Der Amnesty-Bericht „Ohrenbetäubendes Schweigen: In russischer Gefangenschaft in incommunicado Haft, verschwunden und gefoltert“ dokumentiert, wie ukrainische Kriegsgefangene und Zivilpersonen, die seit Februar 2022 von Russland gefangen gehalten werden, gezielt und oft jahrelang von der Außenwelt abgeschnitten werden. Russische Behörden haben ukrainische Kriegsgefangene und Zivilpersonen gefoltert, sie über lange Zeit in Isolationshaft gehalten, sie verschwinden lassen und sie auf andere unmenschliche Weise behandelt. Infolge fehlender Transparenz über ihren Aufenthaltsort bleiben Folter und andere Misshandlungen in Haft sowie die rechtswidrige Tötung von Kriegsgefangenen weiterhin völlig straflos.

Fotos von Personen, die seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges vermisst werden in der Ukraine (Aufnahme vom Mai 2024 im Zimmer einer Hilfsorganisation in der Stadt Pokrowsk).
© Patrick Thompson/Amnesty International
Diese Praktiken stellen nach Einschätzung von Amnesty International Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.
Der Bericht von Amnesty International basiert auf Interviews mit 104 Personen in der Ukraine zwischen Januar und November 2024. Darunter befinden sich fünf ehemalige ukrainische Kriegsgefangene, Angehörige von 38 Kriegsgefangenen, Angehörige von 23 Ukrainer*innen, die unter besonderen Umständen vermisst werden, 28 ehemals inhaftierte Zivilist*innen und ihre Familien sowie zehn russische Kriegsgefangene, die sich derzeit in der Ukraine in Haft befinden.
Den Bericht „A Deafening Silence: Ukrainians held incommunicado, forcibly disappeared and tortured in Russian captivity“ finden Sie auf Englisch hier.
Eine Zusammenfassung des Berichts auf Deutsch finden Sie hier.
Setzen Sie sich hier mit Ihrer Stimme für ein Ende der Kriegsverbrechen an Ukrainer*innen in russischer Gefangenschaft ein!
Amnesty International fordert die russischen Behörden auf:
- Den Angriffskrieg gegen die Ukraine unverzüglich zu beenden.
- Folter und Misshandlung, standesrechtliche Erschießungen und Todesfälle von Ukrainer*inne in russischem Gewahrsam (Militärangehörige und Zivilist*innen) unverzüglich einzustellen, alle Fälle zu untersuchen und sicherzustellen, dass alle Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in fairen Verfahren und ohne Verhängung der Todesstrafe zur Rechenschaft gezogen werden.
- Uneingeschränkt mit allen internationalen Einrichtungen der Justiz, einschließlich des Internationalen Strafgerichtshofs, sowie mit internationalen (humanitären) Organisationen, wie dem Internationalen Roten Kreuz und den zuständigen Organen der Vereinten Nationen, zusammenzuarbeiten.
- Seinen Verpflichtungen aus der Genfer Konvention über Kriegsgefangene nachzukommen.
- Die Praxis der strafrechtlichen Verfolgung von Angehörigen der ukrainischen Streitkräfte allein aufgrund ihrer Beteiligung an Feindseligkeiten zu beenden und sicherzustellen, dass alle für diese Praxis Verantwortlichen ohne Verhängung der Todesstrafe zur Rechenschaft gezogen werden.
- Die sterblichen Überreste aller in russischer Haft verstorbener ukrainischer Soldat*innen und Zivilist*innen, mit ausreichenden Informationen zur Identifizierung der betreffenden Person, zu repatriieren;
- Die Umstände und Ursachen ihres Todes zu untersuchen und alle verantwortlichen Personen in einem fairen Gerichtsverfahren zur Rechenschaft zu ziehen.
- Die Praxis der Entführung, des Verschwindenlassens, der willkürlichen Verhaftung, der Strafverfolgung und der Inhaftierung ukrainischer Zivilist*innen in Gebieten unter russischer Kontrolle zu beenden.
- Alle zivilen Häftlinge, die nicht aus zwingenden Sicherheitsgründen inhaftiert sind, freizulassen und zu gewährleisten, dass diejenigen, die rechtmäßig interniert sind, von den in den Genfer Konventionen verankerten Garantien profitieren, einschließlich einer regelmäßigen Überprüfung ihres Status.
Amnesty International fordert die internationale Staatengemeinschaft auf:
- Das Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für alle Opfer der russischen Aggression sicherzustellen.
- Die Verpflichtungen gemäß dem Römischen Statut des IStGH zur Festnahme und Auslieferung von Personen, gegen die ein Haftbefehl des IStGH vorliegt, zu erfüllen;
- Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen gegen verdächtige Personen gemäß dem Grundsatz der universellen Gerichtsbarkeit bei Kriegsverbrechen und anderen Verbrechen nach internationalem Recht einzuleiten.
- Personen, die mutmaßlich Kriegsverbrechen begangen oder angeordnet haben, die schwere Verstöße gegen die Genfer Konventionen darstellen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, vor den eigenen Gerichten zur Verantwortung zu ziehen.