Ukraine: Drohende Abschiebung

Der usbekische Staatsangehörige Ruslan Suleymanov wird derzeit in einem Untersuchungsgefängnis in der ukrainischen Hauptstadt Kiew festgehalten. Im droht noch vor dem 25. September die Auslieferung nach Usbekistan, bis dahin soll er in Kiew inhaftiert bleiben. In Usbekistan droht ihm Folter.

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Ruslan Suleymanov arbeitete als Manager in einer privaten Baufirma in Usbekistan, als diese 2008 zum Ziel von Übernahmeversuchen durch andere Baufirmen wurde. Als sich die Firma weigerte, die Anteile auszuhändigen, führten Sicherheitsdienste eine Durchsuchung der Firma durch, und gegen viele ihrer Manager, darunter Ruslan Suleymanov, wurden Ermittlungen wegen Wirtschaftsdelikten aufgenommen.

Ruslan Suleymanov hatte die Firma im November 2010 verlassen und war in die Ukraine gezogen. Am 25. Februar 2011 wollte er beim Innenministerium in Chernihiv im Norden der Ukraine eine Arbeitsgenehmigung beantragen und wurde dort in Haft genommen. Am 12. Mai 2011 bestätigte das Büro des Generalstaatsanwalts seine geplante Auslieferung nach Usbekistan, damit er sich wegen der angeblichen Wirtschaftsvergehen aus der Zeit seiner Beschäftigung bei der Baufirma vor Gericht verantworten könne. In ukrainischer Haft erhielt er erst am 18. Mai 2011 Zugang zu einem Rechtsanwalt. Über einen so langen Zeitraum hinweg keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand zu haben, stellt einen Verstoß gegen ukrainisches Recht sowie internationale Standards dar. Am 20. Mai 2011 stellte Ruslan Suleymanov einen Antrag auf Asyl in der Ukraine. Der Antrag wurde im Rechtsmittelverfahren am 2. Juli 2012 abgelehnt und wird derzeit vom Hohen Verwaltungsgericht erneut geprüft. Am 18. Mai 2012 erkannte der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) Ruslan Suleymanov im Rahmen des UNCHR-Mandats als Flüchtling an und nahm ihn in das Programm zur Ansiedlung in einem Drittland auf.

Ruslan Suleymanov stellte zudem einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine und begründete dies mit den anhaltenden Berichten über Folter und andere Misshandlungen von Gefangen durch die usbekischen Behörden. Dieser Antrag wird zurzeit geprüft. Seine Rechtsmittel gegen die Auslieferungsanordnung sind bereits abgewiesen worden. Nach ukrainischem Recht darf eine Person zum Zweck der Auslieferung nicht länger als 18 Monate in Haft verbleiben. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss sie freigelassen werden. Ruslan Suleymanov befindet sich derzeit in Kiew in Haft und da die 18 Monate am 25. September enden, wird mit seiner baldigen Auslieferung gerechnet.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die Ukraine verletzt immer wieder die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden, indem sie gegen internationale Menschenrechtsabkommen und Flüchtlingsrecht verstößt. Das ukrainische Asylrecht ist in den vergangenen zehn Jahren häufig geändert worden und viele Asylanträge werden in erster Instanz abgewiesen, ohne dass diese Ablehnungsbescheide sachgerecht überprüft werden.

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