Ende Juli 2023 wurde Leanid Sudalenka, der Leiter der Zweigstelle Homel des Menschenrechtszentrums Viasna, nach Verbüßung seiner Strafe aus der Haft entlassen. Er war am 3. November 2021 zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
Wie auch seine inhaftierten Kolleg*innen aus dem Menschenrechtszentrum Viasna hatte Leanid Sudalenka keine anerkannte Straftat begangen und wurde nur aufgrund seiner Menschenrechtsarbeit strafrechtlich verfolgt. Amnesty International forderte seine sofortige und bedingungslose Freilassung.
Bitte setzen Sie sich mit Amnesty International hier für die weiterhin inhaftierten Viasna-Aktivist*innen ein!
Hintergrund:
Am 14. Juli 2021 wurden der Vorsitzenden des belarussischen Menschenrechtszentrums Viasna Ales Bialiatski, dessen Rechtsbeistand Uladzimir Labkovich sowie Viasnas Vize-Vorsitzender Valyantsyn Stefanovich festgenommen. Ales Bialiatski erhielt 2022 den Friedensnobelpreis. Am 3. März 2023 wurde er von einem Gericht in Minsk zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die zwei Viasna-Mitarbeiter Valiantsin Stefanovich und Uladzimir Labkovich erhielten Haftstrafen von neun beziehungsweise sieben Jahren. Das Gerichtsverfahren ist eindeutig politisch motiviert.
Bereits im Oktober 2020 und Januar 2021 waren zuvor die ehrenamtlichen Aktivist*innen des Menschenrechtszentrums Viasna Andrei Chapyuk und Tatsiana Lasitsa sowie Leanid Sudalenka, der Leiter der Zweigstelle Homel des Menschenrechtszentrums, festgenommen worden. Am 3. November 2021 wurde Tatsiana Lasitsa zu 2,5 Jahren sowie Leanid Sudalenka zu drei Jahren Haft verurteilt. Andrei Chapyuk wurde am 6. September 2022 zu 6 Jahren Haft verurteilt. Tatsiana Lasitsa wurde im Herbst 2022 aus der Haft entlassen. Leanid Sudalenka wurde im Juli 2023 nach Verbüßung seiner Strafe ebenfalls aus der Haft entlassen.
Die Menschenrechtsverteidigerin Marfa Rabkova befand sich seit September 2020 in Untersuchungshaft. Am 6. September 2022 verurteilte das Minsker Stadtgericht die Koordinatorin des Freiwilligendienstes des Menschenrechtszentrums Viasna zu 15 Jahren Haft – allein wegen ihrer legitimen Menschenrechtsarbeit.Trotz besorgniserregender Symptome und einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustands lehnen die Gefängnisbehörden zudem seit Monaten Marfa Rabkovas Anträge auf medizinische Versorgung ab.