Belarus: Schicksal von Todeskandidaten ungewiss

Über das Schicksal des in Belarus zum Tode verurteilten Viktar Paulau liegen derzeit keine Informationen vor. Seine Familie befürchtet, dass er hingerichtet wurde. Er war am 30. Juli 2019 vom Regionalgericht in Witebsk zum Tode verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof von Belarus bestätigte den Urteilsspruch am 12. November 2019.

Die Befürchtungen einer Hinrichtung Viktar Paulaus kamen auf, kurz nachdem die Begnadigung der Brüder Illia und Stanislau Kostseu, 21 und 19 Jahre alt, bekannt wurde. Sie waren im Januar 2020 in Belarus zum Tode verurteilt worden. Es handelt sich dabei erst um die zweite Begnadigung in Belarus seit der ersten Präsidentschaft von Alexander Lukaschenko im Jahr 1994.

Hoffnungen auf positive Entwicklungen im Hinblick auf eine Abkehr von der Todesstrafe in Belarus scheinen jedoch aktuell wenig begründet. So wurde neben der vermutlichen Hinrichtung von Viktar Paulau das Urteil gegen einen weiteren Todeskandidaten, Viktar Skrundzik, in diesem Jahr durch den Obersten Gerichtshof bestätigt. Damit droht aktuell insgesamt mindestens drei Personen – Viktar Paulau, Viktar Serhil und Viktar Skrundzik – in Belarus die Hinrichtung.

Setzen Sie sich mit Amnesty International für Viktar Paulau und die weiteren zum Tode Verurteilten ein! Sie finden eine aktuelle Online-Aktion hier sowie aktuelle Briefvorlagen und Petitionen auf dieser Homepage in der Rubrik Petitionen. Weitere Informationen zur Todesstrafe in Belarus finden Sie auf dieser Website in der Rubrik “Todesstrafe in Belarus“.

19. Juni 2021