungenen Auflösungen stieß international auf scharfe Kritik.

Am 8. September wurde die bekannte Menschenrechtsorganisation Legal Assistance to the Population (Rechtshilfe für die Bevölkerung) vom Stadtgericht Minsk verboten. Die Organisation hatte bereits im Vorjahr zwei offizielle Warnungen erhalten, weil sie Nichtmitgliedern kostenlose Rechtsberatung gewährt und ein anderes als das bei der Registrierung eingereichte Logo verwendet hatte.

Am 28. Oktober entschied der Oberste Gerichtshof von Belarus, die einflussreiche Menschenrechtsorganisation Spring-96 zu verbieten. Das Gericht nannte als Begründung mehrere angebliche Gesetzesverstöße, darunter zum Beispiel die juristische Vertretung von Nichtmitgliedern, die Nichterhebung von Mitgliedsbeiträgen sowie Unregelmäßigkeiten in den Registrierungsunterlagen.

Pressefreiheit

Das Informationsministerium benutzte stets ein ähnliches System offizieller Warnungen und Verbote, um die unabhängige Presse unter Kontrolle zu halten. Mehrere einflussreiche Zeitungen mussten ihr Erscheinen einstellen. Andere sahen sich durch zerstörerische Verleumdungsklagen belastet, die Staatsbeamte gegen sie angestrengt hatten.

Am 29. Mai wurde die Zeitung Belaruskaya Delovaya Gazeta nach drei Warnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Pressegesetz von den Behörden für drei Monate geschlossen. Im Juni erschien sie mit zwei Ausgaben unter dem Impressum der Zeitungen Ekho und Salidarnasts, bevor die Behörden sie erneut am Erscheinen hinderten. Anschließend wurde auch Ekho für drei Monate verboten, während Salidarnasts eine Strafe in Höhe von umgerechnet rund 1600 Euro entrichten musste und der Verlagsdirektor entlassen wurde. Eine weitere unabhängige Zeitung, die Predprinimatelskaya Gazeta, wurde im Juni für drei Monate verboten, nachdem sie einen Artikel über den Fall gebracht hatte.

Inhaftierung von Demonstranten

Zahlreiche friedliche Demonstranten wurden als gewaltlose politische Gefangene inhaftiert, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrgenommen hatten. Sie liefen Gefahr, bei ihrer Festnahme von der Polizei misshandelt zu werden, und erhielten meist Freiheitsstrafen von bis zu 15 Tagen oder Geldstrafen auferlegt.

Mindestens 24 Demonstranten wurden zu kurzen Haftstrafen verurteilt, als die Behörden im März in einer konzertierten Aktion gegen friedliche Protestkundgebungen vorgingen. Am 12. März wurden der frühere stellvertretende Außenminister Andrei Sannikow, die Menschenrechtsaktivisten Ludmila Grijasnowa und Dmitri Bondarenko von der Organisation Charter-97 sowie der Kleinunternehmer Leonid Malachow zu 15 Tagen Freiheitsentzug verurteilt, weil sie sich an der Organisation einer Demonstration in Minsk am nämlichen Tag beteiligt hatten. Zwei weitere Teilnehmer wurden später wegen ähnlicher Verstöße gleichfalls zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Verletzung von Gewerkschaftsrechten

Die Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organization – ILO) monierte in Belarus das gesamte Jahr über immer wieder Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte. Am 19. November gab sie die Einrichtung einer Untersuchungskommission bekannt, die Vorwürfen nachgehen sollte, denen zufolge in Belarus die Rechte von Arbeitern verletzt werden. Ein solches Verfahren setzt die ILO nur in besonders gravierenden Fällen in Gang. Unabhängige Gewerkschafter führten Klage darüber, dass sie inhaftiert, schikaniert und entlassen worden seien, in ihrem Recht auf Vereinigungsfreiheit massiv beschnitten würden und sich der Staat in die inneren Angelegenheiten mehrerer Gewerkschaften und des nationalen Gewerkschaftsverbands eingemischt habe.

Am 18. Dezember verurteilte das Bezirksgericht Leninski in Minsk den Vorsitzenden des Kongresses Demokratischer Gewerkschaften Alexandr Jaroschuk wegen Missachtung des Gerichts zu zehn Tagen Haft. Er hatte im August in einem Zeitungsartikel die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs kritisiert, die Gewerkschaft der Fluglotsen aufzulösen. Am 17. Oktober wurde der Anwalt der Gewerkschaft, Wladimir Odynez, ebenfalls wegen Missachtung des Gerichts und – wie es hieß – weil er die Interessen von Alexandr Jaroschuk vertreten hatte, von einem Gericht in Minsk zu fünf Tagen Freiheitsentzug verurteilt.

Am 30. Oktober wurde Alexandr Buchwostow, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Automobil- und Landwirtschaftsmaschinenarbeiter, in der Innenstadt von Minsk von der Polizei festgenommen, weil er eine nicht genehmigte, aber friedliche Protestaktion gegen die Einmischung der Regierung in die inneren Angelegenheiten der Gewerkschaft organisiert hatte.

Ein Gericht in Minsk verurteilte ihn noch am selben Tag zu zehn Tagen Haft.

Gewaltlose politische Gefangene

Im März wurden Nikolai Markewitsch, Chefredakteur der unabhängigen Tageszeitung Pagonia, und der für das Blatt tätige Redakteur Pawel Moscheiko vorzeitig freigelassen. Beide waren im Juni 2002 von einem Gericht in der Stadt Grodno wegen Verleumdung von Staatspräsident Lukaschenka zu 18 beziehungsweise zwölf Monaten »eingeschränkter Freiheit« verurteilt worden, nachdem sie in einem unveröffentlichten Artikel den weithin geteilten Verdacht geäußert hatten, dass die Regierung in Fälle von »Verschwindenlassen« verwickelt sei.

Im Juni wurde das Strafmaß gegen Wiktor Iwaskewitsch, Chefredakteur der einflussreichen Gewerkschaftszeitung Rabochy, der zu zwei Jahren »eingeschränkter Freiheit« verurteilt worden war, in der Berufung auf ein Jahr reduziert. Ein Gericht in Minsk hatte den Journalisten im September 2002 für schuldig befunden, Staatspräsident Lukaschenka in einem Zeitungsartikel verleumdet zu haben. Mitte Dezember des Berichtsjahres kam er wieder auf freien Fuß.

Im Laufe des Berichtszeitraums verschlechterte sich nach vorliegenden Meldungen der Gesundheitszustand des inhaftierten Wissenschaftlers Professor Juri Bandaschewski. Angehörige, die ihn in der Strafkolonie UZ-15 in Minsk besuchten, erklärten, dass er an Depressionen leide. Ein Gericht hatte ihn im Juni 2001 wegen angeblicher Bestechlichkeit zu acht Jahren Haft verurteilt, doch wurde weithin vermutet, dass er nur deshalb strafrechtlich verfolgt worden ist, weil er die Reaktion der Regierung auf die Katastrophe im Atomkraftwerk Tschernobyl im Jahr 1986 kritisiert hatte.

Gewalt gegen Frauen

Gewalt in der Familie blieb weit verbreitet, und Frauen, die Hilfe bei der Justiz suchten, sahen sich nach wie vor zahlreichen Behinderungen ausgesetzt. Die Regierung übermittelte dem UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau eine kombinierte Fassung ihres vierten, fünften und sechsten periodischen Berichts, womit der Tatsache Rechnung getragen wurde, dass im Januar eine Untersuchung der Situation in Belarus durch den Ausschuss bevorstand. Der Bericht beschrieb die verschiedenen Initiativen, die ergriffen worden waren, um die im Jahr 2000 vom Ausschuss unterbreiteten Empfehlungen zur Verhütung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, vor allem im familiären Bereich, umzusetzen. Die Regierung stellte einen nationalen Plan zur Gleichstellung der Geschlechter von 2001 bis 2005 vor, der Maßnahmen zur Überwindung des Problems enthielt. Dazu zählten Forschungsprojekte, die Einrichtung von Kriseninterventions- und Beratungsstellen für Opfer familiärer Gewalt sowie Kampagnen zur Schärfung des öffentlichen Bewusstseins.

Todesstrafe

Obwohl zuverlässige Informationen nur schwer erhältlich waren, wurde im Berichtszeitraum vermutlich mindestens ein Gefangener exekutiert. Der Stellvertretende Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs erklärte im Oktober, dass im Jahr 2003 gegen zwei Männer die Todesstrafe verhängt worden sei, während andere Quellen von möglicherweise bis zu fünf Todesurteilen sprachen.

Am 13. Mai befand der UN-Menschenrechtsausschuss, dass die Geheimhaltung um die Todesstrafe in Belarus unmenschlicher Behandlung der betroffenen Familien gleichkommt. Gefangene werden dort insgeheim hingerichtet, ohne dass ihre Familien über den Zeitpunkt der Exekution oder den Beisetzungsort der Toten unterrichtet werden. In den Fällen Bondarenko gegen Belarus und Ljaschkewitsch gegen Belarus kam der Ausschuss zu dem Schluss, dass diese Vorgehensweise “eine Einschüchterung oder Bestrafung der Angehörigen zur Folge hat, da man sie bewusst im Ungewissen lasse und einer schweren psychischen Belastung aussetze”.


Amnesty Report 2003 – Belarus

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2002

Amtliche Bezeichnung: Republik Belarus

Staatsoberhaupt: Alexandr Lukaschenka
Regierungschef: Gennadi Nowitzki
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Internationaler Strafgerichtshof: Statut nicht unterzeichnet

Einige Aufsehen erregende Fälle von “Verschwindenlassen” blieben ungeklärt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung geriet im Berichtsjahr erheblich unter Druck, als mehrere Journalisten der strafbaren Verleumdung für schuldig befunden und zu Haftstrafen verurteilt wurden. Menschenrechtsverteidiger sahen sich anhaltenden Schikanen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. Mehrere hundert Personen wurden wegen ihres gewaltfreien oppositionellen Engagements festgenommen und manche von ihnen anschließend zu Gefängnisstrafen verurteilt. Wiederholt trafen Berichte über Misshandlungen an Häftlingen ein, die bisweilen Folterungen gleichkamen. Belarus blieb das letzte europäische Land, das zum Tode verurteilte Gefangene hinrichtete.

Hintergrundinformationen

Verletzungen der Menschenrechte und fundamentaler Freiheitsrechte sowie das Fehlen einer pluralistischen Demokratie trübten weiterhin die Beziehungen von Belarus zur internationalen Gemeinschaft und führten zur wachsenden Isolation des Landes. Ende September wies die Parlamentarische Versammlung des Europarats kategorisch das Ansinnen zurück, den Status von Belarus als Sondergast in der Versammlung wieder herzustellen. In der diesbezüglichen Entschließung 1306 hieß es: “Zurzeit weist Belarus gravierende demokratische Defizite auf und erfüllt noch nicht die einschlägigen Standards des Europarats. Der Wahlvorgang ist mangelhaft, die Menschenrechtsverletzungen halten an, eine Zivilgesellschaft ist nur in Ansätzen vorhanden, an der Unabhängigkeit der Justiz bestehen Zweifel, regionale Verwaltungsstrukturen sind unterentwickelt, und überdies besitzt das Parlament nur eingeschränkte Befugnisse.”

Fälle von “Verschwindenlassen”

Die Behörden unterließen es, das Schicksal der führenden Oppositionellen Juri Sacharenko und Wiktor Gontschar sowie des Geschäftsmannes Anatoli Krassowski und des Journalisten Dmitri Sawadski aufzuklären, die 1999 beziehungsweise 2000 “verschwunden” waren. Ihre Untätigkeit stieß international weiterhin auf Kritik. Im September erklärte die Parlamentarische Versammlung des Europarats ihre »ernsthafte Besorgnis über die mangelnden Fortschritte« und richtete einen Ermittlungsunterausschuss ein, um diesen Fällen von “Verschwindenlassen” nachzugehen.

Am 14. März befand das Regionalgericht in Minsk vier Männer unter anderem des “Verschwindenlassens” des für das öffentliche russische Fernsehen tätigen Kameramannes Dmitri Sawadski im Juli 2000 für schuldig, obwohl die Leiche des Journalisten nie gefunden und die Umstände seines mutmaßlichen Todes nicht aufgeklärt wurden. Die Angeklagten, von denen zwei ehemals der polizeilichen Eliteeinheit Almaz angehört hatten, wurden zu langen Haftstrafen verurteilt. Menschenrechtsbeobachter bewerteten das Verfahren und die Schuldsprüche als fehlerhaft. So war in dem Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hatte, versäumt worden, sich mit einer Reihe von Vorwürfen zu befassen, denen zufolge hohe Staatsbeamte an den zahlreichen Fällen von »Verschwindenlassen« in Belarus beteiligt sein sollen.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Medien hatten 2002 unter verstärkter staatlicher Repression zu leiden, da die Behörden auf Gesetze über Verleumdung zurückgriffen, um die legitime Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung einzuschränken. Der Verleumdung schuldig gesprochenen Journalisten drohte Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren. Im Berichtszeitraum wurden drei Vertreter der Printmedien wegen Verleumdung zu Haftstrafen verurteilt. Es handelte sich bei ihnen um gewaltlose politische Gefangene. Man hielt die drei in einer weit von Minsk entfernten bewachten Kaserne in Gewahrsam und zog sie während der gesamten Dauer ihrer Haft zu Zwangsarbeit heran. Gegen mehrere andere Journalisten angestrengte Gerichtsverfahren waren Ende 2002 noch anhängig.

Am 24. Juni verurteilte das Gericht des Bezirks Leninski in Grodno Nikolai Markewitsch, den Herausgeber der unabhängigen Tageszeitung Pagonia, und den dort beschäftigten Redakteur Pawel Moscheiko wegen Verleumdung von Präsident Lukaschenka zu zweieinhalb beziehungsweise zwei Jahren “eingeschränkter Freiheit”. Die Strafen wurden im August um je ein Jahr reduziert. Die Journalisten hatten im Vorfeld der Präsidentenwahlen im September 2001 in einem unveröffentlichten Artikel den weithin geteilten Verdacht der mutmaßlichen Beteiligung der Administration um Präsident Lukaschenka an mehreren Fällen von “Verschwindenlassen” geäußert.

Am 16. September verurteilte ein Gericht in Minsk Wiktor Iwaschkjewitsch, den Herausgeber der unabhängigen Tageszeitung Rabochy, zu einer Strafe von zwei Jahren “eingeschränkter Freiheit”, nachdem man ihn für schuldig befunden hatte, in einem im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen veröffentlichten Zeitungsartikel Präsident Lukaschenka verleumdet zu haben. In dem beanstandeten Artikel war der Regierung Korruption vorgeworfen worden.

Übergriffe gegen Journalisten

Erneut trafen Berichte ein, denen zufolge unabhängige Journalisten und Autoren von nicht identifizierten Männern tätlich angegriffen worden sind. Es wurden weder die Umstände der Übergriffe aufgeklärt noch die dafür Verantwortlichen vor Gericht zur Rechenschaft gezogen.

Allein im September wurden bei separaten Zwischenfällen drei Journalisten und Autoren von unbekannten Angreifern bewusstlos geschlagen. Gennadi Kesner, ein Korrespondent des in Warschau ansässigen unabhängigen Rundfunksenders Radio Racyja, erlitt bei einem Angriff am 28. September in Minsk eine schwere Kopfverletzung. Dem Vernehmen nach wurden bei dem Überfall keine Wertsachen entwendet.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger sahen sich anhaltenden Schikanen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. Die staatlich kontrollierte Rechtsanwaltskammer, das Anwaltskollegium, versuchte, unzulässigen Einfluss auf die Tätigkeit unabhängiger Anwälte zu nehmen. Ebenso wie Journalisten mussten auch Rechtsanwälte damit rechnen, wegen Verleumdung strafrechtlich verfolgt zu werden.

Am 30. September teilte das Anwaltskollegium von Minsk der bekannten Menschenrechtsanwältin Vera Stremkowskaja mit, dass man ihr nicht erlauben würde, ins Ausland zu reisen. Sie hatte kurz zuvor an einer von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Warschau ausgerichteten Konferenz teilgenommen und dort die Anwaltsvereinigung für den von ihr auf Menschenrechtsanwälte ausgeübten Druck kritisiert.

Am 11. Oktober sprach das Bezirksgericht von Leninski in Minsk den Anwalt Igor Aksentschik der Verleumdung schuldig und verhängte gegen ihn eine zur Bewährung ausgesetzte 18-monatige Freiheitsstrafe. Er hatte im Februar während des hinter verschlossenen Türen stattfindenden Verfahrens gegen die Männer, denen das »Verschwindenlassen« von Dmitri Sawadski zur Last gelegt wurde, öffentlich einen führenden Staatsvertreter mit dem Vorfall in Verbindung gebracht. Igor Aksentschik war in dem Prozess als Bevollmächtigter der Mutter von Dmitri Sawadski aufgetreten. Er wurde später aus dem Anwaltskollegium ausgeschlossen, was es ihm unmöglich machte, weiterhin als Anwalt zu praktizieren.

Inhaftierung von Demonstranten

Die Behörden griffen immer häufiger zu repressiven Maßnahmen, um friedliche Proteste zu ersticken. Zahlreiche Menschen wurden nur deshalb verhaftet, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrgenommen hatten. Allein zwischen Januar und April nahmen die Behörden im Zuge regierungsfeindlicher Demonstrationen und Mahnwachen mehr als 200 Personen fest, von denen mindestens 51 anschließend zu Freiheitsstrafen von drei bis 15 Tagen verurteilt wurden. Auch im weiteren Verlauf des Berichtsjahres kam es immer wieder zu Festnahmen, wenn auch in geringerem Umfang.

Am 5. April nahm die Polizei in Grodno 13 Journalisten in Gewahrsam, weil sie eine nicht genehmigte Mahnwache anlässlich der bevorstehenden Verhandlung gegen die Pagonia-Journalisten Nikolai Markewitsch und Pawel Moscheiko organisiert hatten. Kurz darauf verurteilte das Bezirksgericht von Leninski sechs der Journalisten zu Haftstrafen zwischen drei und zehn Tagen. Es handelte sich bei ihnen um gewaltlose politische Gefangene.

Langjährige gewaltlose politische Gefangene

Am 25. März endete für Andrej Klimow ein vierjähriger Freiheitsentzug, als er nach Abbüßung von zwei Dritteln seiner sechsjährigen Haftstrafe aus der Strafkolonie UZ-15 in Minsk entlassen wurde. Trotz seiner Freilassung verbot man ihm, ins Ausland zu reisen und bestimmte Aktivitäten aufzunehmen. Andrej Klimow war im Februar 1998 aufgrund offenkundig falscher Korruptionsvorwürfe festgenommen worden.

Der Wissenschaftler Professor Juri Bandaschewski blieb weiterhin in der Strafkolonie UZ-15 in Minsk inhaftiert. Ein Gericht hatte ihn im Juni 2001 wegen Bestechlichkeit schuldig gesprochen und zu acht Jahren Gefängnis verurteilt, obwohl weithin vermutet wurde, dass seine strafrechtliche Verfolgung mit seiner Kritik an der offiziellen Reaktion auf die Katastrophe im Atomkraftwerk Tschernobyl im Jahr 1986 zusammenhing. Berichten zufolge verbesserten sich die Haftbedingungen von Juri Bandascheswki Mitte Juni, als man ihm erlaubte, in gewissem Umfang seiner wissenschaftlichen Arbeit nachzugehen. Allerdings erklärte seine Frau Galina Bandaschewskaja, die ihren Mann Anfang September und im November besucht hat, dass sie eine klare Verschlechterung seiner geistigen Gesundheit festgestellt habe und glaube, dass er unter schweren Depressionen leide.

Folterungen und Misshandlungen

Es wurden zahlreiche Berichte über Misshandlungen durch Polizeibeamte bekannt, die in manchen Fällen Folterungen gleichkamen. Regierungsfeindliche Demonstranten waren besonders von Übergriffen gefährdet, meist zum Zeitpunkt ihrer Festnahme. Da keine unverzüglichen, unparteiischen und gründlichen Ermittlungen zur Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen stattfanden, wurden die beschuldigten Polizisten nur selten zur Rechenschaft gezogen.

Stas Potschobut, ein 26-jähriger Punkmusiker, wurde eines Abends im September, als er sich in Grodno mit Freunden auf dem Heimweg befand, von Polizeibeamten angehalten. Die Polizisten legten ihm Handschellen an und zwangen ihn in ein Polizeifahrzeug, als er nach ihren Ausweisen verlangte. Einer der Beamten soll Stas Potschobut dem Vernehmen nach mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Dabei erlitt der Musiker eine Gehirnerschütterung sowie schwere Blutergüsse im Bereich des linken Auges und musste sich stationär im Krankenhaus behandeln lassen. Trotz seiner Verletzungen und der Aussagen von Augenzeugen unterließ es die Staatsanwaltschaft von Grodno, den Polizeibeamten unter Anklage zu stellen.

Todesstrafe

Belarus blieb das letzte Land in Europa, das zum Tode verurteilte Gefangene hinrichtete. Am 30. Mai lehnte das Repräsentantenhaus, das Unterhaus des Parlaments, nach einer entsprechenden Debatte die Abschaffung der Todesstrafe ab. Im September bestätigte der Innenminister, dass im Berichtsjahr bis zu diesem Zeitpunkt fünf Personen hingerichtet worden waren. Außerdem soll er vorgeschlagen haben, zu lebenslanger Haft verurteilten Personen das Recht zu geben, selbst zwischen lebenslangem Freiheitsentzug und der Todesstrafe zu wählen.

Ein Delegierter von amnesty international reiste im Oktober nach Minsk, um an einer Konferenz teilzunehmen und mit Menschenrechtsverteidigern zu Gesprächen zusammenzutreffen.


Amnesty Report 2002 – Belarus

Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2001

Amtliche Bezeichnung: Republik Belarus

Staatsoberhaupt: Alexander Lukaschenka
Regierungschef: Gennadi Nowitzki (löste im Oktober Wladimir Jermoschin ab)
Hauptstadt: Minsk
Einwohner: 10,1 Millionen
Amtssprachen: Belarussisch, Russisch
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Ratifikation / Unterzeichnung von Menschenrechtsabkommen im 2001: Genfer Flüchtlingskonvention und dessen Protokoll

Bei der Aufklärung mehrerer möglicher Fälle von “Verschwindenlassen” in Belarus im Jahr 1999 zeichneten sich keinerlei Fortschritte ab. Mindestens zwei langjährige gewaltlose politische Gefangene blieben weiterhin in Haft, und Hunderte von Menschen wurden wegen ihres friedlichen oppositionellen Engagements in Gewahrsam genommen. Mehrfach war die Rede von Misshandlungen an inhaftierten Personen, insbesondere an Mitgliedern der Opposition. Menschenrechtsverteidiger sahen sich Schikanen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. Zum Tode verurteilte Gefangene wurden weiterhin im Geheimen und ohne vorherige Verständigung der Angehörigen hingerichtet.

Hintergrundinformationen

Präsident Alexander Lukaschenka wurde im September wieder gewählt. Es gab gravierende Bedenken bezüglich der Fairness des Urnengangs, und das Wahlergebnis wurde sowohl von der belarussischen Opposition als auch von vielen Regierungen anderer Staaten in Zweifel gezogen. Das Vorfeld der Wahlen war überschattet von zahlreichen Berichten über staatliche Willkürakte, die darauf abzielten, die friedlichen Aktivitäten der Opposition zu unterdrücken. Die Polizei durchsuchte die Büros von Organisationen, die die Wahlen beobachteten, sowie von unabhängigen Zeitungen und konfiszierte Büromaschinen und Wahlunterlagen. Außerdem wurden Menschen willkürlich in Gewahrsam genommen. Manche von ihnen sahen sich wegen ihres oppositionellen Engagements nach der Wahl anhaltender Verfolgung ausgesetzt.

Mögliche Fälle von “Verschwindenlassen”

Bei den Ermittlungen zur Klärung der Frage, wer für die Verschleppung und offensichtliche Tötung mehrerer prominenter politischer Gegner Präsident Lukaschenkas im Jahr 1999 verantwortlich war, zeichneten sich keine Fortschritte ab. Der frühere Innenminister Juri Sacharenko, der Erste Stellvertretende Vorsitzende des aufgelösten Parlaments und Dreizehnte Oberste Sowjet Wiktor Gontschar sowie sein Begleiter Anatoli Krassowski waren im Mai beziehungsweise September 1999 offenkundig dem “Verschwindenlassen” zum Opfer gefallen. Die von den belarussischen Behörden durchgeführten Ermittlungen dieser möglichen Fälle von “Verschwindenlassen” zogen wegen ihrer mangelnden Unparteilichkeit und Transparenz im In- und Ausland mehrfach Kritik auf sich.

Im Juni verlautete, dass zwei Beamte aus dem Büro des Generalstaatsanwalts, denen die Untersuchung der möglichen Fälle von “Verschwindenlassen” übertragen worden war, in die USA geflüchtet seien und dort Asyl erhalten hätten. Sie gaben an, dass Amtsträger aus Präsident Lukaschenkas engstem Kreis die polizeiliche Eliteeinheit Almaz dazu herangezogen hätten, eine Reihe von Mitgliedern der belarussischen Opposition zu eliminieren.

Am 24. Oktober 2001 begann in Minsk das Gerichtsverfahren gegen vier Männer, die angeklagt waren, im Juli 2000 den Kameramann Dmitri Sawadski vom Russischen Öffentlichen Fernsehen verschleppt und getötet zu haben. Zwei der Angeklagten gehörten dem Vernehmen nach sowohl früher als auch gegenwärtig der Eliteeinheit Almaz an, die mit einer Welle weiterer möglicher Fälle von »Verschwindenlassen« im Land in Verbindung gebracht wurde. Die Verhandlungen, die hinter verschlossenen Türen stattfanden, dauerten Ende des Berichtsjahres noch an.

Gewaltlose politische Gefangene

Am 18. Juni wurde der 43-jährige Professor Juri Bandaschewski vom Militärkollegium des Obersten Belarussischen Gerichtshofs in Gomel zu acht Jahren Haft in einer strengen Strafkolonie sowie zur Konfiszierung seines Eigentums verurteilt. Die Richter befanden ihn für schuldig, Bestechungsgelder von Studenten angenommen zu haben, die ins Medizinische Institut von Gomel aufgenommen werden wollten, dessen früherer Direktor er war. Weithin wurde allerdings vermutet, dass seine Verurteilung mit seiner offen geäußerten Kritik daran zusammenhing, wie die belarussischen Behörden auf die Katastrophe im Atomreaktor von Tschernobyl im Jahr 1986 reagiert haben. Internationale sowie inländische Prozessbeobachter gaben zu bedenken, dass nicht nur die Grundlage für Juri Bandaschewskis Verurteilung auf überaus schwachen Füßen stand, sondern auch sein Recht auf ein faires Gerichtsverfahren wiederholt verletzt worden war.

Andrej Klimow, ein 36-jähriger Abgeordneter des aufgelösten Parlaments und politischer Gegner Präsident Lukaschenkas, blieb weiterhin in Minsk inhaftiert. Er war im März 2000 unter der Anklage der Korruption zu sechs Jahren Freiheitsentzug sowie der Konfiszierung seines Eigentums verurteilt worden. Der wahre Grund für seine Inhaftierung dürfte jedoch seine oppositionelle Betätigung gewesen sein.

Am 5. Februar wurde Wladimir Koudinow im Rahmen einer Amnestie auf freien Fuß gesetzt, nachdem er vier Jahre im Gefängnis gesessen hatte. Ursprünglich hatte man ihn im August 1997 unter der Anklage, einen Polizeibeamten bestochen zu haben, zu sieben Jahren Haft verurteilt. Wladimir Koudinow war aktiv an dem Versuch beteiligt gewesen, ein Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Lukaschenka einzuleiten, weil dieser im November 1996 das Parlament aufgelöst hatte.

Folterungen und Misshandlungen

Im Januar erklärte der UN-Sonderberichterstatter über Folter in seinem Bericht, dass er die vom UN-Ausschuss gegen Folter im November 2000 zum Ausdruck gebrachte Kritik an Belarus teile. Als bedenklich bezeichnete er unter anderem die zahlreichen wiederkehrenden Folterungen und andere Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, denen sich insbesondere politische Gegner der Regierung und friedliche Demonstranten ausgesetzt sahen. Angesprochen wurde auch das durchgängige Versagen der Behörden, derartigen Meldungen rasch und unparteiisch nachzugehen und mutmaßliche Täter strafrechtlich zu verfolgen.

Inhaftierung von Demonstranten

Mehrfach verlautete, dass Personen festgenommen wurden, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wahrgenommen hatten. Einige aktive Oppositionelle wurden bis zu 15 Tage lang in Haft gehalten. Inhaftierte gaben häufig an, dass Polizeibeamte bei ihrer Festnahme unnötige Gewalt angewandt oder sie misshandelt hätten.

Zahlreiche Aktivisten der neu entstandenen Organisation ZUBR, in der sich demokratisch gesinnte Jugendliche und Menschenrechtler zusammengeschlossen haben, wurden während des Berichtsjahres zeitweise in Haft gehalten, nachdem sie wegen ihrer friedlichen Proteste festgenommen worden waren. Am 21. April wurden 33 junge Leute während einer friedlichen Demonstration gegen den Präsidenten im Gorki-Park in Minsk in Gewahrsam genommen. 14 von ihnen blieben bis zum 25. April im Untersuchungsgefängnis Okrestina in Minsk inhaftiert und wurden dann erst vor ein Gericht gestellt, das sie wegen der Teilnahme an einer nicht genehmigten Demonstration zu drei Tagen Freiheitsentzug verurteilte. Da die Strafe auf die Untersuchungshaft angerechnet wurde, kamen sie unmittelbar nach der Verhandlung wieder frei.

Harte Haftbedingungen

Während friedlicher Kundgebungen festgenommene Demonstranten beschwerten sich häufig über die Bedingungen, unter denen sie inhaftiert waren. Die Bedingungen in Haftanstalten und Gefängnissen lagen deutlich unter internationalen Standards und kamen oft grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleich.

Am 12. Juni musste der 60 Jahre alte gewaltlose politische Gefangene Valeri Schukin, ein langjähriger Menschenrechtsverteidiger, unabhängiger Journalist und Mitglied des aufgelösten Parlaments, wegen seiner oppositionellen Aktivitäten eine dreimonatige Gefängnisstrafe antreten. Er verbüßte seine Strafe in der Vollzugsanstalt von Zhodino, wo ihm bei seinem Eintreffen Beamte mit einem stumpfen Rasierer gewaltsam den langen Bart abrasierten. 20 Tage seiner Haft verbrachte Valeri Schukin isoliert in einer Strafzelle, nachdem er Berichten zufolge versucht hatte, andere Gefangene über ihre Rechte aufzuklären.

Menschenrechtsverteidiger

Personen, die sich für die Verteidigung und Förderung der Menschenrechte einsetzten, sahen sich bei ihrer Arbeit mit enormen Hindernissen konfrontiert, die Teil einer gezielten Kampagne der belarussischen Behörden zu sein schienen, sie von ihren Aktivitäten abzubringen.

Im Februar veröffentlichte der UN-Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten seinen Bericht über seinen Besuch in Belarus im Juni 2000. Der Bericht erwähnte die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz in Belarus sowie den Druck, der auf bestimmte Menschenrechtsanwälte ausgeübt wird. In ihm hieß es weiter, dass “es Anwälten gestattet sein muss, ohne Schikanen, Einschüchterungen, Behinderungen oder unangebrachte Einmischung vonseiten der Regierung oder irgendwelchen anderen Stellen ihrer Arbeit nachzugehen”.

Todesstrafe

In Belarus wurde weiterhin die Todesstrafe verhängt. Aufgrund der Geheimhaltung, der Informationen über die Todesstrafe unterlagen, die nach wie vor als Staatsgeheimnis galt, konnten keine verlässlichen Daten über die Anzahl der Hinrichtungen erhoben werden.

Delegierte von amnesty international besuchten in den Monaten Februar und März Brest, Gomel, Minsk, Mogilew und Witebsk.


Amnesty Report 2001 – Belarus

Amtliche Bezeichnung: Republik Belarus
Staatsoberhaupt: Alexander Lukaschenka
Regierungschef: Wladimir Jermoschin (löste Sergej Ling im Februar ab)
Hauptstadt: Minsk
Einwohner: 10,2 Millionen
Amtssprachen: Belarussisch, Russisch
Todesstrafe: nicht abgeschafft

Das Jahr 2000 brachte keine Besserung der Menschenrechtslage, was vom Ausland wiederholt mit Missbilligung zur Kenntnis genommen wurde. Ein prominenter Journalist fiel offenbar dem “Verschwindenlassen” zum Opfer, und gleichzeitig waren auch keine Fortschritte bei der Aufklärung der im Vorjahr mutmaßlich »verschwundenen« Oppositionellen zu verzeichnen. Eine Reihe von gewaltlosen politischen Gefangenen blieben weiterhin in Haft. Hunderte von Menschen wurden wegen ihrer friedlichen politischen Aktivitäten festgenommen. Es gab Vorwürfe, wonach die Polizei Gefangene misshandelt hat. Die Gesetze des Landes sahen nach wie vor keine Möglichkeit eines alternativen Zivildienstes für Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen vor. Es wurden weiterhin Todesurteile unter Geheimhaltung verhängt.

Hintergrundinformationen

Auch im Jahr 2000 kam es zu friedlichen Protesten der Opposition gegen Präsident Lukaschenka, in denen wahrhaft demokratische Parlaments- und Präsidentschaftswahlen gefordert wurden. Zwar fanden im Oktober schließlich Parlamentswahlen statt, deren Ergebnisse aber in Zweifel gezogen wurden. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und mehrere westliche Regierungen lehnten es wegen erheblicher Skepsis bezüglich der Fairness des Urnengangs ab, Wahlbeobachter zu entsenden.

Zwischenstaatliche Organisationen

Im Berichtszeitraum gab die Menschenrechtslage in Belarus Anlass zu Kritik seitens mehrerer zwischenstaatlicher Organisationen. So brachte die Parlamentarische Versammlung des Europarates im Januar ihre “tiefe Sorge” darüber zum Ausdruck, dass “Belarus beständig gegen die Standards des Europarates für demokratischen Pluralismus, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte verstößt”.

Im November wurde die Situation im Land vom UN-Ausschuss gegen Folter beleuchtet, der ebenfalls seine Besorgnis angesichts der “zahlreichen Anschuldigungen der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Strafe oder Behandlung” äußerte, die von “Behördenvertretern oder mit deren Billigung begangen wurden und sich vornehmlich gegen politische Gegner der Regierung und friedliche Demonstranten richteten. Dazu gehörten das Verschwindenlassen, Schläge und andere Zuwiderhandlungen gegen die [Anti-Folter-]Konvention.” Der UN-Ausschuss empfahl den Behörden, ihre Versäumnisse im Hinblick auf eine unparteiische Untersuchung dieser anhaltenden Menschenrechtsverletzungen zu korrigieren und “die Einrichtung einer unabhängigen und unparteiischen staatlichen sowie einer nichtstaatlichen nationalen Menschenrechtskommission in Betracht zu ziehen, ausgestattet mit ausreichenden Vollmachten, die unter anderem das Ziel haben, die Menschenrechte zu fördern und alle Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen”.

Mögliches “Verschwindenlassen”

Nachdem der Kameramann Dmitri Sawadski am 7. Juli zu einem verabredeten Treffen mit seinem Kollegen vom Russischen Öffentlichen Fernsehen, Pawel Scheremet, am Flughafen von Minsk nicht erschienen war und seitdem nicht mehr gesehen wurde, wurden Befürchtungen laut, er könnte dem “Verschwindenlassen” zum Opfer gefallen sein. Die belarussischen Behörden wiesen jegliche Verantwortung für sein mögliches »Verschwinden« von sich und beschuldigten die Opposition, dies inszeniert zu haben. Sowohl Dmitri Sawadski als auch Pawel Scheremet waren in der Vergangenheit wegen ihrer journalistischen Tätigkeit von den Behörden inhaftiert worden.

In Bezug auf den Verbleib von drei 1999 in Minsk offenbar “verschwundenen” führenden Oppositionellen – des ehemaligen Innenministers Juri Sacharenko, des Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden des aufgelösten Parlaments, Wiktor Gontschar, sowie seines Begleiters Anatoli Krassowski – gab es keine neuen Erkenntnisse.

Gewaltlose politische Gefangene

Zwei politische Gegner von Staatspräsident Lukaschenka verurteilte man im Berichtsjahr in Prozessen unter großem Medieninteresse zu Gefängnisstrafen. Nach Ansicht von amnesty international bestand der wahre Grund für ihre Inhaftierung darin, die oppositionelle Tätigkeit der beiden Männer zu unterbinden. Darüber hinaus wurden gegen zahlreiche Teilnehmer an Protestaktionen kürzere Haftstrafen verhängt, in der Regel nachdem man sie bei friedlichen Demonstrationen festgenommen hatte.

Am 19. Mai befand das Stadtgericht von Minsk den 52-jährigen Michail Tschigir, einen führenden Oppositionellen und ehemaligen Ministerpräsidenten, des Amtsmissbrauchs für schuldig. Die Anklage gegen ihn bezog sich auf seine Position als Bankdirektor, die er vor seinem Amtsantritt als Ministerpräsident 1994 innehatte. Das Gericht verurteilte ihn zu drei Jahren Gefängnis, davon zwei Jahre auf Bewährung, sowie zu einer hohen Geldstrafe als Entschädigungsleistung an die Staatskasse. Da er 1999 bereits acht Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte, musste er seine restliche Freiheitsstrafe nicht mehr antreten.

Andrej Klimow, ein 34-jähriger Abgeordneter des aufgelösten Parlaments und politischer Gegner von Präsident Lukaschenka, den man am 11. Februar 1998 im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit als Geschäftsmann in Haft genommen hatte, wurde am 17. März 2000 vom Minsker Leninski-Gericht zu sechs Jahren Freiheitsentzug und Zwangsarbeit in einer Strafkolonie verurteilt. Außerdem wurde die Konfiszierung seines Eigentums verfügt. amnesty international betrachtete Andrej Klimow als gewaltlosen politischen Gefangenen, ebenso wie Wladimir Koudinow, den man bereits im August 1997 nach einem unfairen Prozess ebenfalls im Zusammenhang mit seiner Unternehmertätigkeit zu Zwangsarbeit in derselben Strafkolonie verurteilt hatte.

Am 5. Oktober wurde der mutmaßliche gewaltlose politische Gefangene Wassili Leonow, ehemaliger Landwirtschaftsminister und Direktor des Agrarunternehmens Rassvet, im Zuge einer Amnestie aus dem Gefängnis entlassen. Man hatte ihn im Januar der Annahme von Bestechungsgeldern für schuldig befunden und zu vier Jahren Haft verurteilt, was nach Ansicht der Opposition ein politisch motivierter Schuldspruch war. Vor seiner Freilassung hatte Wassili Leonow nahezu drei Jahre im Gefängnis verbracht.

Haftbedingungen

Während ihrer Teilnahme an friedlichen Protestdemonstrationen beziehungsweise in der Zeit der Parlamentswahlen im Oktober inhaftierte Personen äußerten häufig Beschwerden über die Haftbedingungen. amnesty international brachte ebenfalls ihre Sorge wegen der Haftbedingungen in Haftanstalten und Untersuchungsgefängnissen zum Ausdruck, da diese in grobem Maße gegen entsprechende internationale Standards verstießen und der grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichkamen.

Am 30. März verurteilte man Wjatscheslaw Siwtschik, den Stellvertretenden Vorsitzenden der Belarussischen Volksfront, zu zehn Tagen Haft, weil er einige Tage zuvor an der Organisation einer Demonstration mitgewirkt hatte. Nach seiner Freilassung aus dem Untersuchungsgefängnis Okrestina soll er ausgesagt haben, dass man ihn bei kalter Witterung vorsätzlich in eine Zelle mit einer zerbrochenen Fensterscheibe gesteckt hatte. Seinen Angaben zufolge mussten sich schwergradig an Tuberkulose erkrankte Mitinsassen die Zelle mit anderen Häftlingen teilen. Am letzten Tag seiner Haft sollen Gefängniswärter Desinfektionsmittel in der Zelle versprüht haben, ohne dass die Insassen vorher die Möglichkeit hatten, den Raum zu verlassen.

Inhaftierung von Demonstranten

Im Rahmen seiner dritten periodischen Prüfung der Situation in Belarus brachte der UN-Ausschuss gegen Folter im November seine Besorgnis über “anhaltende Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, wie die Beschränkung der Unabhängigkeit der Presse, und des Rechts auf friedliche Versammlung” zum Ausdruck. Im Berichtsjahr gingen amnesty international weiterhin zahlreiche Meldungen über Personen zu, die wegen der Wahrnehmung dieser Rechte in Haft genommen worden waren.

Im Vorfeld der Wahlen vom Oktober nahm die Polizei Berichten zufolge in mehreren Städten des Landes, darunter Minsk, Bobrujsk und Witebsk, protestierende Bürger fest, weil diese versucht hatten, einen Wahlboykott zu organisieren. Ein Teil von ihnen erhielt dem Vernehmen nach Geldbußen auferlegt, und man beschlagnahmte ihre Flugblätter und andere Materialien.

Im November wurden über 100 junge Protestteilnehmer, viele von ihnen noch minderjährig, von der Polizei in Minsk nach einer nicht genehmigten Demonstration in Haft genommen. Die Polizisten sollen in beträchtlichem Maße Gewalt angewandt haben, um die Demonstranten in Polizeifahrzeuge zu zwingen.

Misshandlungen durch die Polizei

Bei einer von den Behörden nicht genehmigten Kundgebung in Minsk wurden Meldungen zufolge am 25. März etwa 400 bis 500 Demonstranten mehrere Stunden lang von der Polizei festgehalten. Auch gingen die Behörden gegen mindestens 30 Journalisten vor, die über die Demonstration berichteten. Dem Vernehmen nach wandte die Polizei in unnötiger Weise Gewalt an, um einige der Demonstranten festzunehmen. Mehrere Personen berichteten, von Polizisten zu Boden gestoßen, mit Schlagstöcken traktiert, getreten und wüst beschimpft worden zu sein.

Laut Aussagen von Juri Belenki, dem Vizevorsitzenden der Konservativen Christlichen Partei innerhalb der Belarussischen Volksfront, wurden er und seine Begleiter am 25. März auf dem Jakub-Kolas-Platz in Minsk von mehreren Polizisten tätlich angegriffen. Man soll ihm mit einem Schlagstock ins Gesicht geschlagen, ihn zu Boden gerissen und dann wiederholt mit Fausthieben und Fußtritten misshandelt haben. Danach wurde er nach eigenen Angaben für drei Tage in Haft genommen. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Minsk hat sich offenbar geweigert, Juri Belenkis Vorwürfen nachzugehen.

Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

Nach belarussischem Recht haben Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen keine Möglichkeit, einen alternativen Zivildienst abzuleisten. Männer im Alter von 18 bis 27 Jahren werden für 18 Monate zum Militärdienst eingezogen, mit Ausnahme von Universitätsabsolventen, die nur zwölf Monate ableisten müssen.

Das Regionalgericht in Retschitsa verhängte gegen den 21-jährigen Zeugen Jehovas Walentin Gulai am 23. März 2001 eine 18-monatige Bewährungsstrafe, weil er sich aus Gewissensgründen weigerte, dem Einberufungsbefehl Folge zu leisten. Das Urteil war an die Auflage gekoppelt, 18 Monate lang an staatlichen Bauprojekten Arbeitsdienst zu verrichten. Später wurde das Strafmaß vom Regionalgericht in Gomel zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verkürzt.

Im März nahmen Vertreter von amnesty international bei einem Besuch in Minsk an einer Menschenrechtskonferenz teil, beobachteten eine Demonstration sowie ein Gerichtsverfahren und kamen mit Rechtsanwälten und Nichtregierungsorganisationen zusammen.


Amnesty Report 2000 – Belarus

Amtliche Bezeichnung: Republik Belarus

Staatsoberhaupt: Alexander Lukaschenka
Regierungschef: Sergej Ling
Hauptstadt: Minsk
Einwohner: 10,4 Millionen
Amtssprachen: Belarussisch, Russisch
Todesstrafe: nicht abgeschafft

Auf verstärkte Proteste der Opposition reagierte die Regierung von Präsident Alexander Lukaschenka mit zunehmend härteren Maßnahmen. Prominente Oppositionelle, die sich gegen Präsident Lukaschenka aussprachen, wurden in Haft genommen, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf friedliche Versammlung wahrgenommen hatten. Nach vorliegenden Berichten sind mehrere führende Oppositionelle möglicherweise dem »Verschwindenlassen« zum Opfer gefallen. Politische Gegner des Präsidenten sowie Menschenrechtsaktivisten sahen sich Schikanen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. Auch 1999 verhängten die Gerichte etliche Todesurteile.

Hintergrundinformationen

1999 riefen Oppositionsgruppen mehrfach zu friedlichen Protestaktionen gegen Präsident Lukaschenka auf, bei denen sie die Legitimität seiner Amtsdauer anzweifelten. Mehrere hundert Personen wurden im Zuge der Proteste verhaftet und zu geringen Freiheitsstrafen oder Geldbußen verurteilt. An die Adresse der Polizei richteten sich zahlreiche Misshandlungsvorwürfe. 1996 hatte Präsident Lukaschenka eine Volksabstimmung initiiert, die zur Auflösung des Parlaments führte. Im selben Jahr folgte ein weiteres Referendum, mit dem der Präsident eine Verlängerung seiner Amtszeit bis zum Jahre 2001 durchsetzen konnte, obwohl bereits für 1999 Präsidentschaftswahlen angesetzt waren. Oppositionsgruppen sowie weite Teile der internationalen Staatengemeinschaft zweifelten die Rechtmäßigkeit des zweiten Referendums an, weil es nicht verfassungskonform gewesen sei, und argumentierten, die Amtszeit von Präsident Lukaschenka laufe im Juli 1999 ab. Die Weigerung von Präsident Lukaschenka, Neuwahlen abzuhalten, veranlasste die Opposition zu einer Reihe groß angelegter, landesweiter Protestaktionen. So fanden im Mai inoffizielle Präsidentschaftswahlen statt, an denen sich rund vier Millionen Menschen beteiligt haben sollen. Im Juli und Oktober gab es mehrere Großdemonstrationen, und sowohl in der Hauptstadt Minsk als auch in anderen Städten kam es zu etlichen kleineren Protestaktionen.

Mutmaßliches “Verschwindenlassen”

Mehrere führende Oppositionelle sind im Berichtsjahr möglicherweise dem “Verschwindenlassen” zum Opfer gefallen. Ihr mutmaßliches “Verschwinden” traf zeitlich mit wichtigen politischen Ereignissen in Belarus zusammen. Es hatte überdies den Anschein, dass die Behörden nur widerstrebend Ermittlungen einleiteten.

Als die Opposition im Mai zu inoffiziellen Präsidentschaftswahlen aufrief, fiel Juri Sacharenko, ehemals Innenminister von Belarus, offenbar dem “Verschwindenlassen” zum Opfer. Über seinen Verbleib herrschte bei Jahresende weiterhin Ungewissheit. Viktor Gontschar – Leiter des inoffiziellen Wahlausschusses und Erster Stellvertretender Vorsitzender des aufgelösten Parlaments – sowie sein Begleiter Anatoli Krassowski sind anscheinend am 16. September in Minsk “verschwunden”. Drei Tage später, am 19. September, hatte Viktor Gontschar den Mitgliedern des aufgelösten Parlaments ausführlich über die politische Situation in Belarus unter der Herrschaft von Präsident Lukaschenka Bericht erstatten wollen.

Gewaltlose politische Gefangene

1999 nahm die Zahl der gewaltlosen politischen Gefangenen zu. Mehrere führende Oppositionelle wurden im Berichtsjahr mit Freiheitsentzug bestraft, weil sie ihre Rechte auf friedliche Versammlung und auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hatten. Bei den von der Opposition organisierten und gewaltfrei verlaufenen Demonstrationen und Protestaktionen nahmen die Behörden Hunderte Personen fest. Die meisten von ihnen erhielten auf dem Verwaltungswege etwa zehntägige Freiheitsstrafen, einige Gegner von Präsident Lukaschenka dagegen wurden für Monate oder sogar Jahre inhaftiert.

Nikolai Statkewitsch, Vorsitzender der Belarussischen Sozialdemokratischen Partei, Valery Schukin, Menschenrechtsaktivist und Mitglied des aufgelösten Parlaments, sowie der letzte Stellvertretende Parlamentspräsident Anatoly Lebedko wurden im Berichtsjahr nach Demonstrationen der Opposition festgenommen und auf dem Verwaltungswege zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Im März nahmen die Behörden den ehemaligen Ministerpräsidenten Michail Tschigir wegen seiner oppositionellen Aktivitäten fest. Er hatte beabsichtigt, sich bei der für Mai anberaumten inoffiziellen Präsidentschaftswahl als Kandidat aufstellen zu lassen. Die gegen ihn erhobene Anklage wegen unlauterer Finanzgeschäfte während seiner Amtszeit als Direktor einer Bank wies Michail Tschigir als grundlos zurück. Nach acht Monaten Haft kam er Ende November unter Auflagen frei, wartete aber bei Jahresende noch immer auf die Eröffnung seines Gerichtsverfahrens. Zu den gewaltlosen politischen Gefangenen, die bereits mehrere Jahre in Haft verbracht haben, zählten Andrej Klimow und Wladimir Koudinow, die ebenfalls im Zusammenhang mit ihren beruflichen Geschäften angeklagt worden waren.

Verfolgung von Menschenrechtlern

Auf mehrere prominente Menschenrechtler wurde im Berichtsjahr Druck ausgeübt, damit sie ihre Arbeit einstellen. Schon in den letzten Jahren waren die Behörden zunehmend mit Einschüchterungsversuchen gegen Menschenrechtler vorgegangen. Zu den Opfern zählten die Rechtsanwältinnen Vera Stremkowskaja und Nadeschda Dudarewa sowie ihr Kollege Gari Pogonjailo, der neben seiner Anwaltstätigkeit auch als Vizepräsident des belarussischen Helsinki-Komitees aktiv war.

Im Juli wurde Oleg Voltschek nach Paragraph 201 Abs. 2 des belarussischen Strafgesetzbuches des “mutwilligen Rowdytums” angeklagt. Der Vorwurf bezog sich auf Oleg Voltscheks Beteiligung an einer von der Opposition organisierten friedlichen Protestaktion, während der er festgenommen und von Polizeibeamten misshandelt worden war. Oleg Voltschek ist Leiter eines Rechtshilfezentrums sowie einer nichtstaatlichen Gruppierung, die gefordert hatte, zur Aufklärung des mutmaßlichen “Verschwindens” von Juri Sacharenko Ermittlungen einzuleiten.

Mögliche gewaltlose politische Gefangene

Die Behörden versuchten im Berichtsjahr, die Aktivitäten mehrerer politischer Aktivisten und Journalisten zu behindern. 1999 gerieten die unabhängigen Medien in Belarus zur Zielscheibe intensiver staatlicher Beobachtung, und mehrere Journalisten sahen sich Einschüchterungsversuchen seitens der Behörden ausgesetzt. Nach wie vor wurde Paragraph 128 des Strafgesetzbuches, der Verleumdung staatlicher Vertreter unter Strafe stellt, dazu herangezogen, bekannte Oppositionelle und Menschenrechtler zu schikanieren und zum Schweigen zu bringen. Paragraph 128 sieht als Strafmaß Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren vor.

Im Juli nahmen die Behörden im belarussischen Büro des russischen Fernsehsenders ORT Irina Halip, Redakteurin der unabhängigen Tageszeitung Imya, unter der Beschuldigung fest, das Blatt habe in einem früheren Artikel den belarussischen Generalstaatsanwalt Oleg Boschelko verunglimpft. Irina Halip hatte sich in dem Sender aufgehalten, weil man dort ein Interview mit ihr machen wollte. Nach ihrer Freilassung wurde sie zwar mehrfach von den Behörden vernommen, war jedoch bis Ende des Jahres noch nicht formell unter Anklage gestellt worden.

Haftbedingungen

Die Bedingungen in den belarussischen Gefängnissen und Untersuchungshaftanstalten haben internationalen Mindeststandards nicht entsprochen und kamen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleich. Die Gefangenen erhielten nur dürftige Verpflegung, wurden nicht hinreichend medizinisch versorgt und waren in schlecht beheizten und kaum belüfteten überfüllten Zellen untergebracht. Häufig wurden sie zudem von Angehörigen des Wachpersonals körperlich misshandelt.

Der im Februar nach 18 Monaten Haft freigelassene gewaltlose politische Gefangene Alexej Schidlowski erhob den Vorwurf, während der Untersuchungshaft in der Stadt Schodino hätten er und andere Insassen ihre Zellen verlassen und mit schmerzhaft gestreckten Armen und Beinen an eine Wand gelehnt ausharren müssen. Wenn sie sich bewegt hätten oder zu Boden fielen, seien sie von den Wachen mit Fußtritten traktiert worden. In der Zwischenzeit, so Alexej Schidlowski, hätten die Wärter kaltes Wasser in ihre Zellen geleitet und die Häftlinge anschließend gezwungen, ohne Schuhe und Strümpfe und mit Hilfe von Tassen die Zellen wieder zu entleeren. War das innerhalb von 20 bis 30 Minuten nicht geschafft, hätten sie die ganze Übung wiederholen müssen.

Todesstrafe

Nach wie vor wurde die Todesstrafe extensiv angewendet. Bei einer Pressekonferenz im August erklärte der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes, in den ersten sieben Monaten des Jahres seien insgesamt 29 Menschen hingerichtet worden. Die Geheimhaltung, die über die Todesstrafenpraxis in Belarus bewahrt wurde, gab weiterhin Anlass zur Sorge. Informationen über die Todesstrafe gelten als Staatsgeheimnisse. Das geht so weit, dass nach der Hinrichtung von Gefangenen deren Angehörige weder über den Zeitpunkt noch über den Ort der Hinrichtung in Kenntnis gesetzt werden.

Im Juli erklärte die Mutter von Anton Bondarenko, dessen Todesurteil auch im Berufungsverfahren aufrechterhalten worden war, die Gefängnisbehörden hätten sich geweigert, ihr den genauen Hinrichtungstermin ihres Sohnes mitzuteilen. Mehrere Wochen lang war sie täglich ins Gefängnis gekommen, um zu sehen, ob ihr Sohn noch am Leben sei. Am 14. Juli hatte sie sich zusammen mit einer Freundin unweit der Präsidialverwaltung postiert, weil sie um eine Umwandlung des Todesurteils von Anton Bondarenko bitten wollte. Daraufhin wurde sie von Polizeibeamten verhaftet und drei Stunden lang festgehalten. Zehn Tage später, am 24. Juli 1999, wurde ihr Sohn hingerichtet.

Nichtstaatliche Organisationen und die unabhängige Presse

Auf der Grundlage eines Dekrets des Präsidenten vom Januar mussten sich sämtliche politische Parteien, Gewerkschaften und andere nichtstaatliche Organisationen erneut bei den Behörden registrieren lassen. Oppositionelle waren der Meinung, mit Hilfe des Dekrets sollten eher kritische Organisationen zum Schweigen gebracht werden. Mehrere nichtstaatliche Organisationen erhielten von den Behörden keine neue Zulassung.

Mehreren regierungskritischen unabhängigen Tageszeitungen wurde ebenfalls die Zulassung entzogen. Andere unabhängige Zeitungen mussten wegen angeblicher Steuervergehen ihr Erscheinen einstellen oder weil sie wegen kritischer Artikel über Regierungsvertreter in Verleumdungsprozessen zu hohen Geldstrafen verurteilt worden waren. Die Schikanen gegen die unabhängige Presse lösten im Ausland Empörung aus.


Amnesty Report 1999 – Belarus

Im Berichtsjahr wurden Hunderte friedliche Demonstranten von der Polizei in Haft genommen, unter ihnen gewaltlose politische Gefangene, und viele von ihnen schwer geschlagen. Nach vorliegenden Meldungen waren mindestens 84 Gefangene vom Vollzug der Todesstrafe bedroht, und mindestens 33 Menschen wurden hingerichtet.

Präsident Alexander Lukaschenka übte weiterhin nahezu völlige Kontrolle über die meisten Bereiche der Regierungsgeschäfte aus. Die beiden wichtigsten Gesetzesvollzugsorgane – das Komitee für Staatssicherheit (KGB) und das Innenministerium – waren allein dem Präsidenten verantwortlich.

Während des Berichtsjahres kam es zunehmend zu Protesten und Demonstrationen gegen die Politik der Regierung, die von der Polizei unter Einsatz von Gewalt aufgelöst wurden.

Nach wie vor war die Ableistung des Militärdienstes zwingend vorgeschrieben. Die Verfassung aus dem Jahre 1996 enthielt keinerlei Bestimmungen über das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen.

Nach gewaltfreien Protesten nahmen die Behörden Hunderte Demonstranten in Haft, unter ihnen gewaltlose politische Gefangene. Am 22. März wurden nach einer friedlichen Demonstration in Minsk anläßlich des 80. Jahrestages der Deklaration der staatlichen Unabhängigkeit Weißrußlands bis zu 50 Männerund Frauen von der Polizei festgenommen und geschlagen. Zu den Inhaftier-ten zählten Journalisten und Angehörige der Weißrussischen Volksfront (Belorussian Popular Front – BNF), unterihnen Boris Chamaida und Wladimir Pleschtschenka. Auch der 15jährigePawel Rachmanow wurde festgenommen. Sieben Personen befanden Gerichte für schuldig, der Zensur unterliegende Slogans gerufen und den Präsidenten beleidigt zu haben. Sie erhielten allerdings keine Freiheitsstrafen. Fünf Mitgliedereiner örtlichen Menschenrechtsgruppe, des Weißrussischen Helsinki-Komitees, wurden ebenfalls vorübergehend in Haft genommen.

Am 2. April löste die Polizei eine große Demonstration gegen die Regierungspolitik gewaltsam auf und nahm mehr als 50 Teilnehmer fest, unter ihnen Wjatscheslaw Siwtschik, Sekretär der BNF, der überdies schwer geschlagen wurde. Einen Tag darauf verurteilte man ihn auf der Grundlage von Verwaltungsvorschriften zu zehn Tagen Freiheitsentzug. Pawel Sewerinets, Vorsitzender der Jugendorganisation der BNF, wurde ebenfalls festgenommen und der “Anstiftung zu Massenunruhen”, der “Organisation von oder Beteiligung an gewalttätigen Aktionen gegen die öffentliche Ordnung” und des “Rowdytums2 angeklagt. Er muß im Falle seiner Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Bei beiden handelte es sich um gewaltlose politische Gefangene.

Vier weitere gewaltlose politische Gefangene, die ebenfalls am 2. April im Zuge der Proteste festgenommen worden waren, wurden ähnlicher Delikte angeklagt. Alexander Kaschenja und Iwan Abadowski erhielten nach vorliegenden Meldungen zehn- beziehungsweise 15tägige Freiheitsstrafen. Leonid Wasjutschenko und Dmitrij Waskowitsch blieben nach ihrer Festnahme zunächst in Haft, wo Dmitrij Waskowitsch geschlagen worden sein soll, um ihn zu zwingen, Pawel Sewerinets und anderen im Zuge der Proteste verhafteten Personen kriminelle Delikte anzulasten. Mehr als 50 weitere Demonstranten – ein Drittel vonihnen Berichten zufolge minderjährig – wurden für mehrere Stunden und einige über Nacht in Gewahrsam gehalten. Mehrere Festgenommene befand ein Gericht am 3. April im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an einer nicht genehmigten Demonstration für schuldig. Sie wurden zu Geldstrafen verurteilt oder erhielten eine Verwarnung. Anschließend setzte man sie wieder auf freien Fuß.

Im Februar mußten sich zwei Mitglieder der Jugendorganisation der BNF – der 19jährige Alexej Schidlowski und der 16jährige Vadim Labkowitsch – nach Paragraph 201 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs wegen »böswilligen Rowdytums« und nach Paragraph 186 wegen “Mißbrauchs von Staatssymbolen” vor Gericht verantworten. Bei beiden handelte es sich um gewaltlose politische Gefangene. Sie waren im August 1997 festgenommen worden, weil sie gegen den Präsidenten und die Regierung gerichtete Graffiti an die Wände öffentlicher Gebäude gesprüht und das Nationalbanner von Weißrußland auf dem Gebäude der Stadtverwaltung gegen die verbotene rot-weiße Flagge der Opposition und der BNF ausgetauscht haben sollen. Am 24. Februar verurteilte das Regionalgericht von Minsk Vadim Labkowitsch zu einer 18monatigen Bewährungsstrafe und Alexej Schidlowski zu 18 Monaten Haft. Wie es hieß, war Alexej Schidlowski im Untersuchungshaftzentrum von Schodino von Wärtern so schwer geschlagen worden, daß er einen Monat im Krankentrakt hatte zubringen müssen.

Nach einer friedlichen Demonstration am 25. April zum Gedenken an das Kernkraftunglück in Tschernobyl im Jahre 1986 nahm die Polizei bis zu 40 Teilnehmer fest, von denen einige im Gewahrsam geschlagen worden sein sollen (siehe unten).

Menschenrechtsaktivisten und Menschenrechtsanwälte sahen sich mit Verfolgungsmaßnahmen durch die Behörden konfrontiert. Die Menschenrechtsanwältin Vera Stremskowskaja mußte sowohl vor Vertretern des Justizministeriums als auch vor den Anwaltskammern von Weißrußland und Minsk erscheinen. Offenbar wollten die Behörden sie unter Druck setzen und ihren Ausschluß aus der Anwaltskammer erreichen. Es hatte den Anschein, daß die Maßnahmen gegen Vera Stremskowskaja politisch motiviert waren.

Überdies beschuldigten Regierungsvertreter Vera Stremskowskaja, Informationen aus Akten über drei ihrer Mandanten – Andrej Klimow, Wasili Starowoitow und Wladimir Kudsinnow – weitergegeben zu haben und werteten dies als Verstoß gegen die Standesregeln der Rechtsanwälte. Ihre Mandanten, ausnahmslos Geschäftsleute und ehemalige Mitglieder des von Präsident Lukaschenka aufgelösten 13. Obersten Sowjets, befanden sich unter der Anklage der Bestechung in Haft. Vermutlich war jedoch der tatsächliche Grund für ihre Inhaftierung, daß sie öffentlich Kritik an der Politik des Präsidenten geübt hatten. amnesty international betrachtete die drei als gewaltlose politische Gefangene. Im September hieß es in Berichten, Wladimir Kudsinnow sei im Haftlager UZH 15/1 in Minsk mißhandelt worden.

Am 8. Juni setzte sich nach vorliegenden Meldungen der Rechtsanwalt Alexej Filiptschanka vor dem Stadtgericht von Nowopolotsk aus Protest gegen Menschenrechtsverletzungen und das Justizsystem des Landes selbst in Brand. Im August erlag er seinen Verletzungen.

Auch Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung führten zur Inhaftierung von gewaltlosen politischen Gefangenen. Im Januar verurteilte ein Gericht die beiden russischen Fernsehjournalisten Pawel Scheremet und Dmitri Zawadski wegen Verschwörung und illegaler Einreise zu Bewährungsstrafen von zwei beziehungsweise zweieinhalb Jahren (siehe Jahresbericht 1998). Pawel Scheremet wurde überdies für schuldig befunden, “seine beruflichen Befugnisse zum Schaden des öffentlichen Interesses überschritten” zu haben.

Zahlreiche Oppositionelle wurden bei ihrer Festnahme und in der Untersuchungshaft geschlagen. Wjatscheslaw Siwtschik soll am 2. April von Polizeibeamten so schwer verprügelt worden sein, daß er sich im Krankenhaus wegen einer Gehirnerschütterung behandeln lassen mußte. Der im April bei der Tschernobyl-Demonstration festgenommene 14jährige Anton Taras wurde Berichten zufolge von Polizeibeamten gezwungen, die Gasmaske, die er als Symbol während der Proteste getragen hatte, aufzusetzen. Anschließend unterbrachen die Beamten die Luftzufuhr, bis der Junge Erstickungsanfälle bekam, eine Foltermethode, die unter dem Namen “Elefant” bekannt ist. Nach Kenntnis von amnesty international wurden keine Untersuchungen zur Aufklärung von Folter- oder Mißhandlungsvorwürfen eingeleitet.

Nach wie vor wurde die Todesstrafe extensiv angewendet. Da jedoch Daten über die Todesstrafe als Staatsgeheimnisse gelten, waren Informationen nur schwer erhältlich. Berichten zufolge erklärte Präsident Lukaschenka im Januar, daß im Jahre 1997 30 Menschen hingerichtet worden seien. Mindestens 84 Gefangene waren nach vorliegenden Meldungen vom Vollzug der Todessstrafebedroht. Der Stellvertretende Generalstaatsanwalt von Weißrußland gab Berichten zufolge bekannt, zwischen Januar und August 1998 seien 33 Menschen hingerichtet worden.

Zu den unmittelbar vom Vollzug der Todesstrafe bedrohten Verurteilten zählten auch die im Gefängnis SIZO Nr. 1 in Minsk einsitzenden Iwan Fomin, Sergej Protiraew, Igor Skliarenko, Michail Gluschenok und Sergej Zababurin. Iwan Fomin und Michail Gluschenok sollen nach vorliegenden Meldungen unter der Folter zur Unterzeichung von Geständnissen gezwungen worden sein. Vier der fünf Gefangenen haben ferner offenbar kein faires Gerichtsverfahren erhalten. Berichten zufolge werden außerdem die Todestraktinsassen in SIZO Nr. 1 in Minsk regelmäßig mißhandelt, unter anderem durch Schläge mit einem Holzhammer. Im Januar wandelte der Oberste Gerichtshof das gegen F. Verega verhängte Todesurteil in eine 15jährige Freiheitsstrafe um.

amnesty international forderte die unverzügliche und bedingungslose Freilassung sämtlicher gewaltloser politischer Gefangener, einschließlich der Demonstranten, die allein deshalb festgenommen worden sind, weil sie ihr Recht auf Versammlungsfreiheit in friedlicher Weise wahrgenommen haben. Die Organisation drängte darauf, alle Mißhandlungsvorwürfe zügig und unparteiisch zu untersuchen und die Verantwortlichen strafrechtlich zu belangen.

Des weiteren forderte amnesty international die Behörden auf, ihre offenkundige Praxis, Menschenrechtsanwälte durch Entzug ihrer Zulassung zu maßregeln und zum Schweigen zu bringen, zu beenden, und wandte sich gegen die Versuche, Vera Stremskowskaja aus der Anwaltskammer ausschließen zu lassen. Die Organisation forderte die Behörden ferner auf, allen Menschenrechtsanwälten, beispielsweise Nadeschda Dudarewa und Gari Pogonjailo, die wegen ihres menschenrechtlichen Engagements aus der Anwaltskammer ausgeschlossen worden waren, ihre Zulassung zurückzugeben.

amnesty international drängte die Behörden von Weißrußland, die Todesstrafe abzuschaffen und ein Hinrichtungsmoratorium zu erlassen. An Präsident Lukaschenka appellierte sie, sämtlichen zum Tode verurteilten Gefangenen Gnade zu gewähren.


Amnesty Report 1998 – Belarus

Im Berichtsjahr wurden Hunderte friedliche Demonstranten in Haft genommen, unter ihnen gewaltlose politische Gefangene. Berichten zufolge waren Folterungen und Mißhandlungen durch Beamte mit Polizeibefugnissen weit verbreitet. Mindestens 17 Menschen wurden zum Tode verurteilt und nach vorliegenden Meldungen rund 30 Gefangene hingerichtet.

Präsident Alexander Lukaschenka übte nahezu völlige Kontrolle über die meisten Bereiche der Regierungsgeschäfte aus. Die beiden wichtigsten Gesetzesvollzugsorgane – das Komitee für Staatssicherheit (KGB) und das Innenministerium – waren allein dem Präsidenten verantwortlich. Der Präsident nutzte seine verfassungsmäßigen Vollmachten zum Erlaß mehrerer Dekrete, die gegen in der Verfassung verankerte Garantien für den Schutz der Menschenrechte verstießen. Mit Dekreten aus den Monaten März, Mai und Oktober wurden beispielsweise drastische Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verfügt, der Zugang von Häftlingen zu einem Rechtsbeistand weiter eingeschänkt, mehreren im Menschenrechtsbereich aktiven Rechtsanwälten die Zulassung entzogen und die Inhaftierung von Verdächtigen ohne Kontakt zur Außenwelt für die Dauer von bis zu 30 Tagen ermöglicht. Alle diese Bestimmungen stellten eine Verletzung internationaler wie innerstaatlicher Rechtsvorschriften dar.

Im November mußte die größte unabhängige Tageszeitung in Weißrußland, Swaboda, auf einen Gerichtsbeschluß hin ihr Erscheinen einstellen, vermutlich wegen zweier Artikel, in denen Kritik an der Regierung geübt worden war.

Nach wie vor war die Ableistung des Militärdienstes zwingend vorgeschrieben. Ein Gesetzesentwurf über die Schaffung eines zivilen Ersatzdienstes, der mit drei Jahren allerdings doppelt so lange dauern sollte wie der Militärdienst, hatte dem Parlament bereits 1994 zur Beratung vorgelegen. Die Verfassung aus dem Jahre 1996 enthält hingegen keinerlei Bestimmungen über das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen.

Anfang Januar erklärte die Parlamentarische Versammlung des Europarates die weißrussische Verfassung von 1996 für “illegal”, da sie “grundlegende demokratische Standards nicht respektiert und sowohl gegen das Prinzip der Gewaltentrennung als auch gegen die Rechtsstaatlichkeit verstößt”, und setzte den Status des Sondergastes, den Weißrußland in der Parlamentarischen Versammlung genoß, aus.

Im Oktober erklärte der UN-Menschenrechtsausschuß, dem Weißrußlands vierter periodischer Bericht über die zur Umsetzung der Bestimmungen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte ergriffenen Maßnahmen zur Prüfung vorlag, daß sich die Menschenrechtslage in Weißrußland seit 1992 wesentlich verschlechtert hat. Insbesondere kritisierte der Ausschuß den breiten Anwendungsbereich der Todesstrafe und die hohe Zahl von Hinrichtungen. Er äußerte Bedenken angesichts von Vorwürfen über Mißhandlungen durch Beamte mit Polizeibefugnissen bei friedlichen Demonstrationen, im Zuge von Festnahmen und in der Haft, beklagte den häufigen Waffeneinsatz durch die Polizei und andere Sicherheitskräfte sowie die schweren Einschränkungen, denen die Rechte auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit unterliegen. Beunruhigt zeigte sich der Ausschuß ferner angesichts vorliegender Berichte über die Verfolgung und Inhaftierung von Menschenrechtsaktivisten durch die Behörden von Weißrußland.

Während des Berichtszeitraums wurden weitere Personen als gewaltlose politische Gefangene in Haft genommen. Die Menschenrechtlerin Tatjana Protko beispielsweise, Leiterin des eißrussischen Helsinki-Komitees (Belarussian Helsinki Committee – BHC), wurde im Oktober von Beamten des Innenministeriums in Gewahrsam genommen und der Behinderung der Polizei angeklagt. Berichten zufolge hatte sie die Beamten lediglich gebeten, sich auszuweisen. Wie es hieß, waren ihre Recherchen im Fall eines mutmaßlichen Opfers von Menschenrechtsverletzungen ein Grund für ihre Inhaftierung. Außerdem wollten die Behörden sie offenbar daran hindern, in der folgenden Woche mit einer nichtstaatlichen weißrussischen Delegation zum UN-Menschenrechtsausschuß zu reisen. Tatjana Protko, bei der es sich um eine gewaltlose politische Gefangene handelte, mußte sich einen Tag nach ihrer Festnahme vor Gericht verantworten. Nachdem die Anklagen mangels Beweisen fallengelassen worden waren, ließ man sie aus der Haft frei.

Im Juli wurden in Minsk drei Mitarbeiter des staatlichen russischen öffentlichen Fernsehsenders ORT bei der gewaltfreien Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit festgenommen. Pawel Scheremet, Leiter des ORT-Büros, der Kameramann Dmitri Sawadski und der Fahrer des Fernsehteams, Jaroslaw Owtschinnikow, wurden in das unweit der litauischen Grenze gelegene Haftzentrum von Grodno gebracht. Berichten zufolge stand ihre Festnahme im Zusammenhang mit einer inoffiziellen Reise ins Grenzgebiet zwischen Weißrußland und Litauen vom Juli. Der dort aufgezeichnete Beitrag war zum Zeitpunkt ihrer Festnahme schon im russischen Fernsehen gezeigt worden. Bereits früher hatten die Behörden Pawel Scheremet vorgeworfen, seine Berichterstattung sei voreingenommen. Am 8. Oktober kamen alle drei aus der Haft frei. Pawel Scheremet und Dmitri Sawadski warteten bei Jahresende noch auf die Eröffnung ihres Gerichtsverfahrens. In Berichten hieß es, einem der Rechtsanwälte von Pawel Scheremet sei die Zulassung entzogen worden, während der andere auf die Drohung hin, auch er werde seine Zulassung verlieren, sein Mandat niedergelegt hatte.

Während des gesamten Berichtsjahres wurden bei friedlichen Streikaktionen und Demonstrationen hunderte Oppositionelle in Haft genommen und mißhandelt, unter ihnen gewaltlose politische Gefangene. Viele wurden wegen Verstoßes gegen Verwaltungsvorschriften angeklagt, mit Geldbußen belegt und auf freien Fuß gesetzt. Andere kamen bis zur Eröffnung ihres Gerichtsverfahrens frei.

Im März wurden nach einer friedlichen Demonstration gegen Präsident Lukaschenka in Minsk zwischen 70 und 150 Personen festgenommen. Auch Gennadi Karpenko, Stellvertretender Vorsitzender des Obersten Sowjet von Weißrußland, und Juri Sacharenko, einstmals Innenminister des Landes, wurden in Gewahrsam genommen und beschuldigt, eine nicht genehmigte Demonstration abgehalten zu haben. Auch der Künstler Gregori Kijiko zählte zu den Festgenommenen. Berichten zufolge war er von Polizeibeamten geschlagen worden. Bei Jahresende befand er sich auf freiem Fuß und wartete auf die Eröffnung seines Gerichtsverfahrens.

Im März wurden auch in anderen Landesteilen Demonstranten festgenommen, unter ihnen nach vorliegenden Meldungen auch ältere Menschen und kleine Kinder. Sie hatten sich an Protesten gegen Pläne der Regierung beteiligt, denen zufolge bestimmte Studenten ihren Gemeinschaftsdienst in Gebieten ableisten sollten, die durch den Unfall im Atomreaktor von Tschernobyl verseucht worden waren. Nach vorliegenden Meldungen löste die Polizei in der Stadt Kobrin einen friedlichen Marsch von 100 Schulkindern auf, die gegen die geplante Verkürzung ihrer Osterferien protestiert hatten. Acht Schuljungen wurden festgenommen und angeklagt, eine nicht genehmigte Zusammenkunft organisiert zu haben.

Im Oktober wurde Nadeschda Schukowa, eine Beobachterin des BHC, von Unbekannten, die vermutlich Verbindungen zur Polizei unterhielten, tätlich angegriffen und bedroht. Als sie das Bezirksgericht von Leninskij verließ, wo sie versucht hatte, Informationen über den Prozeß gegen Pawel Siwirinets und Jewgeni Skotschka zu erhalten, die tags zuvor bei einer friedlichen Demonstration festgenommen worden waren, traten zwei Männer in Zivilkleidung an sie heran, die ihr erklärten, die beiden Häftlinge befänden sich in einem in der Nähe geparkten Polizeifahrzeug. Berichten zufolge sprangen zwei Männer aus dem Fahrzeug, die Nadeschda Schukowa packten, sie mit Schlägen in die Magengegend traktierten, ihr ein Messer an den Hals setzten und sie in einen nahe gelegenen Innenhof zerrten. Dort holten sie aus der Handtasche von Nadeschda Schukowa ihren BHC-Ausweis und stießen Drohungen gegen sie und andere BHC-Mitglieder aus. Die bei der Tagung des UN-Menschenrechtsausschusses anwesende Delegation der Regierung von Weißrußland erklärte, im Fall von Nadeschda Schukowa seien strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden. Wer immer als Täter identifiziert werde, müsse sich vor Gericht verantworten. Bis Jahresende hatte man allerdings nach Kenntnis von amnesty international keine entsprechenden Ermittlungen eingeleitet.

Nach vorliegenden Berichten waren Folterungen und Mißhandlungen an Häftlingen im Polizeigewahrsam und in der Untersuchungshaft weit verbreitet. Vera Glebowa beispielsweise erhob den Vorwurf, sie sei im Juni in Minsk von Beamten der Innenbehörde des Bezirks Leninskij, die sie unter dem Verdacht des illegalen Zigarettenhandels festgenommen hatten, geschlagen worden. Bei dem Vorfall hatte Vera Glebowa schwere Verletzungen davongetragen, die einen zweiwöchigen Krankenhausaufenthalt erforderten.

Berichten zufolge war in mehreren Gefängnissen und Haftzentren die Praxis des press-camera, bei der häufig wegen Schwerverbrechen angeklagte oder verurteilte Gefangene eingesetzt werden, um andere Insassen zu kontrollieren oder zu mißhandeln, an der Tagesordnung. So berichtete der gewaltlose politische Gefangene Pawel Scheremet, auch im ntersuchungsgefängnis von Grodno, wo er inhaftiert gewesen war, habe man sich der Praxis des press-camera bedient. Nach Kenntnis von amnesty international wurden keinerlei Ermittlungen zur Aufklärung von Folter- oder Mißhandlungsvorwürfen eingeleitet.

Nach offiziellen, dem UN-Menschenrechtsausschuß übermittelten Informationen wurden in den ersten sechs Monaten des Berichtsjahres 17 Menschen zum Tode verurteilt, unter ihnen die beiden moldauischen Staatsangehörigen Igor Ganja und F. Verega, die ein Gericht im Juni des vorsätzlichen schweren Mordes für schuldig befunden hatte. Nach vorliegenden Meldungen wurden während des gesamten Berichtsjahres etwa 30 Menschen exekutiert und mindestens 24 Gnadengesuche vom Präsidenten abgelehnt. Wie es hieß, hat der Präsident seit seinem Amtsantritt im Jahre 1994 lediglich einen zum Tode verurteilten Gefangenen begnadigt. Alle 38 im Jahre 1996 zum Tode verurteilten Personen sind bis Ende 1997 hingerichtet worden.

amnesty international forderte die unverzügliche und bedingungslose Freilassung sämtlicher gewaltlosen politischen Gefangenen, einschließlich all jener Demonstranten, die allein deswegen inhaftiert worden sind, weil sie ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit in friedlicher Weise wahrgenommen haben. Des weiteren forderte die Organisation zügige und unparteiische Untersuchungen sämtlicher Vorwürfe über Mißhandlungen sowie die strafrechtliche Verfolgung der für solche Übergriffe Verantwortlichen.

amnesty international äußerte Sorge, daß die Sicherheit von Menschenrechtlern nicht gewährleistet sei, und forderte die Behörden von Weißrußland auf, ihnen den nötigen Schutz zu gewähren.

An die Regierung von Weißrußland wandte sich amnesty international mit der Forderung, die Umsetzung der Empfehlungen des UN-Menschenrechtsausschusses mit Priorität zu behandeln. Ferner drängte die Organisation die Regierung, die Todesstrafe abzuschaffen. An die Begnadigungskommission und den Präsidenten erging der Appell, sämtlichen Gnadengesuchen stattzugeben und ein Hinrichtungsmoratorium zu verhängen.


Amnesty Report 1997 – Belarus

Berichtszeitraum: 1. Januar 1996 – 31. Dezember 1996

Zwei Personen wurden im April als gewaltlose politische Gefangene inhaftiert. In Berichten war von Mißhandlungen an Demonstranten durch Beamte mit Polizeibefugnissen die Rede. Mindestens 24 Menschen wurden hingerichtet.

Im April unterzeichnete Präsident Lukaschenka ein Abkommen über engere Beziehungen zu Rußland und löste damit eine Welle von Protesten und Demonstrationen aus. Im Kontext wachsender politischer Unruhen ließ der Präsident im November per Referendum über eine Verfassungsänderung entscheiden, um seine verfassungsmäßigen Rechte gegenüber dem Parlament zu vergrößern. Eine überwältigende Mehrheit stimmte für den Vorschlag des Präsidenten. Für eine Abschaffung der Todesstrafe, die gleichfalls Thema des Referendums war, votierten hingegen nur 17,9 Prozent.

Im Zuge einer Razzia im Hauptquartier der oppositionellen Weißrussischen Volksfront (BPF) nahm die Polizei am 26.April den Parteigeschäftsführer Wjatscheslaw Siwtschyk sowie elf weitere Funktionäre der BPF fest. Einen Tag darauf wurde auch Juri Chadika, ebenfalls prominentes BPF-Mitglied, unweit seines Hauses verhaftet. Die Festnahmen standen in Zusammenhang mit einer Veranstaltung vom 26.April in Minsk aus Anlaß des 10.Jahrestages der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl, bei der die Teilnehmer die Politik des Präsidenten bezüglich engerer Bindungen mit Rußland sowie die Zerschlagung von Gewerkschaften und der oppositionellen Presse verurteilt hatten. Die meisten der Festgenommenen kamen wenige Tage später wieder frei, Juri Chadika und Wjatscheslaw Siwtschyk jedoch wurden als angebliche Organisatoren der Demonstration von Minsk wegen »Anstiftung zu Massenunruhen« unter Anklage gestellt. Im Falle eines Schuldspruchs drohen ihnen bis zu dreijährige Freiheitsstrafen. Im Mai wurden sie bis zur Prozeßeröffnung auf freien Fuß gesetzt.

Nach vorliegenden Meldungen sollen Beamte mit Polizeibefugnissen Demonstranten mißhandelt haben. Reguläre sowie Sondereinheiten der Polizei haben Berichten zufolge mehrere Teilnehmer der Kundgebung vom 26.April mißhandelt. Am 30.Mai kam es zu Zusammenstößen zwischen der Polizei und annähernd 3000 Demonstranten, die das Gebäude der Präsidialverwaltung blockiert hatten. Augenzeugenberichten zufolge haben die Polizisten auf Demonstranten eingeschlagen, die unter anderem die Einstellung der Strafverfahren gegen Wjatscheslaw Siwtschyk und Juri Chadika gefordert hatten. Nach vorliegenden Meldungen wurden bis zu 84 Demonstranten bis zu 15 Tage lang in Gewahrsam genommen. Etwa 50 Teilnehmer mußten ein Krankenhaus aufsuchen, um die bei den Zusammenstößen mit der Polizei erlittenen Verletzungen behandeln zu lassen. Bei einem ähnlichen Zwischenfall am 17.November erlitten rund 20 Personen Verletzungen, als die mit Schilden ausgerüstete Polizei mit Schlagstöcken auf Demonstranten einprügelte. Bei der friedlichen Demonstration gegen den Präsidenten, die unter dem Motto »Marsch des Schweigens« stand, wurden überdies mehr als zehn Personen festgenommen.

Während des Berichtsjahres wurden offiziellen Statistiken zufolge mindestens 24 Personen hingerichtet, unter ihnen Igor Mirenkow, der im August 1995 wegen vorsätzlichen Mordes unter erschwerenden Umständen zum Tode verurteilt worden war (siehe Jahresbericht 1996). Nach der Ablehnung seines Gnadengesuchs durch den Präsidenten wurde er im Juni hingerichtet. Im September veröffentlichte Weißrußland neue offizielle Statistiken über die Anwendung der Todesstrafe, denen zufolge 20 Personen im Jahre 1990 zum Tode verurteilt worden waren, 40 im Jahre 1994 und 46 im Jahre 1995. Im Januar ließ die Regierung amnesty international wissen, daß der Oberste Gerichtshof das gegen Jurewitsch Kopytin verhängte Todesurteil aufgehoben und in eine 15jährige Freiheitsstrafe umgewandelt hatte (siehe Jahresbericht 1996).

amnesty international forderte die Regierung auf, die gewaltlosen politischen Gefangenen Wjatscheslaw Siwtschyk und Juri Chadyka unverzüglich und bedingungslos freizulassen. Des weiteren drängte die Organisation auf eine Untersuchung sämtlicher gegen Beamte mit Polizeibefugnissen erhobenen Mißhandlungsvorwürfe. amnesty international rief den Präsidenten von Weißrußland auf, alle anhängigen Todesurteile umzuwandeln, und setzte sich erneut für die vollständige Abschaffung der Todesstrafe ein.


Amnesty Report 1996 – Belarus

Berichtszeitraum: 1. Januar 1995 – 31. Dezember 1995

Bei vier Gewerkschaftern, die im August in Haft genommen wurden, handelte es sich möglicherweise um gewaltlose politische Gefangene. Mehrere Personen sollen im Gewahrsam mißhandelt worden sein. Während des Berichtsjahres gingen Meldungen über mindestens zwei Todesurteile und eine Hinrichtung ein, die tatsächlichen Zahlen lagen vermutlich aber weit höher.

Während des gesamten Jahres kam es zu Spannungen zwischen Präsident Lukaschenka und dem Parlament, da man sich nicht über die Aufteilung der verfassungsmäßigen Rechte einigen konnte. Nachdem es zu Streiks gekommen war, ließ Präsident Lukaschenka die unabhängige Freie Gewerkschaft von Belarus per Dekret verbieten und entzog gewählten Vertretern ihre strafrechtliche Immunität.

Obwohl das Parlament bis Ende des Berichtsjahres den Entwurf für ein neues Strafgesetzbuch noch nicht verabschiedet hatte (siehe Jahresbericht 1995), bestätigte das Justizministerium, daß mit einer separaten Gesetzesnovelle vom März 1994 einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern von Strafverfolgung ausgenommen worden waren.

Während eines friedlichen Streiks bei der Untergrundbahn von Minsk nahm die Polizei im August vier Gewerkschaftsführer fest – Sergej Antontschyk, der auch dem Parlament angehört, Genads Bykow, Mikalaj Kanach und Uladsimir Makartschuk. Alle vier wurden mehrere Tage lang festgehalten und ihre Familien während dieser Zeit nicht über ihren Verbleib informiert. Sergej Antontschyk kam Berichten zufolge am 23. August wieder frei, während die übrigen drei nach vorliegenden Meldungen wegen »Organisation einer nicht genehmigten Zusammenkunft« auf dem Verwaltungswege zu Freiheitsstrafen zwischen zehn und 15 Tagen verurteilt wurden.

Mehrfach gingen während des Berichtsjahres Meldungen über mutmaßliche Mißhandlungen durch Beamte mit Polizeibefugnissen ein. Im April haben Mitglieder von OMON, einer Sondereinheit der Polizei, eine Gruppe von hungerstreikenden Parlamentsangehörigen der Opposition zunächst aus dem Parlamentsgebäude vertrieben und anschließend offenbar mißhandelt.

Im Mai wurden acht Personen, die in der Stadt Gomel an einer friedlichen Demonstration von Anarchisten teilgenommen hatten, vorübergehend festgenommen und dem Vernehmen nach mißhandelt. Zu den Opfern zählten Valeri Loginov, der schwer geschlagen worden sein soll, und eine 17jährige Schülerin, die den Vorwurf erhob, man habe sie geschlagen und ihr mit Vergewaltigung gedroht. Alle Festgenommenen erhielten eine Geldstrafe und wurden anschließend wieder auf freien Fuß gesetzt.

Im Juli haben Berichten zufolge Angehörige einer Sondereinheit der Polizei auf Demonstranten eingeschlagen, die an einer friedlichen Prozession anläßlich des Unabhängigkeitstages teilgenommen hatten. Die Behörden hatten zuvor eine Genehmigung für die Demonstration verweigert und als Grund genannt, sie sei »politisch unklug«. Zwischen fünf und zehn Personen wurden während der Demonstration festgenommen, von denen zumindest eine, der Parlamentsabgeordnete Wladimir Nester, später den Vorwurf erhob, er sei im Gewahrsam geschlagen worden.

Während des Berichtsjahres wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt und mindestens eine Person hingerichtet, doch liegen die tatsächlichen Zahlen vermutlich beträchtlich höher. Im Januar wurde Igor Jurewich Koptjin wegen Mordes zum Tode verurteilt. Der Oberste Gerichtshof wies seinen Berufungsantrag ab. Bei Jahresende war über ein von ihm an Präsident Lukaschenka gerichtetes Gnadengesuch noch nicht entschieden. Im August verurteilte das Bezirksgericht von Swetlogorsk Igor Mirenkow wegen vorsätzlichen Mordes unter erschwerenden Umständen zum Tode. Bei Jahresende wartete der Verurteilte noch auf den Ausgang seines Berufungsverfahrens. Sergej Kutjawin (siehe Jahresbericht 1995) wurde im Januar hingerichtet, nachdem Präsident Lukaschenka sein Gnadengesuch abgelehnt hatte. Die Eltern von Sergej Kutjawin wurden weder über die bevorstehende Hinrichtung informiert, noch teilte man ihnen mit, wo sein Leichnam beigesetzt ist.

amnesty international forderte die Regierung während des Berichtsjahres auf, den Verbleib der vier Gewerkschafter aufzuklären, und drängte darauf, alle Vorwürfe über Mißhandlungen im Gewahrsam der Behörden zu untersuchen. Die Organisation appellierte an den Präsidenten von Weißrußland, das gegen Igor Mirenkow und Igor Koptytin verhängte Todesurteil umzuwandeln, und bekräftigte noch einmal ihre Forderung nach der völligen Abschaffung der Todesstrafe und der Veröffentlichung umfassender Statistiken über ihre Anwendung.

14. August 2023