Erfolge

Einsatz mit Erfolg – Belarus

aktualisiert am 18. Juni 2023

Amnesty International berichtet im Amnesty Journal regelmäßig über Erfolge seiner Arbeit und des Einsatzes durch seine Unterstützer weltweit. Auf dieser Seite haben wir Ihnen einige Erfolge des Engagements von Amnesty im Hinblick auf Belarus zusammengestellt. Wenn auch Sie sich aktiv für die Menschenrechte in Belarus engagieren möchten, sind Sie herzlich zur Mitarbeit in unserer Gruppe oder zur Teilnahme an unseren Unterschriftenaktionen eingeladen!

2022

Friedensnobelpreises 2022 für den Menschenrechtler Ales Bialiatski aus Belarus

Im Oktober 2022 wurde der Friedensnobelpreis an den Menschenrechtler Ales Bialiatski aus Belarus sowie an die Organisationen Memorial aus Russland und Center for Civil Liberties aus der Ukraine verliehen. Ales Bialiatski, der Vorsitzende und Gründer des Menschenrechtszentrums Viasna, ist – wie auch weitere Mitarbeiter*innen und Aktivist*innen der Organisation – seit Juli 2021 als Vergeltung für seine rechtmäßige Menschenrechtsarbeit in Haft. Der Friedensnobelpreis ist damit auch ein wichtiges Zeichen der Unterstützung und Solidarität vor dem Hintergrund seines jahrlangen mutigen Einsatzes für die Menschenrechte. Weitere Informationen finden Sie auf Deutsch hier und auf Englisch hier.

2021

Belarus: Brüder Stanislau und Illia Kostseu begnadigt

Die Brüder Stanislau und Illia Kostseu saßen seit Januar 2020 wegen des Mordes an ihrem ehemaligen Lehrer in Belarus im Todestrakt. Am 30. Mai wurde die Mutter der zum Tode verurteilten Brüder über die Bewilligung ihres Gnadengesuchs informiert. Der Präsident hat seit Amtsantritt 1994 erst einmal einem Gnadengesuch stattgegeben. Es ist zu erwarten, dass die Brüder nach einer Zeit in Quarantäne, mit der eine Infizierung mit dem Coronavirus ausgeschlossen werden soll, in ein reguläres Gefängnis verlegt werden. Weitere Informationen als pdf finden Sie hier.

2017

Folterüberlebender in Tschetschenien freigelassen

Murad Amriev war am 9. Juni um 3 Uhr den russischen Strafverfolgungsbehörden übergeben worden, nachdem er erfolglos versucht hatte, in Belarus einen Asylantrag zu stellen. Das gab Anlass zur Sorge, er könne erneut in Tschetschenien inhaftiert werden. Er ist gegen Kaution und unter der Bedingung, Tschetschenien nicht zu verlassen, freigelassen worden. Weitere Informationen als pdf finden Sie hier.

2015

Alle gewaltlosen politischen Gefangenen und Oppositionellen freigelassen

Die gewaltlosen politischen Gefangenen Yury Rubtsou und Mikalai Statkevich wurden neben Mikalai Dziadok, Ihar Alinevich, Artsiom Prakapenka und Yauhen Vaskovich am 22. August aus der Haft entlassen aufgrund einer Begnadigung des Präsidenten. Weitere Informationen als pdf in Englisch finden Sie hier.

2014

Ales Bialiatski freigelassen

Ales Bialiatski, der belarussische Menschrenrechtsaktivist und Vorsitzende des Menschenrechtszentrum Viasna, ist am 21. Juni im Rahmen einer Begnadigung vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Ales Bialiatski hat fast drei Jahre in Haft verbracht. Er war zu viereinhalb Jahren Freiheitsentzug wegen “Verschleierung von Einkommen in großem Umfang” verurteilt worden. Die Vorwürfe bezogen sich auf die Nutzung privater Bankkonten in Litauen und Polen. Mit diesen Konten sollte die Arbeit des belarussischen Menschenrechtszentrums Viasna unterstützt werden, dessen Vorsitzender Ales Bialiatski ist. Der Prozess wies eine Reihe von Verfahrensmängeln auf, die darauf hinweisen, dass er politisch motiviert war. Amnesty International betrachtete Ales Bialiatski als gewaltlosen politischen Gefangenen.

2013

Belarus: Igor Postnov aus dem Krankenhaus entlassen

Der Psychiater Igor Postnov wurde gegen seinen Willen festgehalten und in dem Krankenhaus, in dem er arbeitet, zwangsbehandelt. Er hatte zuvor offen Kritik am Gesundheitssystem in der belarussischen Stadt Vitebsk geübt. Igor Postnov ist am 30. September 2013 aus dem Krankenhaus entlassen worden und konnte inzwischen seine Arbeit wieder aufnehmen. Weitere Informationen als pdf in Englisch finden Sie hier.

Belarus: Todesurteil gegen Alyaksandr Haryunou aufgehoben

Der 25-jährige Alyaksandr Haryunou war durch das Regionalgericht in Homel wegen Mordes verurteilt worden. Das Urteil wurde durch den Obersten Gerichtshof der Republik Belarus aufgehoben und der Fall an das Gericht in Homel zur erneuten Verhandlung zurücküberwiesen. Der Urteilsaufhebung ging der Einspruch Alyaksandr Haryunous gegen die Todesstrafe voraus, bei der sein Anwalt mehrere Verletzungen eines fairen Verfahrens dargelegt hatte. So unterzeichnete Alyaksandr Haryunou ein Geständnis, ohne dass sein Anwalt zugegen war. Weiterhin leidet er an einer Persönlichkeitsstörung, die vom Gericht nicht anerkannt wurde.

Belarus: Strafverfahren gegen Aliaksei Shchadrou geschlossen

Das Strafverfahren gegen Aliaksei Shchadrou, einem 28-jährigen katholischen Aktivisten für Obdachlose, ist am 11. September geschlossen worden. Das Polizeidezernat des Bezirks Shchychyn hatte ein Strafverfahren gegen Aliaksei Shchadrou basierend auf Artikel 193-1 eingeleitet. Er wurde wegen der Führung einer unregistrierten religiösen Organisation angeklagt. Aliaksei Shchadrou hatte seit Dezember 2011 in seinem Haus Obdachlosen eine Zuflucht, Essen, Kleidung und Waschmöglichkeiten geboten. Artikel 193-1 des belarussischen Strafgesetzbuches verbietet jegliche Aktivität nichtregistrierter Organisationen und verletzt dadurch die Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in Belarus.

Belarus: Zmitser Dashkevich aus Haft entlassen

Zmitser Dashkevich wurde am 28. August aus dem Gefängnis entlassen. Er war am 24. März 2011 wegen Rowdytum und später wegen Ungehorsam gegenüber der Haftanstaltsleitung verurteilt worden. Zmitser Dashkevich befand sich nur deshalb in Haft, weil er seine Menschenrechte friedlich wahrgenommen hatte. Zmitser Dashkevich wurde seitens der Gefängnisbehörden mit Folter und einer zwangsweisen Verabreichung von Psychopharmaka gedroht. Die Haftbedingungen waren besonders hart: Er erhielt keine Bettwäsche, die Temperatur fiel im Winter oft auf bis zu minus 15 Grad Celsius und er durfte weder Besuch noch Post erhalten.

Belarus: “Teddybär-Fall” wurde geschlossen

Das Straftverfahren des “Teddybär-Falls”, eine Aktion für Meinungsfreiheit in Belarus vom 4. Juli 2012, wurde von den belarussischen Behörden geschlossen. Anton Suryapin und Syarhei Basharimau sind nicht länger der Gefahr von Gefängnisstrafen ausgesetzt. Bei der Aktion waren im Auftrag einer schwedischen Werbeagentur mit Fallschirmen ausgestattete Teddybären aus einem Flugzeug geworfen worden. Die Plüschtiere hatten Plakate mit der Forderung nach freier Meinungsäußerung in Belarus hochgehalten. Die Behörden reagierten mit der Festnahme von Anton Suryapin darauf, dass er auf einer belarussischen Nachrichtenwebsite Fotos der Teddybären veröffentlichte. Anton Suryapin beteuert, die Fotos von einer anonymen Quelle erhalten zu haben. Syarhei Basharimau wurde beschuldigt, den Schweden dabei geholfen zu haben, die belarussische Grenze illegal zu überqueren. Die schwedische Werbeagentur entlastete die Angeklagten. Sie hätten im Vorfeld kein Wissen und keine Informationen über die Aktion gehabt.

Belarus: Anklage gegen Andrzej Poczobut fallengelassen

Gegen den Journalisten Andrzej Poczobut war im Juni 2012 nach Paragraph 367 (2) des belarussischen Strafgesetzbuchs Anklage wegen “Verleumdung des Staatspräsidenten” erhoben worden. Diese Anklage wurde nun fallengelassen. Die Anklage stützte sich auf von Andrzej Poczobut verfasste Artikel, die in unabhängigen Presseorganen des Landes erschienen waren. Andrzej Poczobut sah in seiner Festnahme den Versuch, ihn einzuschüchtern und von seiner journalistischen Tätigkeit abzuhalten. Er verweigerte sowohl die Aussage als auch die Kooperation mit den Ermittlungsbehörden. Andrzej Poczobut hatte in seinen Artikeln über die Schicksale von gewaltlosen politischen Gefangenen in Belarus geschrieben und die Reaktion der Behörden auf die Welle “schweigender Proteste” im Land beanstandet. Darüber hinaus hatte er das Strafverfahren gegen Uladzislau Kavalyou und Dzmitry Kanavalau kritisiert, die im März 2012 im Zusammenhang mit einer Serie von Bombenanschlägen in Belarus hingerichtet worden waren. Poczobuts Festnahme und die Anklage gegen ihn lag allein darin begründet, dass er sich journalistisch betätigt und sein Recht auf freie Meinungsäußerung in legitimer Weise wahrgenommen hat.

2012

Belarus: Oppositionspolitiker entlassen

Der bekannte belarussische Oppositionspolitiker und Präsidentschaftskandidat Andrei Sannikau wurde am 14. April vorzeitig aus der Haft entlassen. Bereits im November 2011 hatte Sannikau ein Gnadengesuch an Präsident Lukaschenko gerichtet. Grund für seine Festnahme war die friedliche Teilnahme an den Demonstrationen nach den Wahlen in Minsk im Dezember 2010, bei der die Polizei mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen friedliche Demonstranten vorging. Nach Ansicht von Amnesty International wurde Sannikau nur deshalb zur Zielscheibe der Behörden, weil er seine Rechte auf Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit ausgeübt hat. Ebenfalls entlassen wurde Zmitser Bandarenka, Koordinator der oppositionellen Bewegung Europäisches Weißrussland und Mitglied des Wahlkampfteams von Andrei Sannikau. Vier gewaltlose politische Gefangene befinden sich weiterhin in Haft.

2011

Belarus: Erste Oppositionelle freigelassen

“Ohne Euch wäre ich jetzt nicht frei.” Das schrieb Natallya Radzina nach ihrer Freilassung auf der oppositionellen Nachrichtenwebsite “Charter”. Sie dankte damit allen Unterstützern für ihren Einsatz. Radzina gehört zu einer Gruppe von 30 Personen, die wegen der Organisation und Teilnahme an einer Demonstration am 19. Dezember 2010 in Minsk festgenommen worden waren. Zusammen mit Syargei Vaznyak wurde sie Ende Januar 2011 gegen Kaution aus dem Gefängnis entlassen. “Im 21. Jahrhundert darf es nicht sein, dass Verdächtige unter derartigen Bedingungen in Haft gehalten werden”, sagte Natallya Radzina. Die Hafteinrichtung sei völlig überbelegt. Unter den Gefangenen, die sich noch in Haft befinden, ist auch der Oppositionspolitiker Andrei Sannikov und sein Pressesprecher Alyaksandr Atroshchankau. Sie und weitere Oppositionelle betrachtet Amnesty als gewaltlose politische Gefangene.

2010

Belarus: Militärdienstverweigerer gewinnt Prozess

Ivan Mikhailau, ein Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen, ist freigesprochen worden. Da er wegen seiner religiösen Überzeugung keine Waffen tragen kann, hatte er den Militärdienst verweigert. Daraufhin war er am 15. Dezember 2009 festgenommen worden. Am 1. Februar 2010 befand ihn das Bezirksgericht von Minsk für schuldig, “sich der Einberufung entzogen zu haben”, und verurteilte ihn zu drei Monaten Haft. Nachdem er Rechtsmittel eingelegt hatte, wurde das Urteil am 9. März vom Regionalgericht Minsk aufgehoben. Am folgenden Tag ließ man Ivan Mikhailau gegen Kaution frei. Das Regionalgericht Minsk kam zu dem Schluss, dass es während der ursprünglichen Ermittlungen zu Verfahrensfehlern gekommen sei, und forderte ein neues Verfahren, das am 4. Mai mit einem Freispruch endet.

Zum Zeitpunkt der Freilassung hatte Ivan Mikhailau seine Strafe bereits bis auf sechs Tage verbüßt. In Belarus ist der Militärdienst für Männer zwischen 18 und 27 Jahren Pflicht. Einen Zivildienst gibt es nicht. (UA-023/2010)

Ukraine/Belarus: Aktivist wird nicht ausgeliefert

Zweieinhalb Jahre lang saß der belarussische Musiker und poli¬tische Aktivist Igor Koktisch in einem ukrainischen Untersuchungsgefängnis und wusste nicht, ob er in sein Heimatland ausgeliefert werden würde, wo ihm Folter und andere Misshandlungen drohten. Am 2. Februar ist er endlich aus dem Gefängnis entlassen worden. In einem kurzen Gespräch mit Amnesty, das am 4. Februar in seiner Wohnung stattfand, drückte er seine Dankbarkeit für die Unterstützung aus. Er sagte, er müsse sich noch an die wiedergewonnene Freiheit gewöhnen und sich erst einmal um seine Gesundheit kümmern.

Koktisch ist ein gesellschaftskritischer Musiker und Unterstützer der belarussischen Opposition. 2001 war er in Belarus aufgrund von fingierten Vorwürfen wegen Mordes angeklagt worden, konnte aber beweisen, dass er sich zur Tatzeit in einer anderen Stadt aufgehalten hatte. Nach dem Freispruch zog Koktisch mit seiner ukrainischen Frau in die Ukraine. Dort nahmen ihn die ukrainischen Behören 2007 fest, um ihn an Belarus auszuliefern. Am 10. Dezember 2009 untersagte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dies jedoch, da ihm Folter und andere Misshandlungen gedroht hätten. Außerdem bestünde für ihn die Gefahr, in einem unfairen Verfahren zum Tode verurteilt zu werden. Der Gerichtshof verlangte, Koktisch umgehend freizulassen, weil es keine rechtliche Grundlage für seine Inhaftierung gegeben habe. Darüberhinaus bezeichneten die Richter die Bedingungen in der Auslieferungshaft als unmenschlich und erniedrigend.

Mittlerweile hat Koktisch in der Ukraine Asyl beantragt. Amnesty wird die weitere Entwicklung beobachten und prüfen, ob die vom Gerichtshof geforderten Schadensersatzzahlungen geleistet werden.

2009

Belarus: Freilassung

Der US-Rechtsanwalt Emanuel Zeltser konnte nach seiner Begnadigung das Land am 1. Juli verlassen. Er war im März 2008 verhaftet worden, später verurteilte ihn ein Gericht unter anderem wegen “Wirtschaftsspionage” zu drei Jahren Haft. Vom Vorwurf des Drogenschmuggels wurde er freigesprochen, da es sich bei den vermeintlichen Drogen um seine Medikamente handelte. Zeltser leidet an Diabetes und Arthritis. Amnesty hatte in mehreren Eilaktionen eine angemessene medizinische Versorgung gefordert, die ihm lange verwehrt worden war. Sein Anwalt berichtete, dass Zeltser mehrfach geschlagen worden sei.

2008

Belarus: Oppositioneller Kazulin freigelassen – Begnadigung nach 2 Jahren Haft

Amnesty International begrüßt die Freilassung von Alyaksandr Kazulin. Der ehemalige belarussische Präsidentschaftskandidat wurde am 16. August nach zwei Jahren Haft begnadigt und aus dem Gefängnis entlassen. Amnesty hatte sich mit Appellen und Briefaktionen für seine Freilassung eingesetzt.

Kazulin trat im März 2006 als Vorsitzender der belarussischen Sozialdemokratischen Partei gegen Präsident Lukaschenko an. Zwei Monate später führte er einen Protestzug vor ein Gefängnis, in dem Hunderte Oppositionelle nach den Wahlen inhaftiert worden waren. Das Gericht verurteilte ihn daraufhin wegen “Rowdytums” und “der Organisation oder der Teilnahme an Aktivitäten, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen” zu einer fünfeinhalbjährigen Freiheitsstrafe.

Amnesty betrachtet Kazulins Begnadigung als Zeichen dafür, dass die belarussische Regierung zunehmend sensibler auf internationalen Druck reagiert. Zuvor hatte sie bereits die gewaltlosen politischen Gefangenen Zmitser Dashkevich und Alyksandr Zdzvizhkou sowie die politischen Gefangenen Artur Finkevch und Andrei Klimau freigelassen.

Trotz dieser positiven Entwicklungen ist Amnesty jedoch nach wie vor besorgt über die andauernden Repressionen, mit denen sich BürgerrechtsaktivistInnen in Belarus konfrontiert sehen, allen voran der Einschränkung ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Belarus: Freilassung des gewaltlosen politischen Gefangenen Zmitser Dashkevich

Im Jahr 2007 sammelten Mitglieder und Unterstützer von Amnesty International weltweit über 11.000 Origami-Kraniche und schickten sie nach Belarus, um sich so für die Freilassung des gewaltlosen politischen Gefangenen Zmitser Dashkevich einzusetzen. Die Aktion war ein Erfolg. Zmitser Dashkevich wurde im Januar 2008 freigelassen.

Ein englischsprachiges Video zur Kranich-Aktion finden Sie hier. Dauer ca. 4 1/2 min., englisch und russisch mit englischen Untertiteln.

2006

Belarus: Freilassung

Nach über zwei Jahren Haft befindet sich Michail Marinitsch wieder auf freiem Fuß. Der ehemalige Minister für außenwirtschaftliche Beziehungen und frühere belarussische Botschafter hatte für die Opposition bei den Präsidentschaftswahlen kandidiert. Drei Jahre später nahm man ihn fest und verurteilte ihn wegen Unterschlagung und Amtsmissbrauchs zu fünf Jahren Zwangsarbeit in einer Strafkolonie. Amnesty International betrachtete Michail Marinitsch als gewaltlosen politischen Gefangenen, der aufgrund konstruierter Anklagen inhaftiert wurde, um ihn wegen seiner oppositionellen Tätigkeit zu bestrafen und seine öffentliche Kritik an den staatlichen Behörden zu unterbinden. (UA 59/05)

18. Juni 2023