Belarus weitet die Todesstrafe aus

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Die belarussischen Behörden haben ein neues Gesetz verabschiedet, das die Todesstrafe für „versuchte terroristische Akte“ einführt. Am 18. Mai 2022 erteilte Alexander Lukaschenko dem neuen Gesetz, das die Todesstrafe für „versuchte Terrorakte“ einführt, seine Zustimmung. Das Gesetz tritt 10 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Das Gesetz hatte zuvor am 29. April das belarussische Parlament im Eilverfahren passiert.

Marie Struthers, Direktorin von Amnesty International für Osteuropa und Zentralasien, sagt: „Es ist besonders alarmierend, wenn man bedenkt, dass die belarussischen Behörden eine gefährlich vage Definition von ‚Terrorismus‘ haben und dass Anklagen im Zusammenhang mit Terrorismus dazu verwendet werden, um abweichende politische Meinungen juristisch zu verfolgen. Die Behörden haben friedlichen Protest und freie Meinungsäußerung systematisch mit Gewaltverbrechen gleichgesetzt. Dieses Gesetz ist ein erschreckendes Signal dafür, dass die Behörden ihre Unterdrückung verstärken und der Einsatz tödlich werden kann.“

Nach Angaben des belarussischen Menschenrechtszentrums Viasna wurden bereits Dutzende politische Aktivist_innen wegen „versuchten Terrorismus“ angeklagt.

Die vollständige Pressemitteilung von Amnesty International finden Sie hier.

22. Mai 2022