(Stand: Juni 2024)
Belarus ist das letzte Land Europas und der ehemaligen Sowjetunion, das die Todesstrafe vollstreckt.
In Belarus werden Gefangene in der Todeszelle erst wenige Momente vor ihrer Hinrichtung über die Exekution informiert. Man bringt sie in einen Raum, in dem ihnen in Anwesenheit des Gefängnisdirektors, des Staatsanwalts und eines weiteren Mitarbeiters des Innenministeriums mitgeteilt wird, dass ihr Gnadengesuch abgelehnt wurde und das Todesurteil nun vollstreckt wird. Dann werden sie in einen angrenzenden Raum gebracht. Dort zwingt man sie, sich hinzuknien und schießt ihnen in den Hinterkopf. Der Leichnam wird anschließend nicht den Familien überstellt. In den meisten Fällen werden die Angehörigen erst nach der Exekution von der Hinrichtung in Kenntnis gesetzt. Der Bestattungsort wird ihnen nicht mitgeteilt.
Informationen über die Todesstrafe gelten in Belarus als Staatsgeheimnis. Aufgrund der Geheimhaltung können weder verlässliche Daten über die Anzahl der Todesurteile und Hinrichtungen erhoben werden, noch die Identität aller Todeskandidaten geklärt werden. Seit der Unabhängigkeit im Jahr 1991 sollen in Belarus etwa 400 Personen zum Tode verurteilt und hingerichtet worden sein.
Setzen Sie sich mit Amnesty International gegen die Todesstrafe in Belarus ein! Sie finden aktuelle Briefvorlagen sowie Petitionen von Amnesty International auf der Seite Petitionen. Weitere Informationen zur Todesstrafe in Belarus finden Sie auf dieser Seite sowie in folgenden Berichten:
Eine deutschsprachige Darstellung zur Todesstrafe in Belarus (2022; Stand 16. Mai 2023) finden Sie hier.
Interview mit Andrei Paluda, Koordinator der Kampagne Menschenrechtsverteidiger gegen die Todesstrafe, Menschenrechtszentrum Viasna, Belarus (2018)
Den Amnesty-Todesstrafenbericht 2023 (veröffentlicht im Mai 2024) als pdf auf Englisch finden Sie hier.
Den Bericht auf Deutsch in Auszügen finden Sie hier.
Zahlen und Fakten zur Todesstrafe 2023 finden Sie hier und eine Länderübersicht zur Todesstrafe 2022 hier (beides veröffentlicht im Mai 2024 als kurze deutschsprachige Übersichten).
Filme und Kurzvideos zur Thematik finden Sie zudem in der Rubrik Materialien.
Aktuell droht mindestens einer Person – Viktar Serhil – in Belarus die Hinrichtung. Viktar Serhil wurde am 25. Oktober 2019 durch das Regionalgericht Brest zum Tode verurteilt. Das Todesurteil gegen ihn wurde Ende Januar 2020 vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Seither liegen keine Informationen vor, ob das Todesurteil vollstreckt wurde oder nicht.
Im Jahr 2008 wurden in Belarus vier Todesurteile vollstreckt. Im Jahr 2009 soll es keine Hinrichtungen gegeben haben. Im März 2010 wurden jedoch erneut zwei Personen hingerichtet, die wegen mehrfachen Mordes zum Tode verurteilt worden waren. Auch im Juli 2011 ist es vermutlich zu mindestens einer Hinrichtung in Belarus gekommen. 2012 wurden mindestens drei Gefangene exekutiert.
Im März 2012 wurden Dzmitry Kanavalau und Uladzslau Kavalyou hingerichtet. Die Anklage gegen sie stand im Zusammenhang mit einer Reihe von Bombenanschlägen, darunter dem auf eine Minsker U-Bahn-Station am 11. April 2011. Es bestanden erhebliche Zweifel an der Fairness des Verfahrens gegen die beiden Männer.
Für das Jahr 2013 wurden keine Hinrichtungen in Belarus bekannt. Es wurden jedoch mindestens vier neue Todesurteile – gegen Eduard Lykau, Rygor Yuzepchuk, Pavel Selyun und Alyaksandr Haryunou – verhängt. Im Laufe des Jahres 2014 wurden mindestens drei dieser Todesurteile vollstreckt: Pavel Selyun, Rygor Yuzepchuk und Alyaksandr Haryunou wurden hingerichtet. Über den Zeitpunkt der Hinrichtung von Eduard Lykau liegen keine gesichterten Erkenntnisse vor. Die belarussische Menschenrechtsorganisation Viasna geht jedoch davon aus, dass Lykau ebenfalls im Jahr 2014 hingerichtet wurde.
Im Jahr 2015 wurde keine Hinrichtung bekannt, es folgten jedoch mindestens zwei neue Todesurteile – im März gegen Siarhei Ivanou und im November gegen Ivan Kulesh. Im Jahr 2016 wurden mindestens vier weitere Todesurteile verhängt und vier Personen hingerichtet: Im Januar wurde Gennadii Yakovitskii, im Februar Siarhei Khmialeuski, im Mai Siarhei Vostrykau und im Dezember Kiryl Kazachok zum Tode verurteilt. Siarhei Ivanou wurde im April 2016 hingerichtet; im November 2016 wurden die Todesurteile gegen Ivan Kulesh, Siarhei Khmialeuski und Gennadii Yakovitskii vollstreckt.
Im Jahr 2017 wurden zwei weitere Todesurteile vollstreckt: Im April wurde Siarhei Vostrykau und im Oktober Kiryl Kazachok exekutiert. Es wurden zudem 2017 mindestens vier neue Todesurteile verhängt: im März gegen Aliaksei Mikhalenya, im Juli gegen Ihar Hershankou und Siamion Berazhnoy sowie im September gegen Viktar Liotau.
Im Januar 2018 wurden Viachaslau Sukharko und Aliaksandr Zhylnikau zum Tode verurteilt. Berichten zufolge wurden Mitte Mai 2018 die Todesurteile gegen Aliaksei Mikhalenya und Viktar Liotau vollstreckt. Im Juni 2018 setzte das Oberste Gericht von Belarus in einem bisher nicht dagewesenen Schritt die Todesurteile gegen Ihar Hershankou und Siamion Berazhnoy für einen Monat aus. Ende November 2018 wurden beide jedoch hingerichtet.
Im Januar 2019 wurde Alyaksandr Asipovich zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde im Mai aufrechterhalten. Im Dezember 2019 wurde Alyaksandr Asipovich hingerichtet. Im Juni 2019 wurde bekannt, dass das Urteil gegen Aliaksandr Zhylnikau vollstreckt wurde. Zum Schicksal seines Mitangeklagten Viachaslau Sukharko liegen keine offiziellen Informationen vor. Gewöhnlich werden gemeinsam zum Tode verurteilte Personen in Belarus jedoch zeitnah miteinander hingerichtet. Am 30. Juli 2019 wurde Viktar Paulau vom Regionalgericht in Witebsk zum Tode verurteilt. Der Oberste Gerichtshof von Belarus bestätigte den Urteilsspruch am 12. November 2019.
Am 10. Januar 2020 wurden die beiden Brüder Illia und Stanislau Kostseu, 21 und 19 Jahre alt, vom Regionalgericht Mahiliou zum Tode verurteilt. Ende April 2021 wurde bekannt, dass die beiden Brüder begnadigt und ihre Todesurteile in lebenslange Haftstrafen umgewandelt wurden. Es handelt sich dabei erst um die zweite Begnadigung in Belarus seit der ersten Präsidentschaft von Alexander Lukaschenko im Jahr 1994. Laut Amnesty International vorliegenden Informationen wurde Viktar Paulau im Mai 2021 hingerichtet.
Laut Informationen des Menschenrechtszentrums Viasna wurde im Juli 2022 Viktar Skrundzik hingerichtet. Er war im März 2020 zum Tode verurteilt worden. Nachdem das Urteil im Juni 2020 zunächst nicht aufrecht erhalten wurde, war Viktar Skrundzik im Januar 2021 erneut zum Tode verurteilt worden. Das Urteil wurde im Anschluss durch den Obersten Gerichtshof bestätigt.
2023 wurden keine Hinrichtungen bekannt, es wurde jedoch mindestes ein Todesurteil verhängt.
ENTWICKLUNG
Das Gebiet der heutigen Republik Belarus gehörte im Laufe der Jahrhunderte zu verschiedenen Staaten, in denen es immer wieder Ansätze zur Einschränkung oder sogar Abschaffung der Todesstrafe gab. So ist ein Erlass der russischen Zarin Katharina II aus dem Jahr 1794 überliefert, laut dem Folter und Todesstrafe in den weißrussischen Gebieten abgeschafft werden sollten. Danach wurde die Todesstrafe jedoch allmählich wieder eingeführt, zunächst 1812 für bestimmte Kriegsverbrechen, dann 1832 für schwere Staatsverbrechen.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden im Russischen Reich jährlich zwischen 10 und 50 Menschen durch den Staat hingerichtet. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wuchs die gesellschaftliche Unterstützung für ein Abschaffung der Todesstrafe. Diese Haltung konnte sich nicht durchsetzen, doch die Tendenz zeigt sich im Strafgesetzbuch von 1903, das die Anwendung der Todesstrafe deutlich einschränkte. Nach der Revolution von 1905 stieg die Anzahl der Hinrichtungen jedoch rapide auf Tausende im Jahr an. Nach der Februarrevolution 1917 wurde die Todesstrafe zunächst abgeschafft, bereits im Juli wieder eingeführt, nach der Oktoberrevolution abgeschafft, im Sommer 1918 zur Bekämpfung der “Feinde der Revolution” wieder eingeführt, 1947 unter Stalin abgeschafft, 1954 zunächst als Strafe für Mord unter erschwerenden Umständen, dann für immer mehr Tatbestände wieder eingeführt. Als Belarus unabhängig wird, gelten die Gesetze der Belorussischen SSR, die die Todesstrafe bei über 30 Verbrechen vorsehen.
Inzwischen hat Belarus die Zahl der Straftaten, die entsprechend dem sowjetischen Strafgesetzbuch von 1961 mit dem Tode bestraft werden konnten, reduziert. So hob das Parlament am 6. Juli 1993 die Todesstrafe für vier Tatbestände auf, die Wirtschaftsdelikte betrafen, und ersetzte sie durch eine maximal 15-jährige Gefängnisstrafe ohne das Recht auf Bewährung freigelassen zu werden. Allerdings hat Belarus der Liste todeswürdiger Verbrechen auch neue Delikte hinzugefügt. Als das UN-Menschenrechtskomitee in Genf im Oktober 1997 den vierten periodischen Bericht der belarussischen Regierung über die Umsetzung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte behandelte, beklagte es die Verabschiedung von Erlassen, in denen neue Delikte mit möglicher Todesstrafe festgelegt wurden, so den Erlass des Präsidenten Nr. 21 vom 21. Oktober 1997 “über die Bekämpfung des Terrorismus”.
Im Mai 2002 fand eine parlamentarische Anhörung zur Todesstrafe statt. Einige einflussreiche Juristen, u.a. der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, sprachen sich zu diesem Anlass für die Abschaffung der Todesstrafe aus, konnten sich aber nicht durchsetzen.
Am 4. November 2003 wandte sich das belarussische Parlament mit der Frage an das Verfassungsgericht, ob die Todesstrafe mit der belarussischen Verfassung und internationalen Standards vereinbar sei. Am 11. März 2004 stellte das Verfassungsgericht daraufhin fest, dass einige Artikel des belarussischen Strafrechts weder verfassungskonform sind, noch mit völkerrechtlichen Normen in Einklang stehen. Das Verfassungsgericht erklärte zudem, dass es unter diesen Umständen geboten sei, die Todesstrafe abzuschaffen oder zumindest ein Hinrichtungsmoratorium zu verhängen.
Im Jahr 2010 erklärten sich belarussische Regierungsvertreter bereit, beim Thema Todesstrafe mit der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten. Im Februar 2010 wurde eine parlamentarische Arbeitsgruppe zu diesem Thema eingerichtet. Im September 2010 räumte die Regierung gegenüber dem UN-Menschenrechtsrat ein, dass die Abschaffung der Todesstrafe notwendig sei. Sie erklärte ihre Absicht, in der Öffentlichkeit auf eine Abschaffung hinzuwirken und diesbezüglich auch künftig mit der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten. Ungeachtet dessen wurden weiterhin Todesurteile verhängt und vollstreckt. Im Dezember 2010 hat sich Belarus in der UN-Generalversammlung bei der Abstimmung über ein weltweites Hinrichtungsmoratorium der Stimme enthalten.
Im Januar 2013 betonte der Vorsitzende des belarussischen Verfassungsgerichts, dass die Frage eines Todestrafen-Moratoriums in Belarus weiterhin offen sei und dass das Gericht sich mit der Thematik befassen werde, wenn entsprechende Anträge gestellt würden.
Im Juni 2013 veranstaltete die parlamentarische Arbeitsgruppe zur Todesstrafe gemeinsam mit dem Europarat in Minsk einen Runden Tisch. Dort sprach sich der Exarch der Belarussischen Orthodoxen Kirche, Metropolit Filaret, für die Abschaffung der Todesstrafe aus.
DIE TODESSTRAFE IN BELARUSSISCHEN MEINUNGSUMFRAGEN
Im Oktober 2013 veröffentlichten die Nichtregierungsorganisationen „Strafreform International“ und das Belarussische Helsinki-Komitee Umfragen, laut welchen 64 % der Belarussen die Todesstrafe unterstützen, wenn sie direkt danach gefragt werden. 31 % lehnten sie hingegen ab. Der Prozentsatz der Unterstützer der Todesstrafe ist somit deutlich niedriger als in einem 1996 abgehaltenen Referendum zur Frage, auf dass sich die belarussische Regierung regelmäßig bezieht, und in welchem sich 80 % der Beteiligten für die Todesstrafe ausgesprochen hatten. Als Hauptmotiv der Befürworter wurden 1996 die Angst vor Verbrechen genannt sowie die – durch Fakten nicht bestätigte – Hoffnung, dass die Todesstrafe mehr Sicherheit bringe.
Es existiert zudem eine breite Unterstützung für Alternativmaßnahmen, wie lebenslange Haft oder ein Moratorium für die Todesstrafe. Laut der Umfrage unterstützten nur 37 % der Befragten die Todesstrafe „uneingeschränkt“. Auf die Frage, was mit der Todesstrafe geschehen solle, antworteten 47 % der Beteiligten, sie solle wie bisher weiterbestehen oder gar ausgebaut werden. 45 % betonten jedoch, dass die Todesstrafe sofort oder schrittweise abgeschafft bzw. ein Moratorium auf Hinrichtungen verhängt werden sollte. Die verbreitetsten Gründe für eine Ablehnung der Todesstrafe stellten die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens und die Gefahr von Justizirrtümern dar.
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
In Belarus konnte die Todesstrafe bisher für eine lange Liste von Straftaten verhängt werden: zwölf in Friedenszeiten und zwei in Kriegszeiten. Die Straftatbestände lauten: “Entfesselung oder Führung eines Angriffkriegs ” (Art. 122 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs von Weißrussland), “Mord an einem Vertreter eines ausländischen Staates oder einer internationalen Organisation mit dem Ziel, internationale Spannungen oder einen Krieg auszulösen” (Art. 124 Abs. 2), “internationaler Terrorismus” (Art. 126), “Genozid” (Art. 127), “Verbrechen gegen die Menschlichkeit” (Art. 128), “vorsätzlicher Mord unter erschwerenden Umständen” (139 Abs. 2), “Terrorismus” (Art. 289 Abs. 3), “terroristische Handlungen” (Art. 359), “Hochverrat in Einheit mit Mord” (Art. 356 Abs. 2), “Verschwörung zur Machtergreifung” (Art. 357 Art. 3), “Sabotage” (Art. 360 Abs. 2), “Mord an einem Polizeibeamten” (Art. 362), “Einsatz von Massenvernichtungswaffen ” (Art 134) und “Mord an einer Person unter Verletzung des Völker- und Gewohnheitsrechts im Krieg” (Art. 135 Abs. 3).
In allen Fällen ist die Todesstrafe fakultativ, d.h. sie steht im Belieben des Gerichts. In Belarus wurden bisher praktisch alle Todesurteile wegen “vorsätzlichen Mordes unter erschwerenden Umständen” verhängt. Die Todesstrafe ist als Alternative zu lebenslänglicher oder langjähriger (15-25 Jahre) Haft vorgesehen. Sie wird weder gegen Frauen noch gegen Männer unter 18 und über 65 Jahren verhängt. In den letzten Jahren wurden Todesurteile nur wegen Mordes ausgesprochen.
2022 und 2023 wurden die Anwendungsbereiche der Todesstrafe in Belarus ausgeweitet. Die letzten Änderungen traten im März 2023 in Kraft. So kann diese nun auch für „versuchte Terrorakte“ und „Hochverrat welcher durch Staatsbedienstete oder Militärangehörige“ begangen wird, verhängt werden. Dies ist besonders deshalb alarmierend, da die belarussischen Behörden „Terrorismus“ nur vage definieren und Anklagen im Zusammenhang mit Terrorismus dazu verwendet werden, abweichende politische Meinungen zu verfolgen. Nach Angaben des belarussischen Menschenrechtszentrums Viasna wurden bereits Dutzende politische Aktivist*innen wegen „versuchten Terrorismus“ angeklagt.
GERICHTSVERFAHREN
Solange die Todesstrafe aufrechterhalten wird, kann das Risiko der Hinrichtung eines Unschuldigen nie ausgeschlossen werden. Dieses Risiko ist in Belarus besonders hoch, da das Justizsystem in Belarus schwere Mängel aufweist. In Belarus finden Prozesse oft unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Geständnisse werden teilweise unter Folter und Misshandlung erzwungen. Gegen Todesurteile, die von Bezirksgerichten in erster Instanz gefällt werden, sind Rechtsmittel zulässig. Höchste Berufungsinstanz ist der Oberste Gerichtshof. Allerdings werden Straftäter teilweise direkt vor dem Obersten Gerichtshof, somit also vor dem höchsten Gericht, angeklagt und verurteilt. In diesen Fällen besteht keine Möglichkeit Rechtsmittel vor einem höheren Gericht einzulegen. Seit 1999 besteht die Möglichkeit, dass der Präsident eine Todesstrafe im Falle eines Gnadengesuchs in eine lebenslange Haftstrafe umwandelt. Der genaue Ablauf ist geheim. Seit seinem Amtsantritt im Jahr 1994 soll Präsident Lukaschenko lediglich zweimal Gnadengesuchen zugestimmt haben.
Im Oktober 2013 wurde das Todesurteil gegen den 25-jährigen Alyaksandr Haryunou durch den Obersten Gerichtshof zur erneuten Verhandlung an die vorige Instanz zurücküberwiesen, nachdem sein Anwalt unter anderem wegen Verstößen gegen ein faires Verfahren Einspruch eingelegt hatte. Beobachter aus Nichtregierungsorganisationen nannten dieses Vorgehen „beispiellos“. Im Dezember 2013 wurde Alyaksandr Haryunou durch das zuständige Regionalgericht jedoch erneut zum Tode verurteilt und im Jahr 2014 hingerichtet.
AMNESTY INTERNATIONAL FORDERT
- Alle verhängten Todesurteile unverzüglich in langjährige Haftstrafen umzuwandeln.
- Ein Moratorium für die Todesstrafe zu beschließen, das auf eine vollständige Abschaffung der Todesstrafe abzielt.
- Die Öffentlichkeit in Belarus umfassend über die Todesstrafe zu informieren und somit auf die Abschaffung der Todesstrafe vorzubereiten.
- Die Haftbedingungen, einschließlich der Unterbringung in den Todeszellen, zu verbessern und in Einklang mit internationalen Standards zu gestalten.
- Den Angehörigen die Leichname der hingerichteten Personen zur Beisetzung zu übergeben bzw. den Begräbnisort mitzuteilen.